Betreff
Übernahme der Trägeranteile an den Kindpauschalen (KiBiz) für die Kindertageseinrichtung St. Franziskus
Vorlage
FB2/0403/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den 12 %igen Trägeranteil an den Kindpauschalen für die fortlaufende Überbelegung der beiden Kindergartengruppen der Kita „St. Franziskus“ an der Paul-Jülke-Straße in Meerbusch-Strümp mit insgesamt 4 Kindern (2 x Gruppenform I – 35 Std., 2 x Gruppenform I – 45 Std. Betreuungsumfang) dauerhaft zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger „Horizonte GmbH“ zu schließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte „St. Franziskus“ in Strümp ist eine Einrichtung mit zwei Gruppen der Gruppenform I (je 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, davon maximal 6 Zweijährige).

Aufgrund des ab 01.08.2013 gesetzlich geregelten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege und des damit verbundenen notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung im Gebiet der Stadt Meerbusch hat sich der Träger – seinerzeit noch die Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer – bereit erklärt, die o. g. Kindertageseinrichtung durch Um- und Anbau baulich so zu qualifizieren, dass dort dauerhaft 12 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren entstehen. Diese Plätze werden nach wie vor dringend benötigt, werden auch stets intensiv nachgefragt und entsprechend meist schon von Beginn des Kita-Jahres an belegt.

 

Mit der Inanspruchnahme der Investitionskostenförderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung dieser 12 U3-Plätze i. H. v. insgesamt 216.000 € geht die Verpflichtung einher, für die Dauer der Zweckbindung von 20 Jahren diese Plätze ausschließlich mit Kindern im Alter von unter 3 Jahren zu belegen.

 

Für den Träger bedeutet dies i. d. R., dass jährlich 12 neue Kinder im Alter von 2 Jahren aufzunehmen sind. Diese Kinder wachsen jeweils im darauf folgenden Jahr aus dem U3-Platz heraus und verbleiben in der Einrichtung als „Ü3-Kinder“.

Infolge der Verpflichtung, jährlich 12 U3-Plätze zu belegen, lässt sich eine dauerhafte Überbelegung der Gruppen mit den lt. KiBiz maximal zulässigen zwei Kindern pro Gruppe nicht umgehen, so dass die Einrichtung dauerhaft mit insgesamt 44 Kindern betrieben werden muss.

 

Der im KiBiz festgelegte Zuschuss des Jugendamtes zu den jährlichen Kindpauschalen beträgt bei einer kirchlichen Trägerschaft 88 %. Der verbleibende Trägeranteil von 12 % wird durch das Bistum Aachen nur für die generell vorgesehenen 20 Kinder je Gruppe, nicht jedoch für die Kinder in der Überbelegung übernommen. Hieraus resultiert für die Horizonte GmbH als Trägergesellschaft eine entsprechende Finanzierungslücke.

 

Um weiterhin die Betreuung der herauswachsenden Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben, gewährleisten zu können, beantragt die Horizonte GmbH die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt.

 

Die jährlichen Kindpauschalen für die vier Kinder in der Überbelegung (jeweils zwei in Gruppenform Ib und Ic) belaufen sich auf 29.551,20 €. Der 12 %ige Trägeranteil entspricht im Kindergartenjahr 2016/2017 einem Betrag von 3.546,14 €.

 

Die fortlaufende Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Meerbusch soll vertraglich mit der Horizonte GmgH geregelt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Mehrausgaben bei Produkt 060.365.010, Konto: 5318 0000 im Jahr 2016: rd. 1.450,- €, eine     Deckungsmöglichkeit besteht innerhalb des Produktes durch die für einen Monat eingesparte Miete für die neue Kita „Sonnengarten“ (Planung der Ausgaben für die Mietzahlung ab August, tatsächlicher Mietbeginn wird September sein).

 


Alternativen:

keine