Betreff
Qualitätsprofil in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
FB2/0634/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Qualitätsprofil (Anlage) für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

 


Sachverhalt:

Insbesondere in den letzten Jahren hat sich die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen erheblich verändert (u.a. Sprachbildung, Kinder unter 3 Jahren, Inklusion). Die zunehmend gesteigerten Anforderungen an den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sind nur durch eine kontinuierliche und verbindliche Qualitätsentwicklung  in den Kitas  zu bewältigen.

 

Gesetzliche Vorgaben:

„§ 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

 

Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

 

1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen,

2. die Erfüllung anderer Aufgaben,

3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII,

4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

 

weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.“

 

Gem. § 2 SGB VIII Abs. 2 Nr. 3 Aufgaben der Jugendhilfe gehören die „ Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII)“ zu den Leistungen der Jugendhilfe.

 

Die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung beinhaltet nach § 79a SGB VIII die Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zu ihrer Qualitätssicherung.

 

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) fordert die Träger in „§ 11 (2) Fortbildung und Evaluierung“ auf, zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit, Qualitätskriterien für die Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Aus diesem Grund wird auch auf Bundesebene über die Qualitätsentwicklung diskutiert.

 

Für die neun städtischen Kindertageseinrichtungen wurden in einem Prozess, in enger Abstimmung mit den städtischen Kitas, ein Qualitätsprofil für die grundlegenden pädagogischen Standards und ihre konkrete Umsetzung beschrieben.

 

Die Basis für das Qualitätsprofil bilden das KiBiz, die Bildungsgrundsätze NRW, die UN-Kinderrechte, die Empfehlungen der beiden Landesjugendämter und die pädagogischen Konzeptionen der Kindertageseinrichtungen.

 

 

Folgende Standards werden in dem Qualitätsprofil konkretisiert:

 

1.    Frühkindliche Bildung

2.    Sprachbildung

3.    Mitgestaltung

4.    Inklusion

5.    Gesundheitsförderung

6.    Entwicklungsdokumentationen

7.    Elternzusammenarbeit

8.    Familienzentren, plusKITA

9.    Übergänge

10. Kinderschutz

11. Qualitätssicherung

 

Die beschriebenen Maßnahmen des Qualitätsprofils sollen dazu dienen, alle Kinder individuell und bestmöglich zu fördern sowie die grundlegenden gemeinsamen Qualitätsmerkmale für alle neun Einrichtungen in den Stadteilen zu beschreiben.

 

Die einzelnen Einrichtungen haben die Möglichkeit diese Standards auszugestalten und darüber hinaus, je nach Ausrichtung und Konzeptionen, mit zusätzlichen Schwerpunkten zu erweitern.