Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Meerbusch zur
„d-NRW AöR“.
Sachverhalt:
Seit
2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der
Informationstechnik und eGovernment. Vor allem in den letzten Jahren hat sich
d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als
Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bewährt. So entstanden unter
anderem der Vergabemarktplatz NRW, das Meldeportal für Behörden, die
Verwaltungssuchmaschine NRW, und KiBiz.web.
Aus
praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte
öffentliche Teil von d-NRW mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als Anstalt
öffentlichen Rechts (AöR) neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben
dem Land sämtliche Kommunen der Anstalt
beitreten, um eine ebenen-übergreifende, medienbruchfreie Zusammenarbeit
zwischen Land und Kommunen zu sichern. Anders als in der Vergangenheit können
kommunale Gebietsrechenzentren wie die ITK-Rheinland nicht mehr Mitglied sein.
Die Vertretung der kommunalen Mitglieder in den Gremien der d-NRW AöR erfolgt
durch die kommunalen Spitzenverbände.
Eine
wesentliche Zielsetzung von d-NRW ist das Anstoßen und Umsetzen von
verwaltungsübergreifenden E-Government-Lösungen an der Schnittstelle von Land
und Kommunen in NRW. Insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von
Rahmenbedingungen sowie IT-Lösungen gehören dabei zum Kernthema.
Von
d-NRW entwickelte und bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen stehen
allen Gesellschaftern zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die d-NRW AöR vor
dem Hintergrund des E-Government-Gesetzes NRW einen projektorientierten Zugang
zu neuen eGovernment-Handlungsfeldern und insgesamt fachliche Unterstützung
beim Einsatz von Informationstechnik.
Die Stadt Meerbusch setzt
bereits jetzt die von d-NRW entwickelten Produkte Verwaltungssuchmaschine NRW,
Meldeportal für Behörden und KiBiz.web ein.
Eine
Mitgliedschaft sichert auch die Nutzung von Produkten, die nach der Umstellung
entwickelt werden. Darüber hinaus ist insbesondere bei den interdisziplinären
Fragestellungen in den Handlungsfeldern des eGovernment ist eine Zusammenarbeit
und ein Informationsaustausch zwischen Land und Kommunen unabdinglich, um
entsprechende Maßnahmen in die örtliche IT-Planung einfließen und zielgerecht
umsetzen lassen zu können.
Die ITK-Rheinland hat in der
Sitzung des Arbeitskreises Koordinierung am 23. September 2016 den Beitritt der
Zweckverbandsmitglieder zur d-NRW ausdrücklich empfohlen, da die kommunalen
Rechenzentren selbst der „d-NRW AöR“ nicht beitreten können und nur durch den
Beitritt der Kommunen deren Beteiligung an den zukünftigen Entwicklungen
sichergestellt werden kann.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Beitritt führt zu einer
einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 EUR als Beteiligung am Stammkapital.
Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer Kündigung wird der Kommune ihre
Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt.
Alternativen:
Die Stadt Meerbusch tritt der d-NRW AöR nicht bei.