Betreff
Bestellung von Vertretern in die Mitgliederversammlung und Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
BM/0535/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Herrn Technischen Beigeordneten Assenmacher  als Vertretung für Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage als Mitglied in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den jeweiligen Stellvertreter möglich.

Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf) zu entsenden.

 

Bislang war als Vertreter für die Unterzeichnerin  Herr Beigeordneter Dr. Gérard benannt. Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Beigeordneten Dr. Gérard zum 31.12.2016 soll Herr Technischer Beigeordneter Assenmacher  die Vertretung  übernehmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

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