Die
belgischen Kernkraftwerke Douel und Tihange sorgen mit immer neuen Pannen auch
in der deutschen Bevölkerung für Unruhe. Um die Menschen im Falle einer
Reaktorkatastrophe zu schützen, wird seit einigen Monaten die Verteilung von
Kaliumjodidtabletten diskutiert und teilweise auch schon umgesetzt.
Nach den Rahmenempfehlungen der
Strahlenschutzkommission für den Katastrophenschutz in der Umgebung
kerntechnischer Anlagen vom 19./20.02.2015 ist die Umgebung eines
Kernkraftwerkes im Leistungsbetrieb in "Planungsgebiete für den
Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" zu unterteilen. Dabei handelt
es sich um
·
Zentralzone "Z" (bis zu 5 km Entfernung)
·
Mittelzone "M" (bis zu 20 km Entfernung)
·
Außenzone "A" (bis zu 100 km Entfernung) und
·
Fernzone "F" (übriges deutsches Staatsgebiet)
Das gesamte
Gebiet des Rhein-Kreises Neuss ist der Fernzone "F" zuzuordnen.
Im Fall
eines Katastrophenalarms sind in der Fernzone "F", also auch im
Stadtgebiet Meerbusch, neben weiteren Maßnahmen (z.B. der Information und
Warnung der Bevölkerung, Aufruf zum Aufenthalt in Gebäuden und
Verzehrwarnungen) Kaliumjodidtabletten nach einem konkreten Plan an die Bevölkerung auszugeben.
Kaliumjodidtabletten
sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod und verhindern damit bei
rechtzeitiger Einnahme die Anreicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse
(Jodblockade). Durch entsprechende Aufrufe wird zur Ausgabe wie (ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt) auch zur Einnahme der Kaliumjodidtabletten öffentlich
aufgerufen.
In der
Fernzone „F“ erhalten Tabletten in unterschiedlicher Dosierung:
·
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
·
Schwangere
Für die
Tablettenausgabe wurde für Meerbusch ein vorläufiges Verteilkonzept erarbeitet.
Dafür wurde
davon ausgegangen, dass an 9.500 Personen Kaliumjodidtabletten ausgegeben
werden müssen. Nach derzeitigem Stand muss ggf. damit gerechnet werden, dass
die Tabletten innerhalb eines Zeitfensters von 21 Stunden nach Eintritt des
Ernstfalles auszugeben sind. Aufgrund der Empfehlung, den Aufenthalt im Freien
zu vermeiden, sollte die Ausgabe zwar in den einzelnen Ortsteilen, jedoch nur
in geeigneten Gebäuden erfolgen.
Das
Verteilkonzept sieht daher mehrere Ausgabestellen in zentralen städtischen
Gebäuden in den Stadteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum und Strümp vor. Die Ausgabestellen sollen durch städtischen
Mitarbeiter besetzt werden.
In der
Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017 wurde angeregt, im Hinblick auf die kurze
Zeitspanne bei einem Störfall eine Vorverteilung der Kaliumjodidtabletten an
die berechtigten Personen vornehmen zu können.
Mit
Schreiben vom 18.07.2017 teilte der Rhein-Kreis Neuss mit, dass das für den
Katastrophenschutz zuständige Landesministerium nach wie vor eine Vorverteilung
der Kaliumjodidtabletten in der Fernzone als nicht zielführend ansieht. Als
wesentliche Gründe dafür wurde angeführt, dass nach der bundesrechtlichen
Kaliumjodidverordnung eine Vorverteilung rechtlich grundsätzlich nicht zulässig
ist und Untersuchungen in Vorverteilgebieten der Schweiz ergeben haben, dass
mehr als 50 % der Bevölkerung vorverteilte Tabletten nicht mehr auffinden und
vorverteilte Tabletten unsachgemäß aufbewahrt werden mit der Konsequenz der
Wirkstoffbeeinträchtigung.
Mit
gleichem Schreiben überreicht der Rhein-Kreis Neuss den Entwurf eines
Verteilkonzeptes für den Ernstfall und kündigte an, die kreisangehörigen
Gemeinden zu einer Besprechung einzuladen, in der das Verteilkonzept
abschließend beraten werden soll.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Anlagen:
- Schreiben des Rhein-Kreises Neuss vom 18.07.2017
- Entwurf Verteilung von Kaliumjodidtabletten des Rhein-Kreises Neuss