Beschluss über das Räumliche Leitbild und die Strategischen Leitlinien
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt nimmt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Meerbusch 2030 (ISEK) zur Kenntnis und beschließt, dass das räumliche Leitbild und die strategischen Leitlinien als umfassender Orientierungsrahmen für die wesentlichen Bereiche der Stadtentwicklung dienen sollen. Das ISEK soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) Grundlage für sachgerechte qualitative planerische Entscheidungen als auch Abwägungsgrundlage für Fachplanungen und Entwicklungskonzepte sein.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die im ISEK vorgeschlagenen Maßnahmen für die Gesamtstadt als auch die formulierten Handlungskonzepte für die Fokusräume zu priorisieren und ein Arbeitsprogramm bis zum Jahre 2020 aufzustellen. Dieses wird dann dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften bzw. dem Rat zunächst zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Sachverhalt:
Aufgabe und Ziel des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Meerbusch 2030 (ISEK) bildet den strategischen Rahmen für die zukünftige Stadtentwicklung von Meerbusch.
In
einer nachvollziehbaren Struktur werden das Standortprofil von Meerbusch und
die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung vertieft analysiert und hieraus
Perspektiven als auch Herausforderungen für die Stadtentwicklung erkannt. Auf
dieser Grundlage werden Handlungsziele (Räumliches Leitbild und strategische
Leitlinien) entwickelt über die integrierten Handlungsfelder auf die Ebene von
konkreten, gesamtstädtischen Maßnahmen heruntergebrochen.
Aufbauend
auf die Leitlinien und Ziele der einzelnen Themenfelder der Stadtentwicklung
werden darüber hinaus für stadtbedeutsame Fokusräume -die Stadteilzentren der
größten vier Stadtteile- konkret
Entwicklungsperspektiven und Handlungskonzeptes erarbeitet.
Als
informelle Planungsebene erweitert das ISEK bzw. die integrierte
Stadtentwicklungsplanung die formellen Instrumente der Stadtplanung, wie
Bebauungspläne, und dient als Grundlage für sachgerechte qualitative
planerische Entscheidungen. Es ersetzt jedoch nicht andere Fachkonzepte wie
beispielweise Handlungskonzepte, Verkehrsentwicklungspläne, Luftreinhaltepläne,
Schulentwicklungspläne oder städtebauliche Rahmenpläne. Es dient vielmehr als
umfassender strategischer Rahmen, der mit dem Leitbild und den Leitlinien
wesentliche Leit- und Zielvorstellungen als Grundlage für deren Erarbeitung
formuliert.
Das
ISEK ist kein starrer Plan, sondern vielmehr ein prozessualer Leitfaden, der
sich inhaltlich als auch strukturell an sich ändernde Rahmenbedingungen
anpassen können muss. Ein kontinuierliches Monitoring zur Stadtentwicklung ist
deshalb notwendig, um zum einen Prozeßfortschritte kontrollieren und Erfolge
aufzeigen zu können, und zum anderen können mit Hilfe des Monitorings aktuelle
Trends und Veränderungen frühzeitig erkannt, Handlungsbedarfe abgeleitet und
Strategien bei Bedarf angepasst werden. Das Hauptinstrument des Monitorings zur
Stadtentwicklung kann beispielsweise ein neu zu erstellender
‚Stadtentwicklungsbericht‘ sein. Dieser ist dann in regelmäßigen Abständen
(jährlich) anzufertigen.
Das ISEK ist als städtebauliches
Entwicklungskonzept auch Grundlage für alle fördermittelorientierten
Entwicklungs- und Maßnahmenkonzepte Die
Aussagen des ISEKs sind Grundlage für die Beantragung von
Städtebaufördermitteln aus allen diesbezüglichen Förderprogrammen sowie für
städtebauliche Projekte, die mit EU-Fördermitteln realisiert werden sollen.
Handlungsfelder des Integrierten Stadtenwicklungskonzeptes
Meerbsuch 2030
Aufgrund
des komplexen integrierten Ansatzes besteht die Gefahr, dass das Konzept ohne
Eingrenzung bzw. Prioritätensetzung der Themen inhaltlich überfrachtet werden
kann und so der wesentliche ganzheitliche Ansatz aus den Augen verloren wird.
Daher
ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept auf drei integrierte
Handlungsfelder fokussiert; stellt aber nicht abschließend alle gemeinsam
erarbeiteten Ziele, Maßnahmen und Handlungskonzepte für die einzelnen
Themenfelder dar. So sichert es den Anschluss an weitere integrierte Prozesse
und bildet die Basis für eine konkretisierende Zusammenarbeit in
stadtteilbezogenen Projekten.
Für zukünftige Entwicklungen der Stadt
sind insbesondere die aktuellen Tendenzen der demografischen,
gesellschaftlichen und mobilen Entwicklung von Bedeutung. Im
Rahmen des ISEKs wurde eine kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose
erarbeitet, die den Trend der Einwohnerentwicklung der Stadt Meerbusch
beschreibt und in die Stadtteile projiziert. Mit der Prognose werden die
grundlegend veränderten demografischen Rahmenbedingungen und Herausforderungen
deutlich. Für
eine nachhaltige und lebenswerte Stadtstruktur haben sich deshalb drei
prioritäre, integrierte Handlungsfelder herausgebildet: ‚Intelligente
Siedlungsentwicklung‘, ‚Hochwertiger Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort‘
und ‚Vielfältiger Natur- und Landschaftsraum.
Meerbusch zeichnet sich vor allem durch
seine hochwertigen Wohn- und Wohnumfeldqualitäten aus, die insbesondere durch
die Freiraum- und Erholungsqualitäten der „Stadt im Grünen“ bestimmt werden.
Aus der demografischen Entwicklung resultiert der Bedarf an ausreichendem,
nachfragegerechten und bezahlbaren Wohnraum sowie an entsprechenden
Versorgungseinrichtungen. Auch muss sich Meerbusch der Herausforderung seiner
Profilierung als Wirtschaftsstandort im Ballungsraum der Landeshauptstadt
stellen. Zudem sind bei zukünftigen Entwicklungen des Siedlungs-und
Wirtschaftsraums die Belange der Landschaft und der Umwelt zu berücksichtigen.
Dementsprechend sind nachhaltige und intelligente Verkehrslösungen zu
entwickeln.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine