Betreff
Baumfällungen im Herbst/Winter 2016/2017
Vorlage
SB11/0149/2016
Art
Informationsvorlage

 

Alle städtischen Bäume müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auf Ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Baumkontrollen werden durch geschultes Personal nach den derzeit anerkannten Richtlinien durchgeführt.

 

Als Ergebnis der diesjährigen Regelkontrollen müssen in den Herbst- und Wintermonaten, jedoch spätestens bis Ende Februar 2017 insgesamt 58 Baumfällungen vorgenommen werden. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind alle Bäume mit Standort, Baumart und Grund der Fällung sowie Angaben zur Nachpflanzung aufgeführt.

 

Erfasst sind alle Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm (50 cm je Stämmling bei mehrstämmigen Bäumen), gemessen in 1 Meter Höhe aufweisen.

 

Grundsätzlich wird von der Verwaltung eine artgleiche Ersatzpflanzung am vorherigen Standort angestrebt, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Standortbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Ziel ist eine standortgerechte Pflanzung, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Voraussetzung für eine Nachpflanzung am vorherigen Standort ist vor allem dann nicht gegeben, wenn die Fällung aus Gründen der Bestandspflege erfolgt. Dies ist der Fall, wenn sich Bäume durch Engstand gegenseitig im Wuchs behindern oder verdrängen. Die Ersatzpflanzung muss dann an einem anderen Ort erfolgen.

 

In diesem Fall können Baumart und Standort der Ersatzpflanzung zum derzeitigen Zeitpunkt noch

nicht benannt werden, da die Planungen für die kommende Pflanzperiode noch nicht abgeschlossen sind.

 

Grundsätzlich wird für jede Baumfällung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.

 

Die Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss, wie in den Vorjahren, eine abschließende Baumbilanz (Gegenüberstellung aller Baumfällungen / Baumpflanzungen) nach Abschluss der Pflanzperiode vorlegen. Darin enthalten sind auch alle weiteren Baumfällungen, die auf Grund akuter Verkehrsgefährdung bzw. im Zuge von Baumaßnahmen unterjährig vorgenommen werden mussten.

 

Grundsätzlich wird für jede Baumfällung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Beigeordneter

 

 

Anlage:

 

Geplante Baumfällungen November 2016 bis Februar 2017