Betreff
Regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Projektaufrufs "StadtUmland.NRW"
Vorlage
FB4/0695/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt das Zukunftskonzept ‚RegioNetzWerk‘ des Projektaufrufs „StadtUmland.NRW“ (siehe Anlage 1 und 2: Kurz- und Langfassung zum Zukunftskonzept; Anlage 3: Link zu den vier Plakaten zum Zukunftskonzept) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Zukunftskonzeptes die Inhalte im Rahmen der regionalen Kooperation weiter auszuarbeiten und voranzubringen.

 

 

 


Sachverhalt:

1. Anlass und Hintergrund StadtUmland.NRW

Mit der Initiative StadtUmland.NRW hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) Großstädte und ihre Nachbarkommunen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, sich mit ihrer Idee für ein Zukunftskonzept zur regionalen Kooperation zu bewerben. Über Anlass und Hintergründe des Wettbewerbes hat die Verwaltung bereits ausführlich informiert (siehe Vorlagen FB4/143/2016, FB4/0528/2016 und Niederschrift der 1. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsauschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch vom 25.04.2017).

Der Wettbewerb ist mit der Sitzung des Preisgerichtes am 10. Mai diesen Jahres abgeschlossen und das Ergebnis vom Ministerium im Rahmen der polis Convention verkündet worden:

Die Jury hat drei Konzepte mit besonderem Vorbildcharakter hervorgehoben. Diese seien methodisch und inhaltlich sehr weitgehend und in ihrer Gesamtheit innovativ und integriert angelegt. Das ‚RegioNetzWerk‘ wurde dabei an erster Stelle genannt und ist damit beim Wettbewerb der erfolgreichste Verbund. Weitere Informationen zur Würdigung des Zukunftskonzeptes durch das Preisgericht ist dem link aus Anlage 4 zu entnehmen.

Darüber hinaus hat die Jury der zukünftigen Landesregierung empfohlen, die entwickelten Prozesse weiter zu fördern und zu unterstützen. Die Konzepte sollten nach Auffassung der Jury als Vorbild für den integrierten Einsatz der Förderinstrumente im Infrastrukturbereich, bei der Städtebau- und der Wohnraumförderung sowie bei Förderangeboten der Mobilität dienen.

Das neu gebildete RegioNetzWerk – bestehend aus den fünf Städten Düsseldorf, Duisburg, Ratingen, Meerbusch, Krefeld und dem Kreis Mettmann – hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung mit einem gemeinsam entwickelten Verständnis zur Siedlungsentwicklung zu bewältigen. Vorbildhafte und zukunftsfähige Lösungswege unter dem Leitsatz „Intelligenter Siedlungsbau trifft nachhaltige Mobilität“ haben die Partner in einem Zukunftskonzept zusammengetragen.

Die anstehende Aufgabe des RegioNetzWerk umfasste zwei wesentliche Felder: Die inhaltliche Ausarbeitung des Zukunftskonzepts und die Weiterentwicklung einer Organisationsstruktur durch eine prozess- und dialogorientierte Verfahrensweise. Dabei spielt die politische Beteiligung für alle Verbundpartner eine wichtige Rolle, um eine langfristige Verbindlichkeit und Umsetzbarkeit der Ziele und Projekte zu gewährleisten.

2. Inhalte des Zukunftskonzepts

Die wichtigsten Ziele des Zukunftskonzeptes des RegioNetzWerk sind die Bewältigung der kommunalen Herausforderungen (Wachstumsdruck, Pendlerströme, Flächenknappheit, Versiegelung etc.) durch regional abgestimmte, praxisbezogene Strategien, das konsequente integrierte bearbeiten der Themen Siedlungsentwicklung und Mobilität sowie das gemeinsame Lernen bei der zügigen Umsetzung von innovativen Projekten.

In den ausgewählten Leitprojekten der Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung des RegioNetzWerk wird diese Zielsetzung anhand von Qualitätskriterien erprobt. Sie werden in den regionalen Entwicklungsrichtungen berücksichtigt, die lokal beschlossen und regional umgesetzt werden sollen.

Zudem sollen Räume bzw. Quartiere in den einzelnen Leitprojekten definiert werden, in denen neue Ideen und Herangehensweisen, sowie gesellschaftliche und technische Innovationen geübt werden können, um dem gesamten Partnerverbund als ‚Labore des Lernens‘ zu dienen.

