Dem
Rat ist gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2012
vorzulegen. Dies erfolgt mit dieser Vorlage.
Nach
§ 22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für die nicht in voller Höhe in Anspruch
genommenen Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Mit den Regelungen des §
22 GemHVO NRW hat der Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im
Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der
Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Mittel auch nach Schluss
des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Ein
Automatismus, wonach die am Jahresende nicht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen ins nächste Jahr zu übertragen sind, besteht jedoch nicht.
Ermächtigungsübertragungen müssen haushaltswirtschaftlich verträglich sein. Die
Übertragung der Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen führt nach §
22 Abs.1 Satz 2 GemHVO NRW zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses des
ablaufenden Haushaltsjahres und zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen
des Haushaltsplanes des folgenden Jahres.
Speziell für die Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen ist geregelt, dass diese nach den Bestimmungen des § 22 Abs.
2 GemHVO NRW bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar
bleiben. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch nur bis längstens zwei Jahre
nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in
seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Sie erhöhen somit
die entsprechenden Planungspositionen in den Teilfinanzplänen der folgenden Haushaltsjahre.
Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
verfügbar.
Übertragungen im konsumtiven Bereich
erfolgten nicht.
Gemäß
§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW gebe ich Ihnen hiermit eine Übersicht über die
vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen für Investitionen ( Anlage 1 ) aus dem Haushalt 2011 nach 2012 zur Kenntnis.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister