Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Haushaltsvorgriffe des Haushaltsjahres 2011
Vorlage
SFI/096/2012
Aktenzeichen
08.20.05
Art
Informationsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Anliegend überreiche ich Ihnen daher eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW) und Haushaltsvorgriffe des Haushaltsjahres 2011 zur Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 


gez.

 

Dieter Spindler

Bürgermeister