Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Liegenschaften stimmt der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Satteldach und der Errichtung von 19 Stellplätzen zu.
Sachverhalt:
Im Nordwesten der Uerdinger Straße liegt das Wohngebiet „Am
Striebruch“ aus der Nachkriegszeit. Die Bebauung mit Ein-, Zwei- und teilweise
auch Mehrfamilienhäusern erfolgte zu der damaligen Zeit noch ohne
Bebauungsplan. Zwischen den kleinen Grundstücken, die alle von den rückwärtigen
Straßen „Am Striebruch“ und „Kaldenberg“ erschlossen sind, liegt an der
Uerdinger Straße ein ca. 80 Meter tiefes Grundstück aus der ursprünglichen
Strassenrandbebauung der Vorkriegszeit. Die beiden Häuser, die bereits
abgebrochen wurden, lagen unmittelbar an der Uerdinger Straße.
Die Fläche ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist nur von der Uerdinger Straße aus erschlossen.
Die nördlich des Grundstücks gelegenen Häuser „Am Striebruch 30, 32, 34a und 34“ und die südlich stehenden drei Häuser „Kaldenberg 29, 31 und 33“ bilden auf beiden Seiten drei parallel zur Grenze liegende Einheiten bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze von der Uerdinger Straße aus betrachtet. Durch das Mehrfamilienhaus „Am Striebruch 34“ existiert in der Umgebung bereits eine ‚zweite Reihe‘ und eine maßgebende Bautiefe.
Der eingereichte Entwurf weist im vorderen Bereich die notwendigen Stellplätze auf einem Parkplatz mit Carports und offenen Stellplätzen nach. Es folgt eine Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss unter einem Satteldach mit großen Gauben und Loggien. Im hinteren Grundstückbereich liegt eine Spielfläche. Das Vorhaben fügt sich in Art, Maß, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die Umgebung ein.
Die beiden 6-Familien-Häuser sind so strukturiert, dass es verschiedene Wohnungstypen gibt. Alle Gebäude erhalten einen Aufzug und im Erdgeschoss eine kleinere barrierefreie Wohnung mit einem Schlafzimmer. Daneben ist eine größere Wohnung mit drei Schlafzimmern, darüber je zwei Wohnungen im Obergeschoss mit zwei Schlafzimmern und im Dachgeschoss mit einem Schlafzimmer geplant. Für alle Wohnungen sind Terrassen oder Balkone, im obersten Geschoss großzügige Dachterrassen zum Osten und Westen vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.