Es wurden fünf Labore des Lernens herausgearbeitet:

§  Labor 1: Das Klima-Quartier – klimagerecht, ökologisch angepasst, nachhaltig geplant

  • Labor 2: Das grüne bewegte Quartier
  • Labor 3: Das smarte digitale Quartier – Sharing leicht gemacht
  • Labor 4: Qualitative grüne Dichte
  • Labor 5: Quartier von unten, Bürger planen mit

 

Die Umsetzung der Labore

1 „Das Klima-Quartier – klimagerecht, ökologisch angepasst, nachhaltig geplant“,

3 „ Das smarte digitale Quartier – Sharing leicht gemacht“ und

5 „Quartier von unten, Bürger planen mit“

ist auf Teilflächen des Leitprojektes der Stadt Meerbusch ‚Kamper Weg‘ vorgesehen.

Ziel des Labors 1 ist es, das Gebiet unter der Prämisse des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung mit besonderem Augenmerk auf den Naturraum und den Siedlungsrand zu entwickeln. Dabei wird den Belangen der Landschaft und den Umweltschutzgütern besondere Aufmerksamkeit eingeräumt und ein Optimum nachhaltiger Energieversorgung erreicht.

Ziel des Labors 3 ist es, das Leben mit digitaler Vernetzung auszuprobieren, möglichst ohne eigenes Auto. Im Quartier sollen Angebote für gemeinschaftliche Elektromobilität (Pedelecs, Lastenfahrräder, Autos und Fahrradanhänger) vorhanden sein.

Ziel des Labors 5 ist es, ein überdurchschnittliches Angebot an besonderen Partizipationsmöglichkeiten vor und während der Projektumsetzung bereitzuhalten. Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme und durch geeignete Methoden eine hohe Transparenz.

 

In dem zweiten Leitprojekt „K-Bahn“ Düsseldorf – Meerbusch – Krefeld sollen die Auswirkungen von Siedlungsentwicklung auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes untersucht und Potentiale zur Kapazitätserweiterung unter Berücksichtigung der geplanten städtebaulichen Entwicklungspotentiale ermittelt und umgesetzt werden.

Die Linien U70 und U76 der Düsseldorfer Rheinbahn sind die wichtigste Anbindung für Meerbusch an die beiden Großstädte. Die U76 ist die Hauptlinie und verkehrt werktags meist im 20-Minuten-Takt, abends und am Wochenende halbstündlich. Die Schnellverkehrslinie U70 dient der Entlastung des Berufsverkehrs und beschleunigt diesen durch Auslassen einiger Halte.

Bei einer Verbesserung des Angebots kann die Attraktivität des schienengebundenen ÖPNV für die zukünftigen Bewohner am Kamper Weg und für alle anderen Bewohner in den an die K-Bahnlinie angrenzenden Meerbuscher Stadtteilen Osterath und Büderich gesteigert werden. Zu einer Attraktivitätssteigerung trägt auch die Aufwertung der einzelnen Haltepunkte bei. Diese werden durch eine Verknüpfung mit anderen Mobilitätsträgern (z. B. Carsharing, Fahrrad) und entsprechend moderne und nachhaltige Infrastruktur (z.B. Mobilstationen mit Sharing-Systemen, Ausbau der E-Mobilität und des Radwegenetzes) zu wichtigen Knotenpunkten für die innerstädtische und die regionale Mobilität werden.

 

3. Erarbeitung und weitere Vorgehensweise

Die 2. Phase des Wettbewerbes ist durch das MBWSV mit fachlicher Beratung und finanziell, unterstützt worden, so dass zur Begleitung und Bearbeitung der Projektephase das externe Büro Dr. Jansen aus Köln beauftragt werden konnte.

Neben der Abgabe von vier Pläne (DIN A0) sowie ein Erläuterungstext in einer Lang- und Kurzfassung (siehe Anlage 1 und 2) wurde ein gemeinsam von allen Verwaltungsspitzen der beteiligten Städte und des Kreises unterzeichneter Letter of Intent den Wettbewerbsunterlagen beigelegt (siehe Anlage 3).

Das RegioNetzWerk versteht sich als lebendiger Teil der neuen Metropolregion Rheinland, der aktiv an der Entwicklung des übergeordneten Raums mitwirkt.

Das Netzwerk ist zum jetzigen Zeitpunkt eine weiche Kooperation, die sich nach folgendem Grundprinzip entwickeln soll: Organisationsform und Verbindlichkeit ändern sich in Abhängigkeit zu den gemeinsamen Zielen der Partner und den dazu notwendigen Erfordernissen („form follows function“).

