Betreff
Zusammenschluss der ITK-Rheinland mit dem IT-Betrieb der Stadt Mönchengladbach
Vorlage
ZD/0401/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch dem Beitritt des IT-Betriebes der Stadt Mönchengladbach zur IT-Kooperation Rheinland (ITK-R) spätestens zum 01.01.2017, möglichst bereits zum 01.10.2016, zuzustimmen. Gleichzeitig werden die Vertreter der Stadt Meerbusch in der Verbandsversammlung der ITK-R beauftragt, ein entsprechend positives Votum zum Beitritt des IT-Betriebes der Stadt Mönchengladbach abzugeben.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch ist mit einem Anteil von 5,5% (Stand der Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.2014) am Zweckverband „IT-Kooperation Rheinland“ beteiligt und entsprechend mit 2 Stimmanteilen in der Verbandsversammlung vertreten. Neben der Stadt Meerbusch sind alle Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss, der Rhein-Kreis Neuss selbst sowie die Stadt Düsseldorf Mitglieder der ITK-R.

Im August 2015 hat die ITK-R ein Konzeptpapier mit Preisinformation an die Stadt Mönchengladbach abgegeben. Die Zielsetzung war die Bildung eines gemeinsamen Zweckverbandes (Fusion) unter Berücksichtigung der in der Stadtverwaltung Mönchengladbach vorhandenen Strukturen. Aus Sicht der Beteiligten stellt eine derartige Zusammenarbeit mit Blick auf die Zukunft die inhaltlich sinnvollste und wirtschaftlich attraktivste Form der Zusammenarbeit dar, die zudem den nachhaltigsten Erfolg für alle Verbandsmitglieder der ITK Rheinland verspricht.

In der Sitzung des Mönchengladbacher Hauptausschusses am 16.09.2015 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, entsprechende Beitrittsverhandlungen mit der ITK-R zu führen.

Das Konzept der ITK-R sieht vor, dass die Infrastruktur und das Personal, bis auf den in Mönchen­gladbach notwendigen Vor-Ort-Service/Kundenbetreuung, am Standort Neuss zusammengefasst werden.

Durch den geplanten Zusammenschluss mit der IT der Stadt Mönchengladbach wird der unter strategischen Aspekten eingeschlagene Weg des weiteren Wachstums in der Region fortgeführt. Zudem ist zu erwarten, dass hierdurch die Attraktivität der ITK-R für weitere Städte in der Umgebung steigt. Durch die Bündelung der IT-Bereiche werden vorhandene Kompetenzen zusammengeführt, der interne Abnehmerkreis erweitert und somit eine Reduzierung der Kosten bei bestehenden Leistungen und Produkten für alle Zweckverbandsmitglieder erreicht.

Die künftig größere personelle Basis ermöglicht Qualitätssteigerungen und eine Vertiefung der angebotenen Dienstleistungen. Die Fusion mit der Stadt Mönchengladbach eröffnet zudem neue Möglichkeiten zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bezüglich steigender Komplexität der Aufgaben, der demografischen Entwicklung am Arbeitsmarkt und des dadurch zu erwartenden Fachkräftemangels in der IT.

Die Regelungen zur Stimmenzahl in der Verbandsversammlung bleiben  unverändert. Für die laufende Sitzungsperiode jedoch erhält die Stadt Mönchengladbach entsprechend ihrer wirtschaftlichen Inanspruchnahme 13 Stimmen.

Weitere Vorgehensweise:

Stimmen der Rat der Stadt Mönchengladbach (Sitzung am 27.04.2016), die beteiligten Räte der übrigen ITK-R Mitglieder und anschließend die Zweckverbandsversammlung der  ITK-R dem Zusammenschluss zu, so überträgt die Stadt Mönchengladbach die Aufgaben der Zentralen IT-Abteilung spätestens zum 01.01.2017, möglichst bereits zum 01.10.2016, vollständig auf die ITK-R.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Stadt Mönchengladbach kann durch den vorgesehenen Zusammenschluss in der Zeit von 2017 bis 2020 eine Einsparung von insgesamt rd. 2 Mio. Euro erzielen. Für die bestehenden Verbandsmitglieder beträgt diese im gleichen Zeitraum rund 3,75 Mio. Euro, die wie folgt realisiert werden sollen:

Jahr

2017

2018

2019

2020

Progn. Einsparung

616 T€

795 T€

1.123 T€

1.213 T€

Die überschießenden Synergien der Fusion mit dem IT-Betrieb der Stadt Mönchengladbach kämen anteilig allen heutigen Verbandsmitgliedern zugute. Die genauen Auswirkungen auf die Haushalte der Stadt Meerbusch können derzeit noch nicht im Detail dargestellt werden. Legt man die Beteiligungsquote zugrunde, wäre in etwa mit einer Einsparung von rd. 206.000 € im oben dargestellten Zeitraum zu rechnen.

 


Alternativen:

 

Werden keine aufgezeigt.