Betreff
Beitritt der Stadt Meerbusch zur Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
Vorlage
ZD/0500/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Meerbusch zur „d-NRW AöR“.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und eGovernment. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bewährt. So entstanden unter anderem der Vergabemarktplatz NRW, das Meldeportal für Behörden, die Verwaltungssuchmaschine NRW, und KiBiz.web.

Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche Kommunen der Anstalt beitreten, um eine ebenen-übergreifende, medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen zu sichern. Anders als in der Vergangenheit können kommunale Gebietsrechenzentren wie die ITK-Rheinland nicht mehr Mitglied sein. Die Vertretung der kommunalen Mitglieder in den Gremien der d-NRW AöR erfolgt durch die kommunalen Spitzenverbände.

Eine wesentliche Zielsetzung von d-NRW ist das Anstoßen und Umsetzen von verwaltungsübergreifenden E-Government-Lösungen an der Schnittstelle von Land und Kommunen in NRW. Insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von Rahmenbedingungen sowie IT-Lösungen gehören dabei zum Kernthema.

Von d-NRW entwickelte und bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen stehen allen Gesellschaftern zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die d-NRW AöR vor dem Hintergrund des E-Government-Gesetzes NRW einen projektorientierten Zugang zu neuen eGovernment-Handlungsfeldern und insgesamt fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik.

Die Stadt Meerbusch setzt bereits jetzt die von d-NRW entwickelten Produkte Verwaltungssuchmaschine NRW, Meldeportal für Behörden und KiBiz.web ein.

Eine Mitgliedschaft sichert auch die Nutzung von Produkten, die nach der Umstellung entwickelt werden. Darüber hinaus ist insbesondere bei den interdisziplinären Fragestellungen in den Handlungsfeldern des eGovernment ist eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen Land und Kommunen unabdinglich, um entsprechende Maßnahmen in die örtliche IT-Planung einfließen und zielgerecht umsetzen lassen zu können.

Die ITK-Rheinland hat in der Sitzung des Arbeitskreises Koordinierung am 23. September 2016 den Beitritt der Zweckverbandsmitglieder zur d-NRW ausdrücklich empfohlen, da die kommunalen Rechenzentren selbst der „d-NRW AöR“ nicht beitreten können und nur durch den Beitritt der Kommunen deren Beteiligung an den zukünftigen Entwicklungen sichergestellt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Beitritt führt zu einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 EUR als Beteiligung am Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer Kündigung wird der Kommune ihre Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt.

 


Alternativen:

Die Stadt Meerbusch tritt der d-NRW AöR nicht bei.