Betreff
Aufstellung der Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin
Vorlage
BM/0121/2016
Art
Informationsvorlage

 

§ 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2004 verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten, ihre Nebentätigkeit nach § 17 LBG vor Übernahme dem Rat anzuzeigen. Darüber hinaus ist dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Aufstellung über die durch die Nebentätigkeit erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.

Da im März keine Sitzung des Rates stattgefunden hat und die entsprechenden Abrechnungen erst Anfang März zugestellt wurden, erfolgt die Aufstellung der Nebeneinnahmen in der heutigen Sitzung.

 

Die Nebeneinnahmen im Jahre 2015 stellen sich wie folgt dar:

 

1.         Aufsichtsrat Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH                                    1.460,25 €

 

2.         Aufsichtsrat Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG                     1.011,50 €

 

3.         Aufsichtsrat Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH                                       624,75 €

                                                                                                                                 __________

 

                                                                                                                                 3.096,50 €

 

Der Gesamtbetrag ist im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vorbehaltlich einer anderen rechtlichen Bewertung durch das Innenministerium bzw. die Aufsichtsbehörde an die Stadtkasse erstattet worden.

 

 


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin