Betreff
Grundstücksangelegenheit: Veräußerung von Baugrundstücken im Baugebiet Strümper Busch, nördl. Bereich
Vorlage
FB6/0545/2017
Aktenzeichen
06.23.21.10/1887
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt Meerbusch veräußert das sich im nördlichen Bereich des Baugebietes „Strümper Busch“ befindliche Grundstück Gemarkung Strümp, Flur 9, Flurstück 518, groß 7.859 m².

 

Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren, bzw. Bauträger veräußert werden. Die Bebauung des Grundstückes im Bereich der vorgesehenen Reihenhäuser soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau erfolgen.

 

Planerische Grundlagen für den Verkauf bilden die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 („Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“), sowie die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen des Vergabeverfahrens, sowie die Verkaufsmodalitäten zu erarbeiten; eine Beschlussfassung hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Meerbusch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 („Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“) beschlossen. Diese Änderung sieht zum einen die Errichtung von 9 Einfamilienhäusern (EFH) im Bereich der Gerhart-Hauptmann-Straße, sowie zum anderen die Errichtung von Reihenhäusern im nördlichen Bereich, angrenzend zum Lärmschutzwall der Osterather Straße vor.

 

Zunächst umfassten die Planungen die Veräußerung der EFH-Baugrundstücke an Selbstnutzer, sowie die Realisierung der Reihenhäuser durch die Stadt, zunächst zur Unterbringung von Flüchtlingen. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zuweisungsquote, sowie der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge an anderen Standorten im Stadtgebiet, ist ein derartiger Bedarf für das Plangebiet nicht mehr gegeben, sodass nunmehr die Veräußerung der gesamten Fläche forciert werden kann.

 

Die Veräußerung an Investoren, bzw. Bauträger bietet hierbei die Möglichkeit einer geschlossenen und ganzheitlichen Entwicklung des Plangebietes.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zunächst entstehen durch die Ausführung des vorgenannten Beschlusses keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die mit der Veräußerung verbundenen Erträge können erst nach Vorliegen der Vergabe- und Verkaufsmodalitäten dargestellt werden.

 


Alternativen:

 

Von einer Veräußerung wird bis auf weiteres abgesehen.