Betreff
Bauvorhaben Tafelgut Nauen in Meerbsuch Lank- Latum, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
Vorlage
FB4/0561/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) zum Umbau einer Remise zu einer Wohneinheit zu.

 


Sachverhalt:

 

Das ehemalige ‚Tafelgut Nauen‘ liegt im Nordwesten der Meerbuscher Ortslage Lank- Latum, in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen wasserumwehrten Herrensitz ‚Haus Latum‘ (eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch am 16. Dezember 1981, unter lfd. Nr. 19). Das Tafelgut Nauen ist durch ein eingeschossiges Wohn- und Stallgebäude mit rückwärtigem Giebel aus Fachwerk und einem Krüppelwalmdach geprägt. Zur Anlage gehört außerdem ein ehemaliges Remisengebäude, dass bereits auf historischen Karten verzeichnet ist. Aufgrund der erheblichen substanziellen Veränderungen wurde das Gebäude bei der jüngsten Überarbeitung des Eintragungstextes aus dem Denkmalschutzumfang herausgenommen. Der Schutzumfang umfasst also das Wohn- und Stallhaus, sowie die großzügige, umgebende Grünfläche, die mit Obstbäumen bestanden ist (eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch am 9. August 1983, unter lfd. Nr. 26).

 

Um eine zukünftige und langfristige Nutzung und Bewirtschaftung im Denkmalbestand zu gewährleisten, ist angedacht, die Remise, die zur Zeit als Unterstellmöglichkeit für den Rasenmähertraktor dient, in eine Wohneinheit umzunutzen. Das ehemalige Remisengebäude ist zwar nicht im Schutzumfang enthalten, aber bereits in den Tranchot- Karten von 1801- 1828 verzeichnet und daher aus kulturlandschaftlicher Sicht erhaltenswert, da es Zeugnis der historischen Struktur und Ausdehnung der Hofanlage ist.

 

Konzipiert ist eine zusätzliche Wohneinheit im Remisengebäude. Der Ausbau soll einhergehen mit einer zurückhaltenden Ausnutzung des bestehenden Gebäudevolumens. Lediglich im rückwärtigen Teil des Gebäudes soll ein Teil der Dachfläche durch eine abgeschleppte, langgezogene Gaube angehoben werden, die sich durch moderne Materialien von der historischen Substanz absetzt.

Das äußere Erscheinungsbild bleibt in seiner Gliederung und Fachwerkstruktur erhalten. Die Fassade wird durch eine Innendämmung an heutige Nutzungsverhältnisse angepasst.

 

Bei der Wahl des Standortes für die Wohneinheit des Altenteilers, wurde bewusst auf die Nutzung des Stallteils verzichtet, der sich im Hauptgebäude befindet, um die historischen Strukturen zu bewahren, die auch bei der Restaurierung, die um 1960 durchgeführt wurde, nicht verändert wurden. So bleibt die prägnante Silhouette des Haupthauses unverändert erhalten.

 

Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt. Das Benehmen ist hergestellt. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine:

 


Alternativen:

 

keine