Betreff
Jahresabschluss 2015 – Vorschlag für die Abwicklung des Jahresfehlbetrages
Vorlage
SFI/0027/2016
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.772.554,19 € gegen die All-gemeine Rücklage auszugleichen.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) beschließt der Rat über die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2015 i.H.v. insgesamt 1.772.554,19 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.772.554,19 € gegen die Allgemeine Rücklage auszugleichen.

 

 

Darüber hinaus ist entsprechend den Erläuterungen des Anhangs gem. Nr. 1.1 und 2.3. der Passiva über eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage an den Sonderposten für den Gebührenaus-gleich zu beschließen.

 

Da zurzeit die entsprechenden Betriebskostenabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen noch nicht abgeschlossen sind, kann diese Zuführung erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Diese Belastung der Allgemeinen Rücklage zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich findet im Nachgang zum Jahresabschluss statt, da eine ergebniswirksame Abwicklung wegen des durch das Innenministerium gesetzten Abschlusstermins zum 31.03.2016 nicht mehr möglich war. Die Buchung ist ergebnisneutral als Bilanzbuchung (Passivtausch) vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, lediglich ein Passivtausch in der Bilanz.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin