Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch‑Osterath,
Winklerweg/Wienenweg, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW. S. 685).
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung wird
wie folgt begrenzt im:
-
Norden von
einem Teilbereich des Flurstückes 1242 und 1151 (gedachte Verbindung von der
südöstlichen Ecke des Flurstückes 766 bis zur nordöstlichen Ecke des
Flurstückes 1330 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)
-
Westen von
den westlichen Grenzen der Flurstücke 1323, 1322, 1321 und 1320 (alle der Flur
3, Gemarkung Osterath) sowie die gedachte Verbindung dieser Linie bis zur
Südgrenze der Meerbuscher Straße
-
Süden von
der Südgrenze der Meerbuscher Straße L 476
-
Osten von
der Ostgrenze des Winklerweges
und ist in nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen
und Ergänzungen als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB
beschlossen.
Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für
Planung und Liegenschaften am
29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011 zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung
der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften vom 20. September 2011 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den
Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen
Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 außer Kraft.
Sachverhalt:
Auf die vorangegangenen Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5
wird verwiesen.
Folgt der Ausschuss den Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen und zum städtebaulichen Vertrag, kann der Plan dem Rat
zum Beschluss als Satzung empfohlen werden.