Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch dem Beitritt des IT-Betriebes der Stadt Mönchengladbach zur IT-Kooperation Rheinland (ITK-R) spätestens zum 01.01.2017, möglichst bereits zum 01.10.2016, zuzustimmen. Gleichzeitig werden die Vertreter der Stadt Meerbusch in der Verbandsversammlung der ITK-R beauftragt, ein entsprechend positives Votum zum Beitritt des IT-Betriebes der Stadt Mönchengladbach abzugeben.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch ist mit einem Anteil von 5,5% (Stand der Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.2014) am Zweckverband „IT-Kooperation Rheinland“ beteiligt und entsprechend mit 2 Stimmanteilen in der Verbandsversammlung vertreten. Neben der Stadt Meerbusch sind alle Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss, der Rhein-Kreis Neuss selbst sowie die Stadt Düsseldorf Mitglieder der ITK-R.
Im August 2015 hat die
ITK-R ein Konzeptpapier mit Preisinformation an die Stadt Mönchengladbach
abgegeben. Die Zielsetzung war die Bildung eines gemeinsamen Zweckverbandes
(Fusion) unter Berücksichtigung der in der Stadtverwaltung Mönchengladbach
vorhandenen Strukturen. Aus Sicht der Beteiligten stellt eine derartige
Zusammenarbeit mit Blick auf die Zukunft die inhaltlich sinnvollste und
wirtschaftlich attraktivste Form der Zusammenarbeit dar, die zudem den
nachhaltigsten Erfolg für alle Verbandsmitglieder der ITK Rheinland verspricht.
In der Sitzung des Mönchengladbacher Hauptausschusses am 16.09.2015 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, entsprechende Beitrittsverhandlungen mit der ITK-R zu führen.
Das Konzept der ITK-R sieht vor, dass die Infrastruktur und das
Personal, bis auf den in Mönchengladbach notwendigen
Vor-Ort-Service/Kundenbetreuung, am Standort Neuss zusammengefasst werden.
Durch den geplanten Zusammenschluss mit der IT der Stadt
Mönchengladbach wird der unter strategischen Aspekten eingeschlagene Weg des
weiteren Wachstums in der Region fortgeführt. Zudem ist zu erwarten, dass
hierdurch die Attraktivität der ITK-R für weitere Städte in der Umgebung
steigt. Durch die Bündelung der IT-Bereiche werden vorhandene Kompetenzen zusammengeführt,
der interne Abnehmerkreis erweitert und somit eine Reduzierung der Kosten bei
bestehenden Leistungen und Produkten für alle Zweckverbandsmitglieder erreicht.
Die künftig größere personelle Basis ermöglicht Qualitätssteigerungen und eine Vertiefung der angebotenen Dienstleistungen. Die Fusion mit der Stadt Mönchengladbach eröffnet zudem neue Möglichkeiten zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bezüglich steigender Komplexität der Aufgaben, der demografischen Entwicklung am Arbeitsmarkt und des dadurch zu erwartenden Fachkräftemangels in der IT.
Die Regelungen zur Stimmenzahl in der Verbandsversammlung
bleiben unverändert. Für die laufende
Sitzungsperiode jedoch erhält die Stadt Mönchengladbach entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Inanspruchnahme 13 Stimmen.
Weitere Vorgehensweise:
Stimmen der Rat der Stadt Mönchengladbach (Sitzung am 27.04.2016), die beteiligten Räte der übrigen ITK-R Mitglieder und anschließend die Zweckverbandsversammlung der ITK-R dem Zusammenschluss zu, so überträgt die Stadt Mönchengladbach die Aufgaben der Zentralen IT-Abteilung spätestens zum 01.01.2017, möglichst bereits zum 01.10.2016, vollständig auf die ITK-R.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Stadt Mönchengladbach
kann durch den vorgesehenen Zusammenschluss in der Zeit von 2017 bis 2020 eine
Einsparung von insgesamt rd. 2 Mio. Euro erzielen. Für die bestehenden
Verbandsmitglieder beträgt diese im gleichen Zeitraum rund 3,75 Mio. Euro, die
wie folgt realisiert werden sollen:
Jahr |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Progn. Einsparung |
616 T€ |
795 T€ |
1.123 T€ |
1.213 T€ |
Die überschießenden
Synergien der Fusion mit dem IT-Betrieb der Stadt Mönchengladbach kämen
anteilig allen heutigen Verbandsmitgliedern zugute. Die genauen Auswirkungen
auf die Haushalte der Stadt Meerbusch können derzeit noch nicht im Detail
dargestellt werden. Legt man die Beteiligungsquote zugrunde, wäre in etwa mit
einer Einsparung von rd. 206.000 € im oben dargestellten Zeitraum zu rechnen.
Alternativen:
Werden keine aufgezeigt.