Betreff
Weiterentwicklung der Ratsbeschlüsse zu den Flüchtlingsunterkünften in der Stadt Meerbusch
Vorlage
DezII/0440/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.         dem Bieter der Ausschreibung Errichtung von Reihenhäusern auf dem Grundstück „Am Alten Teich“ zunächst nur den Teilauftrag für die Planung und Erstellung der Bauantragsunterlagen zu erteilen,

 

2.         mit dem Bieter der zu 1. genannten Ausschreibung vor dem Hintergrund der zurückgegangenen Flüchtlingszahlen über eine Verlängerung der Zuschlagsfrist für die Erteilung des Bauauftrags zu verhandeln mit dem Ziel, erst bei absehbarem Bedarf den Gesamtauftrag zu erteilen,

 

3.         die geplanten Errichtungen von Reihenhäusern „Am Strümper Busch“ und „Kalverdonksweg“ sukzessiv bedarfsorientiert weiter voran zu treiben.

 

 


Sachverhalt:

 

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden im Jahr 2016 bis zum 18.05.2016  44.989 Flüchtlinge aufgenommen. Allerdings ist die Anzahl der zugewanderten Personen in den Monaten März bis Mai gegenüber den ersten beiden Monaten dieses Jahres 2016 erheblich gesunken. Die derzeitige Lage an den Flüchtlingsrouten lässt den Schluss zu, dass eine vergleichbare krisenhafte Zuwanderungssituation wie Ende des Jahres 2015 / Anfang 2016 zurzeit nicht mehr anzunehmen ist. Schon jetzt ist auch in der Stadt Meerbusch eine deutliche Entspannung bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu verzeichnen, die sich als freie Plätze in den vorhandenen Unterkünften zeigen, resultierend aus den geringeren Zuweisungen und aus den Auszügen von anerkannten Flüchtlingen aus den städtischen Unterkünften. Die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Meerbusch liegt aktuell bei 83 Personen (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Stand 15.06.2016). In dieser Aufnahmeverpflichtung NRW ist die anteilige Abschmelzung gemäß § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) der Notunterkunft (NUK) Büderich für einen Monat (Juni 2016) enthalten. Weiterhin sind in diesem Jahr bisher 56 Zuweisungen erfolgt.

 

 

Weder der Bund noch das Land NRW nennt zurzeit Zahlen, die eine sichere Prognose für zukünftige kommunale Zuweisungen ermöglichen.

 

 

 

 

Infolge der steigenden Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 wurden die Unterkunftskapazitäten in der Stadt Meerbusch ausgebaut. Die dezentrale Unterbringung an verschiedenen Standorten in den Ortsteilen erfolgt derzeit in insgesamt 11 Gemeinschaftsunterkünften und 36 Privatwohnungen.

In den Meerbuscher Flüchtlingsunterkünften leben aktuell 353 Menschen. 316 Flüchtlinge stehen im Leistungsbezug (AsylbLG), davon 89 Personen aus den Herkunftsländern (Iran, Irak, Syrien, Eritrea) mit hoher Bleibeperspektive.

Insgesamt stehen in den städtischen Unterkünften bei maximaler Auslastung 565 Plätze zur Verfügung, davon können noch 212 freie Plätze bezogen werden. Weiterhin werden in der zweiten Jahreshälfte 200 neue Unterkunftsplätze am Eisenbrand in Büderich fertiggestellt und ergeben somit eine Gesamtkapazität von 765 Plätzen. Den dann rund 412 freien Unterkunftsplätzen in städtischen Einrichtungen stehen durch die Aufgabe der Notunterkunft I - Mataré und II - Meerbusch-Gymnasium eine Aufnahmeverpflichtung gemäß § 3 Absatz 4 des FlüAG von 600 Flüchtlingen plus der dann tagesaktuellen Zuwanderungsquote gegenüber. Sofern die gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen der Stadt Meerbusch wegen der eingeschränkten Zuwanderung seitens des Landes NRW nicht unmittelbar geltend gemacht werden, können die vorhandenen Kapazitäten durch Abbau der provisorischen Unterkünfte – Neusser Feldweg 51, Uerdinger Straße, Hochstraße, Hausmeisterwohnung Niederdonker Straße, Sozialraum Wittenberger Straße und Pfarrzentrum Strümp = 139 Plätze – mittelfristig zurückgeführt werden.

 

Mit Schreiben vom 15.06.2016 teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass die Stadt Meerbusch mit der Erfüllung der Aufnahmequote von 75% wieder in den nächsten Wochen Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Dies gilt für alle weiteren Städte, die eine Aufnahmequote von weniger als 90% nach dem FlüAG aufweisen. Ziel soll sein, dass bis zum Ende des Jahres 2016 eine annähernd einheitliche Erfüllung der Aufnahmequote unter allen Kommunen in NRW erreicht wird.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Belegung sowie bei angenommenen 35 Auszügen (Juni-Dez 2016) stünden bis zum Jahresende 2016  447 Plätze in städtischen Unterkünften für Neuzuweisungen zur Verfügung, somit könnten monatlich ca. 63 neue Flüchtlinge untergebracht werden. Allerdings wurde eine monatliche Zuweisung in dieser Größenordnung selbst in den zuwanderungsstärksten Monaten zum Jahresende 2015 / 2016 nicht erreicht.

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag Ziffer 1 und 2:

Die öffentliche Ausschreibung zur Errichtung von 12 Stck. Reihenhäusern "Am Alten Teich" wurde am 02.05.2016 auf den Markt gegeben und am 01.06.2016 submittiert. Obwohl 17 Firmen die Angebotsunterlagen angefordert hatten, lag zum Submissionstermin nur ein Angebot vor. Die wirtschaftliche Prüfung hat ergeben, dass die Häuser zu einem Quadratmeterpreis von 1.632 €/qm angeboten wurden. Das ist deutlich mehr als prognostiziert, hier aber eindeutig den baulichen Rahmenbedingungen geschuldet (schwieriger, aufgefüllter Baugrund, Zerschneidung der Baumaßnahme in mehrere Hausgruppen, Versatz der Häuser innerhalb einer Hausgruppe, Verklinkerung der Fassade usw.). Für Meerbusch ist dieser Preis im Vergleich zu anderen Bauvorhaben dennoch als sehr günstig zu bezeichnen und somit wirtschaftlich.

 

Die Zuschlags- und Bindefrist läuft nun am 01.07.2016 ab. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten, prognostizierten Entwicklung der Flüchtlingszahlen schlägt die Verwaltung nun eine Änderung der bisherigen Ablaufplanung vor. Dabei soll erreicht werden, dass auf der einen Seite für die notwendige Planung und Genehmigung der Reihenhäuser keine Zeit verloren wird, auf der anderen Seite bis zur endgültigen Auftragsvergabe über die Gebäude Zeit gewonnen wird, um die weitere Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen besser einschätzen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Bieter zunächst einen Teilauftrag über die Planung und die Erstellung der Bauantragsunterlagen zu verhandeln und diesen Teilauftrag zu vergeben. Weiterhin soll eine Verlängerung der Zuschlagsfrist für die Erteilung des Bauauftrages, möglichst bis Anfang 2017 verhandelt werden. Die Schwierigkeit hierbei liegt darin, dass mögliche Lohn- und/ oder Preissteigerungen sowie eventuell in der Zwischenzeit in Kraft tretende Gesetzesänderungen mit bedacht werden müssen.

 

Die Verwaltung wird diese Verhandlungen kurzfristig aufnehmen und über das Ergebnis in der Ratssitzung berichten.

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag Ziffer 3:

Die vorgenannte Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die damit zusammenhängenden Beschlüsse des Rates zur Erweiterung von Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge müssen bedarfsgerecht der aktuell bestehenden Lage angepasst werden, um Leerstände zu vermeiden. Für die Stadt Meerbusch und den anderen Städten in NRW gibt es jetzt die Möglichkeit, bei nicht planbaren Zuwanderungssteigerungen und damit verbundenen eigenen Unterkunftsengpässen auf vorhandene Kapazitäten in Landeseinrichtungen gegen Entgelt zurück zu greifen. Deshalb sollen die Maßnahmen „Am Strümper Busch“ und „Kalverdonksweg“ sukzessiv bedarfsorientiert weiter vorangetrieben werden.

 

 

Abschließend muss die Schaffung von regulärem (Sozial-) Wohnraum für die Flüchtlinge, die anerkannt oder geduldet sind, entsprechend der bisherigen Beschlusslagen weiter erfolgen, um Perspektiven für die Menschen zu ermöglichen und um die Gemeinschaftsunterkünfte tatsächlich zu entlasten. Die Realisierung der Maßnahmen und der Belegung der Objekte an der Moerser Straße, an der Insterburger Straße und an der Rottstraße insbesondere mit anerkannten Flüchtlingen ist weiterhin wesentlicher Bestandteil dieser Planung.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch die Erweiterung der Zuschlagsfrist in der Maßnahme „Am Alten Teich“ entstehen im Produkt 010.111.140, Technisches Gebäudemanagement, im Haushalt 2016 im Konto 701012096, Flüchtlingsunterkünfte, Mehraufwendungen entsprechend dem Verhandlungsergebnis. Demgegenüber stehen zumindest ein zeitlich verzögerter Liquiditätsbedarf und ggf. Minderausgaben für die folgenden Haushalte im gleichen Produkt durch die Zurückstellung der Maßnahmen „Am Strümper Busch“ und Kalverdonksweg“.

 

 


Alternativen:

 

Der Rat hält an seiner Beschlusslage vom 25.02.2016, Drucksache BM/0368/2016, fest.