Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Das städtische Hallenbad wird nach einer eineinhalbjährigen Grundsanierung am 26. August 2017 wieder eröffnen.
Mit der Wiedereröffnung werden verschiedene organisatorische Umstrukturierungen im Hallenbad erfolgen, wodurch umfangreiche Änderungen der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch erforderlich werden und daher eine Neufassung dieser Satzung notwendig wird. Dies gilt ebenso für die Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch (siehe TOP 4).
Das
Hallenbad wird auch nach der Sanierung eine sportliche Ausrichtung haben.
Gerade durch die Erweiterung der Physiotherapiepraxis um einen Fitnessbereich,
als ideale Ergänzung des Gesamtangebotes, ergeben sich neue Möglichkeiten des
Sporttreibens. Es wird ein umfangreiches Sportangebot im Hallenbad geben und es
werden hierdurch zwangsläufig Synergieeffekte entstehen mit der Bestrebung, die
Besucherzahlen zu erhöhen.
Die
Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis werden im Zuge der Hallenbadsanierung
ebenfalls umfangreich saniert und um einen 200 m² großen Fitnessbereich
erweitert. Hierdurch entsteht ein zusätzliches, attraktives Sportangebot
gepaart mit Angeboten aus dem Gesundheitsbereich in Form von Massagen,
Reha-Sport, Sauna usw. als ideale
Ergänzung zum zukünftigen Angebot des Hallenbades.
Für
die Nutzer besteht dann die Möglichkeit, einen direkten Zugang zwischen den
beiden Einrichtungen zu nutzen. Die Zugangsregelung wird über eine Tür mit
Lesegerät für Coins erfolgen, so dass dort kein Personal gebunden sein wird.
Ziel
ist es, dass alle erreichbaren Alters- und Nutzergruppen in Meerbusch und
Umgebung langfristig ihre Schwimmangebote sportlicher Ausrichtung finden.
Die
Öffnungszeiten werden mit Eröffnung des sanierten Bades familienfreundlich
erweitert. So wird das Bad sonntags nicht mehr um 12.00 Uhr schließen, sondern
erst um 18.00 Uhr. Zudem wird das Bad an ausgewählten Feiertagen geöffnet sein.
Die
regulären Öffnungszeiten sind wie folgt vorgesehen:
Montag 12.00
bis 19.30 Uhr
Dienstag 6.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch 6.30 bis 20.30 Uhr
Donnerstag 6.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 6.30 bis 20.30 Uhr
Samstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr
Folgende
Sonderöffnungszeiten sind vorgesehen:
Feiertage: 10.00
bis 18.00 Uhr
Die
oben genannten Öffnungszeiten sind die des öffentlichen Badebetriebes.
Anschließend findet montags bis freitags Vereinsschwimmen i.d.R. bis 21.00 Uhr
statt. Sollte der Bedarf für die Durchführung des Vereinssports aufgrund
geringerer Nutzerzahlen zukünftig nicht mehr gegeben sein, könnte auch hier
eine Öffnung des Bades für die Öffentlichkeit erfolgen.
Mit
der Eröffnung des Bades wird parallel zum Schulschwimmen auch das
Öffentlichkeitsschwimmen stattfinden, so dass sich die Öffnungszeiten an den
Vormittagsstunden dadurch erheblich erweitern (zusätzlich 20 Öffnungsstunden).
Zum
Vergleich sind nachfolgend die bisherigen Öffnungszeiten aufgeführt:
Montag 14.00
bis 19.30 Uhr
Dienstag 6.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch 6.30 bis 20.30 Uhr
Donnerstag 6.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 6.30 bis 20.30 Uhr
Samstag 6.30 bis 18.30 Uhr
Sonntag 8.00 bis 12.00 Uhr
Um
die zusätzlichen Öffnungszeiten auch personell abdecken zu können, wird das
Personal um zwei Teilzeitkräfte, die den Umfang einer Stelle abdecken,
aufgestockt. Zudem werden künftig eingestellte Badewärter / -innen neben einem
Schwimmmeister (Fachkraft für das Badewesen) als Rettungsschwimmer eingesetzt
werden können, da sie über die notwendige Ausbildung verfügen müssen.
Die
Durchführung von Schwimmkursen durch städtisches Personal ist mit dem
vorhandenen Personal aktuell nicht möglich, da sie durch die Betriebs- und
Beckenaufsicht gebunden sind. Aber auch so ist die Wartezeit für Schwimmkurse
im Vergleich mit anderen Bädern sehr gering, da es nach wie vor zahlreiche
Kursangebote für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen geben wird.
Für
die Sonderbenutzung des Bades werden auf Grundlage der Satzung für das
Hallenbad mit den verschiedenen
Nutzergruppen Nutzungsverträge geschlossen, in denen ein angemessenes Entgelt
und gesonderte Nutzungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestimmt
werden.
Die
Wasserzeiten werden in zwei Varianten zur Verfügung gestellt, zum einen durch
Vermietung von Bahnen zur ausschließlichen Nutzung und zum anderen durch
Nutzung des Beckens während des öffentlichen Badebetriebes mit Abrechnung nach
jeweiliger Nutzerzahl. Wie bisher soll es eine Kursvielfalt im Bad geben, um
eine breite Angebotspalette vorhalten zu können. Um diesem Gedanken weiter
Rechnung zu tragen und weiterzuentwickeln, wird es zukünftig viele neue
Angebote für die Badegäste im Hallenbad geben. Insbesondere das Thema
„Aqua-Fitness“ wird durch ein umfangreiches Angebot von Aqua-Gymnastik über
Aqua-Power bis zu Aqua-Cycling bedient werden können. Dabei werden die
verschiedenen Zielgruppen (z.B. Berufstätige oder Senioren) mit Angeboten zu
den unterschiedlichsten Nutzungszeiten angesprochen. Der sich stetig wandelnde
Entwicklungstrend bei Sportarten soll in Zukunft bei den Angeboten
Berücksichtigung finden.
Auch
wird es zu Änderungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nutzflächen im Bad
kommen. Um einen möglichst hohen Auslastungsgrad zu erreichen, werden die
Schulen zukünftig nicht mehr die Becken ausschließlich nutzen, sondern nur noch
bedarfsabhängig. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, nicht schulisch
genutzte Bahnen der Öffentlichkeit auch in den Vormittagsstunden zur Verfügung
zu stellen und somit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gleiches gilt
selbstverständlich auch für das Vereinsschwimmen, sofern dies aufgrund der
hohen Nutzerzahlen umsetzbar ist.
Neben
dem üblichen Angebot des Bahnen Schwimmens, des Schul- und
Vereinsschwimmens sowie den vielfältigen
Kursangeboten, wird es in regelmäßigen Abständen Sonderveranstaltungen im Bad
(z.B. Candle-Light-Schwimmen, Aktionen in betriebsschwachen Monaten,
Piratenfest oder Veranstaltungen in Kooperation mit der Physiotherapie) geben,
um das vorhandene Angebot attraktiv zu ergänzen.
Ein Angebot über Verkaufsautomaten im Eingangsbereich, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, soll zudem die Aufenthaltsqualität im Hallenbad steigern und zusätzliche, wenn auch nur geringfügig zu erwartende Einnahmen erwirtschaften. Die Möglichkeit der Umsetzung wird derzeit noch geprüft.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
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Alternativen:
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