Betreff
Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Vorlage
FB2/0572/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte III. Änderungssatzung  zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 1), die eine Erhöhung der laufenden Geldleistung (Sachleistung u. Förderleistung)  für Tagespflegepersonen i. H. v. 1% ab 01.01.2017 enthält, zu beschließen.

 

Die laufende Geldleistung erhöht sich für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen in Qualifikationsstufe 1 von 3,65 € auf 3,69 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von derzeit 4,80 € auf 4,85 € pro Stunde / pro Kind.

 

Für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen, erhöht sich die Geldleistung in Qualifikationsstufe 1 von derzeit 2,30 € auf 2,32 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von 3,30 € auf 3,33 € pro Stunde / pro Kind.

 


Sachverhalt:

 

Die Kindertagespflege gewinnt als eine gleichrangige Alternative zur Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung auf Grund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab
Vollendung des 1. Lebensjahres immer mehr an Bedeutung. Insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren steigt die Nachfrage auch auf Grund der familienähnlichen Betreuungssituation in der Kindertagespflege stetig an. Die Tagespflegepersonen erhalten für die Betreuungsleistung eine laufende Geldleistung, die sich zusammensetzt aus der sogenannten  Sachleistung und der Förderleistung. Seit dem 01.01.2016 beträgt der Gesamtbetrag der laufenden Geldleistung 3,65 € pro Kind / pro Stunde in Qualifikationsstufe 1 und 4,80 € pro Kind / pro Stunde in Qualifikationsstufe 2.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss am 17.11.2016 wurde eine pauschale Erhöhung des Haushaltsansatzes von 1.790.000 € um 1% (= 17.900 €)  zur Finanzierung einer entsprechenden Erhöhung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen zum 01.01.2017 eingestellt. Mit der Entscheidung des Rates über den Haushalt 2017 wurde die Bereitstellung der Mittel beschlossen. Der Haushaltsansatz beträgt daher für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 1.807.900 €.

 

Im damaligen Beschluss wurde jedoch nicht festgelegt, ob sich die Erhöhung der laufenden Geldleistung auf den Gesamtstundensatz oder auf den Anteil der Förderleistung beziehen soll.

 

Es wurden daher verwaltungsseitig zwei Möglichkeiten der Erhöhung kalkuliert:

 

a)      Erhöhung des Gesamtstundensatzes von 3,65 € (Stufe 1) / 4,80 € (Stufe 2) auf 3,69 € / 4,85 € für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen und von 2,30 € (Stufe 1) / 3,30 € (Stufe 2) auf 2,32 € / 3,33 €   für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen

 

Bezogen auf eine Erhöhung des Gesamtstundensatzes (Sach- und Förderungsleistung) entstehen insgesamt Mehraufwendungen von rd. 19.850 € im Vergleich zum bisherigen Haushaltsansatz. Hierbei wurde berücksichtigt, dass analog zur Erhöhung des reinen Geldleistungsbetrages auch die Höhe der monatlich zu erstattenden anteiligen Aufwendungen zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) steigen würden.

 

b)     Erhöhung nur bezogen auf die Förderleistung – hier erfolgt eine Erhöhung des Gesamtbetrages von 3,65 € (Stufe 1) / 4,80 € (Stufe 2) auf 3,67 € / 4,84 €  für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen und von 2,30 € (Stufe 1) / 3,30 € (Stufe 2) auf 2,32 € / 3,33 €   für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen

 

Bezogen auf eine Erhöhung der Förderungsleistung, ergäben sich (einschließlich der erhöhten Erstattungsbeträge zur Sozialversicherung) Mehrkosten in Höhe von rund 16.010 € für den städtischen Haushalt.

 

Da die laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen, zum weit überwiegenden Teil die Förderleistung und nur zu einem geringen Anteil Sachleistungen (0,20 € pro Kind pro Stunde) beinhaltet, unterscheiden sich die Berechnungen unter Buchstabe a) und b) für diesen Personenkreis nicht.

 

Verwaltungsseitig wird die Umsetzung der Variante a) vorgeschlagen, da hiermit das beabsichtigte  Signal an die Tagespflegepersonen, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird, deutlicher wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gegenüber dem Haushaltsansatz bei Produkt 060.361.010 / 5331 0000 i. H. v. 1.807.900 € werden Mehrausgaben i. H. v. rd. 2.000 € erwartet, die jedoch voraussichtlich innerhalb des Produktes gedeckt werden können.

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte III. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 2), die eine Erhöhung des Anteils der Förderleistung von der laufenden Geldleistung  i. H. v. 1% ab 01.01.2017 enthält, zu beschließen.

 

Die laufende Geldleistung erhöht sich für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, in Qualifikationsstufe 1 von 3,65 € auf 3,67 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von derzeit 4,80 € auf 4,84 € pro Stunde / pro Kind.