Betreff
Baudenkmal Kapelle 'Maria in der Not', Küsterhaus, Kreuzweg und Siebenschmerzenweg, Niederdonker Straße 99 in Meerbusch Büderich, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Umbau und zur Erweiterung des Küsterhauses
Vorlage
FB4/0613/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zum Umbau und zur Erweiterung des Küsterhauses zu.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der aktuellen Planung ist der Eintragungstext des oben genannten Denkmals fortgeschrieben worden. Das Objekt Kapelle ‚Maria in der Not‘, welches seit dem 10. Dezember 1981 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch mit der lfd. Nr. 1 eingetragen ist, wurde erweitert um das Küsterhaus, den Kreuzweg und den Siebenschmerzenweg.

 

Das Küsterhaus mit einer Nutzfläche von ca. 80 m² soll zu einem Wohnhaus für eine Familie umgebaut werden. Um die Wohnverhältnisse an heutige Standards anzupassen, wird das Haupthaus um einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach ergänzt, in dem sich zukünftig die Bereiche ‚Kochen‘, ‚Essen‘ und ‚Wohnen‘ befinden sollen. Der neue Baukörper wird optisch durch eine bauliche Fuge vom Altbau getrennt und hebt sich in seiner modernen Formsprache bewusst vom Altbau ab.

Im Inneren des Küsterhauses werden lediglich einige Wände eingezogen, um im Erd- und Dachgeschoss Sanitärbereiche zu schaffen, die heutigen Wohnverhältnissen angemessen sind.

Der neue Hauseingang befindet sich ebenfalls im Anbau und bildet die bauliche Fuge zwischen Alt- und Neubau. Somit ist es möglich, nur geringfügig in die alte, denkmalgeschütze Bausubstanz einzugreifen.

Die Giebelfenster auf der Ostseite werden auf ihre ursprünglichen Maße vergrößert, um eine ausreichende Belichtung der Räumlichkeiten im Dachgeschoss zu gewährleisten, bei gleichzeitigem Verzicht auf Dachflächenfenster oder Gauben.

Der baufällige Schuppen auf der Ostseite des Grundstücks wird abgetragen. Aus dem Ziegelsteinmaterial wird ein neuer, kleinerer Schuppen errichtet, sowie eine Einfriedungsmauer an der östlichen Seite des Grundstücks.

Die Einfriedung (Kirschlorbeerhecke) auf der Westseite des Grundstücks bleibt erhalten, bzw. wird durch neue Bepflanzung ergänzt.

 

Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt.

Das Benehmen zum oben genannten Bauvorhaben ist hergestellt worden.

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine