Betreff
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 3. Mai 2016
Vorlage
FB1/0470/2016
Aktenzeichen
01.32.50.00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung vom 28.04.2016 unter TOP 17 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass beschlossen. Nach § 1 dieser Verordnung dürfen Verkaufsstellen u.a. am Sonntag, 11.12.2016, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

 

Seitens der örtlichen Werbegemeinschaften wurde nun mitgeteilt, dass es bei der Übermittlung der Veranstaltungsdaten zu einem Versehen gekommen ist. Tatsächlich soll der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des 10. Nikolaussonntages am Sonntag, 04.12.2016, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr, stattfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Lösung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zu entscheiden.