Betreff
Neufassung der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB3/0638/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Das städtische Hallenbad wird nach einer eineinhalbjährigen Grundsanierung am 26. August 2017 wieder eröffnen.

Mit der Wiedereröffnung werden verschiedene organisatorische Umstrukturierungen im Hallenbad erfolgen, wodurch umfangreiche Änderungen der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch erforderlich werden und daher eine Neufassung dieser Satzung notwendig wird. Dies gilt ebenso für die Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch (siehe TOP 4).

 

Das Hallenbad wird auch nach der Sanierung eine sportliche Ausrichtung haben. Gerade durch die Erweiterung der Physiotherapiepraxis um einen Fitnessbereich, als ideale Ergänzung des Gesamtangebotes, ergeben sich neue Möglichkeiten des Sporttreibens. Es wird ein umfangreiches Sportangebot im Hallenbad geben und es werden hierdurch zwangsläufig Synergieeffekte entstehen mit der Bestrebung, die Besucherzahlen zu erhöhen.

 

Die Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis werden im Zuge der Hallenbadsanierung ebenfalls umfangreich saniert und um einen 200 m² großen Fitnessbereich erweitert. Hierdurch entsteht ein zusätzliches, attraktives Sportangebot gepaart mit Angeboten aus dem Gesundheitsbereich in Form von Massagen, Reha-Sport, Sauna  usw. als ideale Ergänzung zum zukünftigen Angebot des Hallenbades.

 

Für die Nutzer besteht dann die Möglichkeit, einen direkten Zugang zwischen den beiden Einrichtungen zu nutzen. Die Zugangsregelung wird über eine Tür mit Lesegerät für Coins erfolgen, so dass dort kein Personal gebunden sein wird.

 

Ziel ist es, dass alle erreichbaren Alters- und Nutzergruppen in Meerbusch und Umgebung langfristig ihre Schwimmangebote sportlicher Ausrichtung finden.

 

Die Öffnungszeiten werden mit Eröffnung des sanierten Bades familienfreundlich erweitert. So wird das Bad sonntags nicht mehr um 12.00 Uhr schließen, sondern erst um 18.00 Uhr. Zudem wird das Bad an ausgewählten Feiertagen geöffnet sein.

 

Die regulären Öffnungszeiten sind wie folgt vorgesehen:

 

Montag                                                                                                                     12.00 bis 19.30 Uhr

Dienstag                                                                                                                      6.30 bis 19.30 Uhr

Mittwoch                                                                                                                     6.30 bis 20.30 Uhr

Donnerstag                                                                                                                 6.30 bis 18.00 Uhr

Freitag                                                                                                                         6.30 bis 20.30 Uhr

Samstag                                                                                                                      8.00 bis 18.00 Uhr

Sonntag                                                                                                                       8.00 bis 18.00 Uhr

 

Folgende Sonderöffnungszeiten sind vorgesehen:

 

Feiertage:                                                                                                                  10.00 bis 18.00 Uhr

 

Die oben genannten Öffnungszeiten sind die des öffentlichen Badebetriebes. Anschließend findet montags bis freitags Vereinsschwimmen i.d.R. bis 21.00 Uhr statt. Sollte der Bedarf für die Durchführung des Vereinssports aufgrund geringerer Nutzerzahlen zukünftig nicht mehr gegeben sein, könnte auch hier eine Öffnung des Bades für die Öffentlichkeit erfolgen.

Mit der Eröffnung des Bades wird parallel zum Schulschwimmen auch das Öffentlichkeitsschwimmen stattfinden, so dass sich die Öffnungszeiten an den Vormittagsstunden dadurch erheblich erweitern (zusätzlich 20 Öffnungsstunden).

 

Zum Vergleich sind nachfolgend die bisherigen Öffnungszeiten aufgeführt:

 

Montag                                                                                                                     14.00 bis 19.30 Uhr

Dienstag                                                                                                                      6.30 bis 19.30 Uhr

Mittwoch                                                                                                                     6.30 bis 20.30 Uhr

Donnerstag                                                                                                                 6.30 bis 18.00 Uhr

Freitag                                                                                                                         6.30 bis 20.30 Uhr

Samstag                                                                                                                      6.30 bis 18.30 Uhr

Sonntag                                                                                                                       8.00 bis 12.00 Uhr

 

Um die zusätzlichen Öffnungszeiten auch personell abdecken zu können, wird das Personal um zwei Teilzeitkräfte, die den Umfang einer Stelle abdecken, aufgestockt. Zudem werden künftig eingestellte Badewärter / -innen neben einem Schwimmmeister (Fachkraft für das Badewesen) als Rettungsschwimmer eingesetzt werden können, da sie über die notwendige Ausbildung verfügen müssen.

 

Die Durchführung von Schwimmkursen durch städtisches Personal ist mit dem vorhandenen Personal aktuell nicht möglich, da sie durch die Betriebs- und Beckenaufsicht gebunden sind. Aber auch so ist die Wartezeit für Schwimmkurse im Vergleich mit anderen Bädern sehr gering, da es nach wie vor zahlreiche Kursangebote für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen geben wird.

 

Für die Sonderbenutzung des Bades werden auf Grundlage der Satzung für das Hallenbad  mit den verschiedenen Nutzergruppen Nutzungsverträge geschlossen, in denen ein angemessenes Entgelt und gesonderte Nutzungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestimmt werden.

 

Die Wasserzeiten werden in zwei Varianten zur Verfügung gestellt, zum einen durch Vermietung von Bahnen zur ausschließlichen Nutzung und zum anderen durch Nutzung des Beckens während des öffentlichen Badebetriebes mit Abrechnung nach jeweiliger Nutzerzahl. Wie bisher soll es eine Kursvielfalt im Bad geben, um eine breite Angebotspalette vorhalten zu können. Um diesem Gedanken weiter Rechnung zu tragen und weiterzuentwickeln, wird es zukünftig viele neue Angebote für die Badegäste im Hallenbad geben. Insbesondere das Thema „Aqua-Fitness“ wird durch ein umfangreiches Angebot von Aqua-Gymnastik über Aqua-Power bis zu Aqua-Cycling bedient werden können. Dabei werden die verschiedenen Zielgruppen (z.B. Berufstätige oder Senioren) mit Angeboten zu den unterschiedlichsten Nutzungszeiten angesprochen. Der sich stetig wandelnde Entwicklungstrend bei Sportarten soll in Zukunft bei den Angeboten Berücksichtigung finden.

 

Auch wird es zu Änderungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nutzflächen im Bad kommen. Um einen möglichst hohen Auslastungsgrad zu erreichen, werden die Schulen zukünftig nicht mehr die Becken ausschließlich nutzen, sondern nur noch bedarfsabhängig. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, nicht schulisch genutzte Bahnen der Öffentlichkeit auch in den Vormittagsstunden zur Verfügung zu stellen und somit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gleiches gilt selbstverständlich auch für das Vereinsschwimmen, sofern dies aufgrund der hohen Nutzerzahlen umsetzbar ist.

 

Neben dem üblichen Angebot des Bahnen Schwimmens, des Schul- und Vereinsschwimmens  sowie den vielfältigen Kursangeboten, wird es in regelmäßigen Abständen Sonderveranstaltungen im Bad (z.B. Candle-Light-Schwimmen, Aktionen in betriebsschwachen Monaten, Piratenfest oder Veranstaltungen in Kooperation mit der Physiotherapie) geben, um das vorhandene Angebot attraktiv zu ergänzen.

 

Ein Angebot über Verkaufsautomaten im Eingangsbereich, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, soll zudem die Aufenthaltsqualität im Hallenbad steigern und zusätzliche, wenn auch nur geringfügig zu erwartende Einnahmen erwirtschaften. Die Möglichkeit der Umsetzung wird derzeit noch geprüft.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

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Alternativen:

 

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