Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0152/2016
Art
Informationsvorlage

Der Zugang von neu in die BRD eingereisten Asylsuchenden war in den ersten neun Monaten 2016 stark rückläufig. Die Zahl der Schutzsuchenden lag insgesamt bei ca. 213.000 registrierten Personen für die ersten drei Quartale.

 

Die Zuweisungspraxis in der ersten Jahreshälfte war in NRW zudem von den noch bestehenden Aufnahmeverpflichtungen einiger kreisfreier Städte und der Ausweitung der Kapazitäten der Landesaufnahmeeinrichtungen geprägt. Dies führte insgesamt zu einer vorübergehenden Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Zuweisungen neuer Flüchtlinge, so auch in Meerbusch. Wurden im Januar 2016 noch 37 Personen zugewiesen, so waren es im gesamten Zeitraum von Februar bis Juni lediglich 16 Personen, wobei es sich in allen Fällen um Familienzusammenführungen handelte.

 

Da die Aufnahmeverpflichtungen der Stadt Meerbusch über die für das Land betriebene Notunterkünfte am „Mataré“ und am „Meerbusch Gymnasium“ erfüllt wurden, erfolgten im Nachgang der Schließung der Notunterkunft am „Matare“ zum 30.04.2016 ab Juli wieder verstärkt neue Zuweisungen. Insgesamt wurden bis 31.10.2016 271 Personen neu zugewiesen, dies ergibt, zuzüglich der 9 Asylfolgeantragsteller und 6 Geburten, eine Gesamtzugangszahl von derzeit 286 Personen.

 

 

 

Nachdem zunächst eine Belegung der bereits bestehenden Unterkünfte erfolgte, ist im September die neue Einrichtung an der Fröbelstraße in Betrieb genommen worden. Aufgrund der Wohnraumzuschnitte konnten hier insbesondere Familien untergebracht werden. Ein Hauswartdienst betreut die Bewohner auch in dieser Einrichtung rund um die Uhr und die sozialpädagogische Betreuung wird durch eine Mitarbeiterin der Caritas Sozialdienste gewährleistet.

 

 

Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.10.2016

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze

Büderich
Cranachstr.

90

93

        -3

Lank-Latum
Am Heidbergdamm

120

120

0

Osterath
Strümper Str.

28

28

0

Bösinghoven

28

16

+12

Neusser Feldweg 51

40

30

+10

Uerdinger Straße

18

15

+3

Osterath/Hochstr.

13

13

0

Büderich
Hausmeisterwohnung

0

0

0

Sozialraum/Tech. Dez

4

4

0

Pfarrzentrum Strümp

56

39

       +17

Fröbelstr. (mit Radiowerkstatt)

152

118

+34

Gesamt

549

476

73

Privatwohnungen

47

47

0

 

 

Die in den Unterkünften und Privatwohnungen untergebrachten ausländischen Flüchtlinge stammen aus folgenden Herkunftsländern:

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 57

 

 

Die Altersstruktur der Einrichtungsbewohner stellt sich wie folgt da:

 

 

 

Von den in den städtischen Unterkünften und Privatwohnungen untergebrachten 523 Flüchtlingen beziehen 461 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 62 Personen erzielen eigenes Einkommen oder erhalten Leistungen nach dem SGB II.

 

 

Entwicklung der Fallzahlen von Leistungsbeziehern nach dem AsylbLG:

 

 

 

Die neue Unterkunft am Eisenbrand in Büderich kann in der 45. KW./ab dem 07. November mit 50 Plätzen in Betrieb genommen werden. Auch wenn es bei Inbetriebnahme des ersten Moduls zu Verzögerungen kam, sollten die drei weiteren Module in den vorgesehenen 4-wöchigen Abständen belegt werden können. Somit stehen bis Februar 2017 weitere 200 Plätze für Zuweisungen zur Verfügung. Der Auftrag für den 24-stündigen Hauswartdienst zum 01.01.2017 konnte an die Firma Schnock vergeben werden, die auch in den anderen Objekten tätig ist. Die sozialpädagogische Begleitung übernimmt, wie beschlossen, die Diakonie Meerbusch. Seitens der Diakonie wurde die Stelle ausgeschrieben und Bewerbungsgespräche haben stattgefunden. Ein konkretes Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Ab dem 01.01.2017 wird dort zudem Frau Erwig als sozialpädagogische Fachkraft ebenfalls mit einer halben Stelle im Einsatz sein.

 

Entgegen der ursprünglichen Planung, die einen Betrieb der Notunterkunft in den Turnhallen des städtischen Meerbusch Gymnasiums (NUK II) bis 30.09.2016 vorsah, wurde kurzfristig auf Veranlassung der Bezirksregierung auch die zweite in Amtshilfe durch die Stadt betriebene Landeseinrichtung geschlossen. Die letzten Bewohner wurden bereits am 11. August 2016 in die Zentrale Unterbringungseinrichtung Neuss verlegt und werden von dort in eine Kommune zugewiesen. Die Rückabwicklung der Einrichtung ist bzgl. des Inventars abgeschlossen, der Rückbau soweit vollzogen, sodass zumindest eine Halle zwischenzeitlich wieder dem Sport zur Verfügung steht. Über den aktuellen Stand wird in der Sitzung berichtet.

