Die Uerdinger Straße war schon mehrfach Gegenstand der Überlegungen und Diskussionen im Bau- und Umweltausschuss, insbesondere im Hinblick auf die Fragestellung, in wie weit der LKW-Verkehr des Krefelder Hafens zielgerichtet eingedämmt bzw. in Richtung der Nordanbindung des Hafens an die B 288 geleitet werden kann.

 

Hierzu erfolgte im Rahmen der Sitzung des BUA am 03.11.2010 im Zusammenhang mit der Einrichtung einer LKW-Umleitung durch das Gewerbegebiet „In der Loh“ eine umfassende Information der Verwaltung über geplante und mögliche Maßnahmen zur Reduktion des LKW-Verkehres. Auf die in diesem Rahmen dargestellten Sachverhalte wird an dieser Stelle erneut verwiesen.

 

Die Verwaltung hat in der jüngsten Vergangenheit zum wiederholten Male den Landrat des Rhein-Kreises-Neuss angeschrieben und um die Einrichtung einer stationären Streckenkontrolle zur Ahndung des LKW-Durchfahrtverbotes auf der Uerdinger Straße gebeten. Die Stellungnahmen zu den im Schriftverkehr aufgeworfenen Fragestellungen liegen der Anlage 1 bei.

 

Des Weiteren wurde mit der Autobahnniederlassung für Straßen NRW in Krefeld  im Schulterschluss mit der Stadt Krefeld besprochen, eine wegweisende Hinweisbeschilderung auf den Krefelder Hafen im Autobahnkreuz Meerbusch zu installieren, die potentielle Falschfahrten von LKW bereits im Vorfeld reduzieren soll (vgl. Anlage 2). Eine abschließende Antwort steht aufgrund der komplexen Zuständigkeit mit der Bezirksregierung noch aus. Im Vorfeld wurde seitens der Autobahnniederlassung allerdings signalisiert, dass eine solche Beschilderung möglich wäre.

 

Alle baulichen Aktivitäten zur Verhinderung von LKW-Durchfahrtverkehr scheitern an der Tatsache, dass sowohl der ÖPNV als auch der Zu- und Abgangsverkehr zum Gewerbegebiet „In der Loh“ aufrechterhalten werden muss.

 

Aus der in Anlage 3 beigefügten Tabelle ist die Entwicklung der LKW-Verkehrsbelastungen auf der Uerdinger Straße in den einzelnen Abschnitten im Vergleich zu der in den Jahren 2016, 2017 und 2010 durchgeführten Verkehrszählungen ersichtlich. Hierbei zeigt sich, dass der LKW-Verkehr insgesamt leicht zurückgegangen ist. Der Anteil des Schwerverkehrs in der Uerdinger Straße beträgt

ca. 2 – 3 %.

 

Die Verwaltung stellt in der Sitzung die Ergebnisse der Verkehrszählungen vor. Die Zählungen werden im Jahre 2017 fortgeführt.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit der seinerzeit manuell durchgeführten Verkehrszählung wurden aus der in Anlage 4 beigefügten umfassenden Tabelle der digitalen Zählung der „Topo-Boxen“ die entsprechenden Zeiträume und Verkehrszahlen extrahiert. In Anlage 4 sind die Tageswerte noch einmal gesamtheitlich dargestellt.

 

Die Verwaltung drängt weiterhin auf eine Erschließung des Krefelder Hafens über eine leistungsfähige Norderschließung auf Krefelder Stadtgebiet und nicht über das Meerbuscher Stadtgebiet. Erste Erfolge sind bereits in der Fortschreibung und Bearbeitung des Bundesverkehrswegeplanes zu verzeichnen, in dem die Anbindung dieses Projektes in Bezug auf die B 288 enthalten ist und an dieser Lösung gearbeitet wird. Der aktuell vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 sieht den vierstreifigen Ausbau der B 288 zwischen der BAB A 57 und der geplanten BAB A 524 auf Duisburger Stadtgebiet vor. Dabei ist auch eine vierstreifige Querung des Rheins vorgesehen.

 

Die Stadt Krefeld stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 777 für eine optimierte Nordanbindung des Hafens an die B 288 auf. Die Bürgeranhörung und eine Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind bereits erfolgt. Der Satzungsbeschluß ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Der Bau der Anbindung soll voraussichtlich ab dem Jahr 2018/2019 erfolgen.

 

In Gesprächen mit der Stadt Krefeld wurde zugesagt, dass  folgende bauliche Maßnahmen im Gebiet des Hafens Krefeld realisiert  werden sollen:

 

-      Ausbau der Kreuzung Düsseldorfer Straße / Hafenstraße

-      Teilabschnitt der Düsseldorfer Straße zwischen der Hafenstraße und der Floßstraße sowie der

-      Neubau eines Kreisverkehrs an dem Anschluss Floßstraße an der B 288

 

Ebenso wurde bestätigt, dass folgende Fahrbahnsanierungen durchgeführt werden sollen:

 

-      Hentrichstraße, gegenüber vom Containerterminal, Fahrbahn Richtung Rhein

-      Düsseldorfer Straße, Linksabbiegespur in Hafenstraße / Richtung Hafendrehbrücke

-      Düsseldorfer Straße, Abschnitt Hafenstraße  - Fegeteschstraße

 

Des Weiteren ist vorgesehen, zu prüfen, in wie weit durch bauliche Maßnahmen weitere „Widerstände“ gegen den überörtlichen LKW-Verkehr realisiert werden können. Parallel prüft die Verwaltung, die vorhandene Beschilderung auf der und an der Uerdinger Straße auf Lücken oder Fehler.

Ergänzend soll seitens der Verwaltung die Polizei erneut aufgefordert werden bzgl. der Ahndung des bestehenden Durchfahrtverbotes kontinuierlich tätig zu werden. Weiterhin wird die Verwaltung im Dialog mit der Stadt Krefeld das Ziel der Verhinderung des LKW-Durchgangsverkehrs auf der Uerdinger Straße konsequent vertreten und nach weiteren geeigneten Maßnahmen für dieses Ziel suchen.

 

Die Verwaltung wird zu der Thematik weiter berichten, sobald die noch ausstehenden Antworten eingehen.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Schriftverkehr mit dem Rhein-Kreis-Neuss

Anlage 2: Schreiben an den Landesbetrieb

Anlage 3: LKW Verkehrsbelastungen im Vergleich der Jahre 2010 und 2016/2017

Anlage 4: LKW Verkehrsbelastungen 2016/2017 über 24 h