Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. dem Bieter der Ausschreibung Errichtung von Reihenhäusern auf dem Grundstück „Am Alten Teich“ zunächst nur den Teilauftrag für die Planung und Erstellung der Bauantragsunterlagen zu erteilen,
2. mit dem Bieter der zu 1. genannten Ausschreibung vor dem Hintergrund der zurückgegangenen Flüchtlingszahlen über eine Verlängerung der Zuschlagsfrist für die Erteilung des Bauauftrags zu verhandeln mit dem Ziel, erst bei absehbarem Bedarf den Gesamtauftrag zu erteilen,
3. die geplanten Errichtungen von Reihenhäusern „Am Strümper Busch“ und „Kalverdonksweg“ sukzessiv bedarfsorientiert weiter voran zu treiben.
Sachverhalt:
In
Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden im Jahr 2016 bis zum 18.05.2016 44.989 Flüchtlinge aufgenommen. Allerdings
ist die Anzahl der zugewanderten Personen in den Monaten März bis Mai gegenüber
den ersten beiden Monaten dieses Jahres 2016 erheblich gesunken. Die derzeitige
Lage an den Flüchtlingsrouten lässt den Schluss zu, dass eine vergleichbare
krisenhafte Zuwanderungssituation wie Ende des Jahres 2015 / Anfang 2016
zurzeit nicht mehr anzunehmen ist. Schon jetzt ist auch in der Stadt Meerbusch
eine deutliche Entspannung bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu
verzeichnen, die sich als freie Plätze in den vorhandenen Unterkünften zeigen,
resultierend aus den geringeren Zuweisungen und aus den Auszügen von
anerkannten Flüchtlingen aus den städtischen Unterkünften. Die
Aufnahmeverpflichtung der Stadt Meerbusch liegt aktuell bei 83 Personen
(Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Stand 15.06.2016). In dieser
Aufnahmeverpflichtung NRW ist die anteilige Abschmelzung gemäß § 3 des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) der Notunterkunft (NUK) Büderich für einen
Monat (Juni 2016) enthalten. Weiterhin sind in diesem Jahr bisher 56
Zuweisungen erfolgt.
Weder
der Bund noch das Land NRW nennt zurzeit Zahlen, die eine sichere Prognose für
zukünftige kommunale Zuweisungen ermöglichen.
Infolge
der steigenden Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 wurden die Unterkunftskapazitäten
in der Stadt Meerbusch ausgebaut. Die dezentrale Unterbringung an verschiedenen
Standorten in den Ortsteilen erfolgt derzeit in insgesamt 11
Gemeinschaftsunterkünften und 36 Privatwohnungen.
In
den Meerbuscher Flüchtlingsunterkünften leben aktuell 353 Menschen. 316
Flüchtlinge stehen im Leistungsbezug (AsylbLG), davon 89 Personen aus den
Herkunftsländern (Iran, Irak, Syrien, Eritrea) mit hoher Bleibeperspektive.
Insgesamt
stehen in den städtischen Unterkünften bei maximaler Auslastung 565 Plätze zur
Verfügung, davon können noch 212 freie Plätze bezogen werden. Weiterhin werden
in der zweiten Jahreshälfte 200 neue Unterkunftsplätze am Eisenbrand in
Büderich fertiggestellt und ergeben somit eine Gesamtkapazität von 765 Plätzen.
Den dann rund 412 freien Unterkunftsplätzen in städtischen Einrichtungen stehen
durch die Aufgabe der Notunterkunft I - Mataré und II - Meerbusch-Gymnasium
eine Aufnahmeverpflichtung gemäß § 3 Absatz 4 des FlüAG von 600 Flüchtlingen
plus der dann tagesaktuellen Zuwanderungsquote gegenüber. Sofern die
gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen der Stadt Meerbusch wegen der
eingeschränkten Zuwanderung seitens des Landes NRW nicht unmittelbar geltend
gemacht werden, können die vorhandenen Kapazitäten durch Abbau der
provisorischen Unterkünfte – Neusser Feldweg 51, Uerdinger Straße, Hochstraße,
Hausmeisterwohnung Niederdonker Straße, Sozialraum Wittenberger Straße und
Pfarrzentrum Strümp = 139 Plätze – mittelfristig zurückgeführt werden.
Mit
Schreiben vom 15.06.2016 teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass die
Stadt Meerbusch mit der Erfüllung der Aufnahmequote von 75% wieder in den
nächsten Wochen Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Dies gilt für alle weiteren
Städte, die eine Aufnahmequote von weniger als 90% nach dem FlüAG aufweisen.
Ziel soll sein, dass bis zum Ende des Jahres 2016 eine annähernd einheitliche
Erfüllung der Aufnahmequote unter allen Kommunen in NRW erreicht wird.
Unter
Berücksichtigung der aktuellen Belegung sowie bei angenommenen 35 Auszügen
(Juni-Dez 2016) stünden bis zum Jahresende 2016
447 Plätze in städtischen Unterkünften für Neuzuweisungen zur Verfügung,
somit könnten monatlich ca. 63 neue Flüchtlinge untergebracht werden. Allerdings
wurde eine monatliche Zuweisung in dieser Größenordnung selbst in den
zuwanderungsstärksten Monaten zum Jahresende 2015 / 2016 nicht erreicht.
Begründung zum Beschlussvorschlag
Ziffer 1 und 2:
Die öffentliche Ausschreibung zur
Errichtung von 12 Stck. Reihenhäusern "Am Alten Teich" wurde am
02.05.2016 auf den Markt gegeben und am 01.06.2016 submittiert. Obwohl 17
Firmen die Angebotsunterlagen angefordert hatten, lag zum Submissionstermin nur
ein Angebot vor. Die wirtschaftliche Prüfung hat ergeben, dass die Häuser zu
einem Quadratmeterpreis von 1.632 €/qm angeboten wurden. Das ist deutlich mehr
als prognostiziert, hier aber eindeutig den baulichen Rahmenbedingungen
geschuldet (schwieriger, aufgefüllter Baugrund, Zerschneidung der Baumaßnahme
in mehrere Hausgruppen, Versatz der Häuser innerhalb einer Hausgruppe,
Verklinkerung der Fassade usw.). Für Meerbusch ist dieser Preis im Vergleich zu
anderen Bauvorhaben dennoch als sehr günstig zu bezeichnen und somit
wirtschaftlich.
Die Zuschlags- und Bindefrist läuft
nun am 01.07.2016 ab. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten,
prognostizierten Entwicklung der Flüchtlingszahlen schlägt die Verwaltung nun
eine Änderung der bisherigen Ablaufplanung vor. Dabei soll erreicht werden,
dass auf der einen Seite für die notwendige Planung und Genehmigung der
Reihenhäuser keine Zeit verloren wird, auf der anderen Seite bis zur
endgültigen Auftragsvergabe über die Gebäude Zeit gewonnen wird, um die weitere
Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen besser einschätzen zu können.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
mit dem Bieter zunächst einen Teilauftrag über die Planung und die Erstellung
der Bauantragsunterlagen zu verhandeln und diesen Teilauftrag zu vergeben.
Weiterhin soll eine Verlängerung der Zuschlagsfrist für die Erteilung des
Bauauftrages, möglichst bis Anfang 2017 verhandelt werden. Die Schwierigkeit
hierbei liegt darin, dass mögliche Lohn- und/ oder Preissteigerungen sowie
eventuell in der Zwischenzeit in Kraft tretende Gesetzesänderungen mit bedacht
werden müssen.
Die Verwaltung wird diese
Verhandlungen kurzfristig aufnehmen und über das Ergebnis in der Ratssitzung
berichten.
Begründung zum Beschlussvorschlag
Ziffer 3:
Die
vorgenannte Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die damit zusammenhängenden
Beschlüsse des Rates zur Erweiterung von Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge
müssen bedarfsgerecht der aktuell bestehenden Lage angepasst werden, um
Leerstände zu vermeiden. Für die Stadt Meerbusch und den anderen Städten in NRW
gibt es jetzt die Möglichkeit, bei nicht planbaren Zuwanderungssteigerungen und
damit verbundenen eigenen Unterkunftsengpässen auf vorhandene Kapazitäten in
Landeseinrichtungen gegen Entgelt zurück zu greifen. Deshalb sollen die
Maßnahmen „Am Strümper Busch“ und „Kalverdonksweg“ sukzessiv bedarfsorientiert
weiter vorangetrieben werden.
Abschließend muss die Schaffung von regulärem (Sozial-) Wohnraum für die Flüchtlinge, die anerkannt oder geduldet sind, entsprechend der bisherigen Beschlusslagen weiter erfolgen, um Perspektiven für die Menschen zu ermöglichen und um die Gemeinschaftsunterkünfte tatsächlich zu entlasten. Die Realisierung der Maßnahmen und der Belegung der Objekte an der Moerser Straße, an der Insterburger Straße und an der Rottstraße insbesondere mit anerkannten Flüchtlingen ist weiterhin wesentlicher Bestandteil dieser Planung.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Erweiterung der
Zuschlagsfrist in der Maßnahme „Am Alten Teich“ entstehen im Produkt
010.111.140, Technisches Gebäudemanagement, im Haushalt 2016 im Konto
701012096, Flüchtlingsunterkünfte, Mehraufwendungen entsprechend dem
Verhandlungsergebnis. Demgegenüber stehen zumindest ein zeitlich verzögerter
Liquiditätsbedarf und ggf. Minderausgaben für die folgenden Haushalte im
gleichen Produkt durch die Zurückstellung der Maßnahmen „Am Strümper Busch“ und
Kalverdonksweg“.
Alternativen:
Der Rat hält an seiner Beschlusslage vom 25.02.2016, Drucksache BM/0368/2016, fest.