Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Herrn Technischen Beigeordneten Assenmacher als Vertretung für Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage als Mitglied in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann
die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den
jeweiligen Stellvertreter möglich.
Es
hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter
auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften
(Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk
Düsseldorf) zu entsenden.
Bislang war als Vertreter für die Unterzeichnerin Herr Beigeordneter Dr. Gérard benannt. Auf Grund
des Ausscheidens von Herrn Beigeordneten Dr. Gérard zum 31.12.2016 soll
Herr Technischer Beigeordneter Assenmacher
die Vertretung übernehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
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