Das organisatorische Fundament ist das Team RegioNetzWerk, in dem alle sechs Partner vertreten sind und wo die Steuerung und die Zusammenführung der Ergebnisse erfolgt. Von hier wird die Berücksichtigung der regionalen Qualitätskriterien bis auf die Ebene der Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Bauleitplanung verfolgt. Die Projekte werden reflektiert,, regionale Veranstaltungen inhaltlich vorbereitet und eine Diskussion um das Erreichen möglichst innovativer Ergebnisse geführt.

Auf der Arbeitsebene der Fachverwaltungen wird die Umsetzung der Projekte durch ressortübergreifende Projektgruppen mit interkommunalen Beteiligten und Externen gesteuert. Gemeinsam werden Umsetzungsschritte aufeinander abgestimmt. Diese Projektgruppen begleiten die Planung und Umsetzung des Projekts durchgehend. Alle relevanten Projektpartner werden in die ressortübergreifenden Projektgruppen einbezogen.

 

Die Verbindlichkeit der regionalen Kooperation wird durch halbjährliche Regionale Beigeordnetenkonferenzen gesichert. Hier findet der Ausgleich zwischen regionalen und kommunalen Interessen statt und mündet in verlässliche Absprachen. Ebenso wird hier sichergestellt, dass die regional abgestimmten Strategien und Kriterien eingehalten werden.

 

Ein wesentliches Element einer Umsetzbarkeit von regionalen Zielen ist die intensive politische Verankerung. Mit der Auftaktveranstaltung im Rahmen der zweiten Wettbewerbsphase hat eine erste RegioKonferenz stattgefunden. Die RegioKonferenzen sollen einmal im Jahr stattfinden und vor allem die Politik adressieren. Die Treffen können in Form von Ortsbegehungen, konkreten Projektvorstellungen und -diskussionen organisiert sein oder zu Grundsatzdiskussionen einladen. Die RegioKonferenz ist die lokalpolitische Ebene, auf der das regionale Bewusstsein geschaffen, etabliert und kommuniziert wird. Eine weitere politische Verankerung könnte durch Regionalpolitische Sprecher der jeweiligen Ratsfraktionen aus jeder Stadt und dem Kreis erreicht werden. Deren Aufgabe wäre die Sicherstellung einer effektiven Kommunikation zwischen den jeweiligen Verwaltungen und der Politik.

Um die praktische Arbeit der Regionalen Kooperation bewältigen zu können, soll von allen Partnern gemeinsam ein Regionaler Netzwerker installiert und finanziert werden. Diese Stelle übernimmt organisatorische, prozessbezogene und impulsgebende Aufgaben. Der NetzWerker ist der Regionalität verpflichtet und unterstützt das Team auf der Strategie- und Umsetzungsebene. Er vertritt Inhalte und Interessen des RegioNetzWerks bei anderen Kooperationen und sorgt für intensiven Austausch und umfangreiche Abstimmungen mit ihnen. Er lädt zu den Projektgruppen ein und kümmert sich um die Einbindung beratender und operationeller Partner, die wissenschaftliche Begleitung sowie ggf. um neue Partner oder Elemente des Netzwerks.

Für die Installierung eines NetzWerkers und die damit verbundenen Aufgaben wird von jährlichen Kosten von rund 150.000 € ausgegangen.

 

In der Beigeordnetenkonferenz im September dieses Jahres einigten sich die Projektpartner auf folgende Aufteilung der Kosten, die einem von Einwohner und Größe der Gebietskörperschaft abhängigen Schlüssel unterliegen:

Düsseldorf                             22,5 % 33.750 €

Duisburg                                22,5 % 33.750 €

Krefeld                                   17,5 % 26.250 €

Meerbusch                              12,5 % 18.750 €

Ratingen                                 12,5                 18.750 €

Kreis Mettman                       12,5 % 18.750 €

 

Dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung soll in einem gemeinsamen Brief der Verwaltungsspitzen der Partnerstädte sowie des Kreis Mettmann das entwickelte Zukunftskonzept vorgestellt werden. Um vertieft über die Leitprojekte und die geplante Organisation des Netzwerkes sprechen zu können, werden darüber hinaus Gespräche mit dem Ministerium gemeinsam mit Vertretern des Verkehrs- und Finanzministeriums angestrebt. Die Weiterentwicklung des Konzeptes sowie die Planung und Umsetzung der regionalen Leitprojekte sowie die Organisation könnte durch eine Unterstützung und Förderung durch das Land NRW befördert werden.

Diese Vorlage geht inhalts- und weitgehend wortgleich in die Sitzungen der kommunalen Räte und den Kreistag.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

In den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 sind die entsprechend benötigten Mittel eingestellt.

 


Alternativen:

keine