Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Qualitätsprofil
(Anlage) für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Sachverhalt:
Insbesondere
in den letzten Jahren hat sich die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen
erheblich verändert (u.a. Sprachbildung, Kinder unter 3 Jahren, Inklusion). Die
zunehmend gesteigerten Anforderungen an den Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sind nur durch eine
kontinuierliche und verbindliche Qualitätsentwicklung in den Kitas
zu bewältigen.
Gesetzliche
Vorgaben:
„§
79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
Um
die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII zu erfüllen, haben
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die
Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für
1.
die Gewährung und Erbringung von Leistungen,
2.
die Erfüllung anderer Aufgaben,
3.
den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII,
4.
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
weiterzuentwickeln,
anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.“
Gem.
§ 2 SGB VIII Abs. 2 Nr. 3 Aufgaben der Jugendhilfe gehören die „ Angebote zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22 bis 25
SGB VIII)“ zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Die
Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung beinhaltet nach § 79a SGB VIII die
Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Grundsätzen und
Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zu
ihrer Qualitätssicherung.
Das
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) fordert die Träger in „§ 11 (2) Fortbildung
und Evaluierung“ auf, zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen
Arbeit, Qualitätskriterien für die Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Aus
diesem Grund wird auch auf Bundesebene über die Qualitätsentwicklung
diskutiert.
Für
die neun städtischen Kindertageseinrichtungen wurden in einem Prozess, in enger
Abstimmung mit den städtischen Kitas, ein Qualitätsprofil für die grundlegenden
pädagogischen Standards und ihre konkrete Umsetzung beschrieben.
Die
Basis für das Qualitätsprofil bilden das KiBiz, die Bildungsgrundsätze NRW, die
UN-Kinderrechte, die Empfehlungen der beiden Landesjugendämter und die
pädagogischen Konzeptionen der Kindertageseinrichtungen.
Folgende
Standards werden in dem Qualitätsprofil konkretisiert:
1. Frühkindliche
Bildung
2. Sprachbildung
3. Mitgestaltung
4. Inklusion
5. Gesundheitsförderung
6. Entwicklungsdokumentationen
7. Elternzusammenarbeit
8. Familienzentren,
plusKITA
9. Übergänge
10. Kinderschutz
11. Qualitätssicherung
Die
beschriebenen Maßnahmen des Qualitätsprofils sollen dazu dienen, alle Kinder
individuell und bestmöglich zu fördern sowie die grundlegenden gemeinsamen
Qualitätsmerkmale für alle neun Einrichtungen in den Stadteilen zu beschreiben.
Die einzelnen Einrichtungen haben die Möglichkeit diese
Standards auszugestalten und darüber hinaus, je nach Ausrichtung und
Konzeptionen, mit zusätzlichen Schwerpunkten zu erweitern.