 

Die Schließung der NUK II in Strümp führt rechnerisch zu einer zusätzlichen monatlichen Aufnahmeverpflichtung von 80 Personen über 5 Monate. Die Aufnahmeverpflichtung nach Schließung der Notunterkunft am Mataré-Gymnasium ist mit den Zuweisungen der letzten Monate abgegolten.

 

Aktuell stehen noch 73 Plätze in den bisherigen Einrichtungen und in den nächsten 4 Monaten weitere 200 Plätze zur Verfügung. Insgesamt also 273 Plätze.

 

Eine Prognose der künftigen Zuweisungen ist nach wie vor sehr schwierig. Auf der Internetseite des NRW Innenministeriums wurde die Zahl der Flüchtlinge, die NRW nach dem Königsteinerschlüssel zugewiesen bekommen hat, mit bisher in 2016: 63.069 (bis 31.10.2016) angegeben. Allerdings entfielen hiervon allein auf die ersten 8 Wochen im Januar und Februar 2016 34.245 Personen. In den Folgemonaten bis 31.10.2016 wurden nach NRW noch 28.824 Flüchtlinge verteilt.

 

Sollte sich die Entwicklung aus den letzten Monaten im kommenden Jahr fortsetzen, dürfte dies für NRW eine Aufnahme von ca. 35.000 Flüchtlingen und für Meerbusch ca. 105 Flüchtlinge im Jahr und ca. 9 Flüchtlinge im Monat bedeuten.

 

Welche Auswirkung die geplante Wohnortauflage für Meerbusch haben wird, darüber kann derzeit ebenfalls nur spekuliert werden. Die Wohnortauflage soll rückwirkend zum 06.08.2016 für anerkannte oder geduldete Flüchtlinge dazu führen, dass diese für einen Zeitraum von 3 Jahren, ab Erteilung der Auflage, ihren Wohnort in Meerbusch nehmen müssen – es sei denn, sie können eine Arbeitsstelle in einem anderen Ort nachweisen.

 

Da der Wohnraum im Allgemeinen und insbesondere für Einkommensschwache in Meerbusch sehr knapp ist, ist zu erwarten, dass noch weniger Menschen, trotz Anerkennung und Leistungsbezügen aus dem SGB II, die Einrichtungen verlassen können.

 

Insofern wird insbesondere die Zahl der künftigen Vermittlungen in den regulären Wohnungsmarkt die Aufnahmekapazitäten in den Sammelunterkünften wesentlich beeinflussen.

 

In diesem Zusammenhang gewinnen die geplanten Wohnungsbaumaßnahmen für Flüchtlinge an der Rottstr., der Moerser Str. und der weitere soziale Wohnungsbau wie an der Insterburger Str. an Bedeutung.

 

Die Wohneinheiten des Bauvereins an der „Moerser Straße“ könnten ab 7/2017 in die Planung einbezogen werden und böten ca. 35 weitere Plätze.

 

Das Objekt der GWG an der „Rottstraße/Uerdinger Straße“ in Lank wird mit 18 Wohneinheiten für insgesamt rund 70 Bewohner ab Oktober 2017 eingerechnet.

 

Letztlich wird der soziale Wohnungsbau wie an der „Insterburger Straße“, mit dessen Fertigstellung ab Juni 2018 zu rechnen ist, von insgesamt 36 Sozialwohnungen auch Menschen, die bisher in einer Sammelunterkunft leben mussten, den Auszug in regulären Wohnraum ermöglichen.

 

Die angemietete Unterkunft am „Neusser Feldweg“ steht noch bis 30.06.2018, ggf. mit einer Verlängerungsoption bis 31.12.2018 zur Verfügung.

 

Entsprechend der Beschlusslage des Rates wird auch die Erstellung der Reihenhäuser „Am Alten Teich“ weiter verfolgt, hier wird derzeit das Baugenehmigungsverfahren betrieben.

 

Sofern es trotz der o.g. Maßnahmen zu Engpässen in der Unterbringung der Flüchtlinge kommen sollte, müsste versucht werden, in Verhandlungen mit der Bezirksregierung, geeignete Lösungen zu finden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg auf die lokale Verfügbarkeit Rücksicht genommen wird, insbesondere dann, wenn sie ein kommunales Bemühen bezüglich der Problemlösung erkennt.

 

 

Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen

Die im Mai beschlossene Vereinbarung mit Meerbusch hilft e.V. wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Verein hat sich entschieden, eine hauptamtliche Stelle für seine wesentlichen Aufgaben einzurichten. Die Stelle wurde mit dem bisherigen Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dackweiler, besetzt. Auch die verwaltungsseitige Besetzung einer Stelle zur Koordination ehrenamtlicher Betreuung von Flüchtlingen und von Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber konnte zwischenzeitlich zumindest anteilig besetzt werden. Frau Mertens, die bisher in der Leistungssachbearbeitung tätig war, wird sich künftig mit 20 Wochenstunden als zentrale Ansprechpartnerin für ehrenamtlich und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe tätige sowie für Vereine, Kirchengemeinden und Interessenvertretungen in der Flüchtlingsbetreuung, ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund in Integrationsbelangen fungieren.

 

Im Hinblick auf die im Verlauf der Sitzung erfolgende Erörterung des Haushaltes, ist der Schnellbrief 306/2016 des Städte- und Gemeindebund als Anlage beigefügt. Hier wird das Verfahren zur Feststellung der tatsächlichen Kosten in der Flüchtlingsunterbringung dargelegt, dessen Ergebnisse in die politischen Gespräche über die FlüAg-Pauschale einfließen sollen.

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter