Betreff
Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumjodidtabletten
Vorlage
FB1/0204/2017
Art
Informationsvorlage

Die belgischen Kernkraftwerke Douel und Tihange sorgen mit immer neuen Pannen auch in der deutschen Bevölkerung für Unruhe. Um die Menschen im Falle einer Reaktorkatastrophe zu schützen, wird seit einigen Monaten die Verteilung von Kaliumjodidtabletten diskutiert und teilweise auch schon umgesetzt.

 Nach den Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vom 19./20.02.2015 ist die Umgebung eines Kernkraftwerkes im Leistungsbetrieb in "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" zu unterteilen. Dabei handelt es sich um

·         Zentralzone "Z" (bis zu 5 km Entfernung)

·         Mittelzone "M" (bis zu 20 km Entfernung)

·         Außenzone "A" (bis zu 100 km Entfernung) und

·         Fernzone "F" (übriges deutsches Staatsgebiet)

Das gesamte Gebiet des Rhein-Kreises Neuss ist der Fernzone "F" zuzuordnen.

 

Im Fall eines Katastrophenalarms sind in der Fernzone "F", also auch im Stadtgebiet Meerbusch, neben weiteren Maßnahmen (z.B. der Information und Warnung der Bevölkerung, Aufruf zum Aufenthalt in Gebäuden und Verzehrwarnungen) Kaliumjodidtabletten nach einem konkreten Plan  an die Bevölkerung auszugeben.

Kaliumjodidtabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod und verhindern damit bei rechtzeitiger Einnahme die Anreicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse (Jodblockade). Durch entsprechende Aufrufe wird zur Ausgabe wie (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt) auch zur Einnahme der Kaliumjodidtabletten öffentlich aufgerufen. 

                     

In der Fernzone „F“ erhalten Tabletten in unterschiedlicher Dosierung:

·         Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

·         Schwangere

 

Für die Tablettenausgabe wurde für Meerbusch ein vorläufiges Verteilkonzept erarbeitet.

Dafür wurde davon ausgegangen, dass an 9.500 Personen Kaliumjodidtabletten ausgegeben werden müssen. Nach derzeitigem Stand muss ggf. damit gerechnet werden, dass die Tabletten innerhalb eines Zeitfensters von 21 Stunden nach Eintritt des Ernstfalles auszugeben sind. Aufgrund der Empfehlung, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, sollte die Ausgabe zwar in den einzelnen Ortsteilen, jedoch nur in geeigneten Gebäuden erfolgen.

Das Verteilkonzept sieht daher mehrere Ausgabestellen in zentralen städtischen Gebäuden in den Stadteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum und Strümp vor.  Die Ausgabestellen sollen durch städtischen Mitarbeiter besetzt werden.

In der Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017 wurde angeregt, im Hinblick auf die kurze Zeitspanne bei einem Störfall eine Vorverteilung der Kaliumjodidtabletten an die berechtigten Personen vornehmen zu können.

Mit Schreiben vom 18.07.2017 teilte der Rhein-Kreis Neuss mit, dass das für den Katastrophenschutz zuständige Landesministerium nach wie vor eine Vorverteilung der Kaliumjodidtabletten in der Fernzone als nicht zielführend ansieht. Als wesentliche Gründe dafür wurde angeführt, dass nach der bundesrechtlichen Kaliumjodidverordnung eine Vorverteilung rechtlich grundsätzlich nicht zulässig ist und Untersuchungen in Vorverteilgebieten der Schweiz ergeben haben, dass mehr als 50 % der Bevölkerung vorverteilte Tabletten nicht mehr auffinden und vorverteilte Tabletten unsachgemäß aufbewahrt werden mit der Konsequenz der Wirkstoffbeeinträchtigung.

Mit gleichem Schreiben überreicht der Rhein-Kreis Neuss den Entwurf eines Verteilkonzeptes für den Ernstfall und kündigte an, die kreisangehörigen Gemeinden zu einer Besprechung einzuladen, in der das Verteilkonzept abschließend beraten werden soll.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz     

Erster Beigeordneter

 

 

Anlagen:

 

-      Schreiben des Rhein-Kreises Neuss vom 18.07.2017

-      Entwurf Verteilung von Kaliumjodidtabletten des Rhein-Kreises Neuss