Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) zum Umbau einer Remise zu einer Wohneinheit zu.
Sachverhalt:
Das ehemalige ‚Tafelgut Nauen‘ liegt im Nordwesten der Meerbuscher
Ortslage Lank- Latum, in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen wasserumwehrten
Herrensitz ‚Haus Latum‘ (eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch am
16. Dezember 1981, unter lfd. Nr. 19). Das Tafelgut Nauen ist durch ein
eingeschossiges Wohn- und Stallgebäude mit rückwärtigem Giebel aus Fachwerk und
einem Krüppelwalmdach geprägt. Zur Anlage gehört außerdem ein ehemaliges
Remisengebäude, dass bereits auf historischen Karten verzeichnet ist. Aufgrund
der erheblichen substanziellen Veränderungen wurde das Gebäude bei der jüngsten
Überarbeitung des Eintragungstextes aus dem Denkmalschutzumfang herausgenommen.
Der Schutzumfang umfasst also das Wohn- und Stallhaus, sowie die großzügige,
umgebende Grünfläche, die mit Obstbäumen bestanden ist (eingetragen in die
Denkmalliste der Stadt Meerbusch am 9. August 1983, unter lfd. Nr. 26).
Um eine zukünftige und langfristige Nutzung und Bewirtschaftung im
Denkmalbestand zu gewährleisten, ist angedacht, die Remise, die zur Zeit als
Unterstellmöglichkeit für den Rasenmähertraktor dient, in eine Wohneinheit umzunutzen.
Das ehemalige Remisengebäude ist zwar nicht im Schutzumfang enthalten, aber
bereits in den Tranchot- Karten von 1801- 1828 verzeichnet und daher aus
kulturlandschaftlicher Sicht erhaltenswert, da es Zeugnis der historischen
Struktur und Ausdehnung der Hofanlage ist.
Konzipiert ist eine
zusätzliche Wohneinheit im Remisengebäude. Der Ausbau soll einhergehen mit
einer zurückhaltenden Ausnutzung des bestehenden Gebäudevolumens. Lediglich im
rückwärtigen Teil des Gebäudes soll ein Teil der Dachfläche durch eine
abgeschleppte, langgezogene Gaube angehoben werden, die sich durch moderne
Materialien von der historischen Substanz absetzt.
Das äußere
Erscheinungsbild bleibt in seiner Gliederung und Fachwerkstruktur erhalten. Die
Fassade wird durch eine Innendämmung an heutige Nutzungsverhältnisse angepasst.
Bei der Wahl des
Standortes für die Wohneinheit des Altenteilers, wurde bewusst auf die Nutzung
des Stallteils verzichtet, der sich im Hauptgebäude befindet, um die
historischen Strukturen zu bewahren, die auch bei der Restaurierung, die um
1960 durchgeführt wurde, nicht verändert wurden. So bleibt die prägnante
Silhouette des Haupthauses unverändert erhalten.
Die Abstimmung mit dem
Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt. Das Benehmen ist hergestellt.
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante
Baumaßnahme.
Finanzielle
Auswirkung:
keine:
Alternativen:
keine