Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
SFI/0116/2016
Art
Informationsvorlage

Dem Rat ist gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW der vom Stadtkämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Jahresabschluss zur Feststellung vorzulegen. Als Anlage erhalten Sie den von mir bestätigten Entwurf des Jahresabschluss 2014 mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den zugehörigen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2014 hat mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 0,74 Mio. € abgeschlossen. Gegenüber dem Haushaltsplan 2014, der einen Jahresfehlbetrag von rd. 5,86 Mio. € auswies, bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 5,1 Mio. €. Insgesamt wurden rd. 6,3 Mio. € mehr Erträge erzielt und rd. 1,2 Mio. € mehr Aufwendungen benötigt als geplant.

 

Wesentlich zu dem positiven Ergebnis haben folgende Sachverhalte beigetragen:

 

Erträge

 

Mehr Erträge ergaben sich bei der Gewerbesteuer i.H.v. 2,5 Mio. €. Darüber hinaus sind die Erträge durch Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen i.H.v. 1,92 Mio. € deutlich höher ausgefallen als geplant. Finanzerträge i.H.v. 0,97 Mio. € über den Planwerten trugen ebenfalls zur Verbesserung des Jahresergebnisses bei.

 

Aufwendungen

 

Innerhalb der Aufwendungen ist es vor allem die Position der Sach- und Dienstleistungen, in denen durch weniger Aufwand, z.B. bei dem Kostenanteil der Kläranlage Düsseldorf-Nord (659.000 €), das Jahresergebnis gegenüber dem Planwert insgesamt um 1,1 Mio. € verbessert werden konnte.

 

Mehr Aufwendungen entstanden im Bereich der Personalaufwendungen i.H.v. insgesamt 1,14 Mio. €. Ursache hierfür sind zahlungsunwirksame Zuführungen zu den nachträglich durch die Versorgungskasse ermittelten Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,54 Mio. € einerseits und zahlungswirksame Einsparungen in Höhe von 0,4 Mio. € anderseits.

 

Weiterhin ist im Bereich der Transferaufwendungen durch nicht beeinflussbare Zahlungsverpflichtungen ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 741.000 € entstanden.

 

Trotz der nicht beeinflussbaren Mehraufwendung in Höhe von 2,3 Mio. € für die Pensionsrückstellungen und den Transferaufwand gelang es, das Volumen der zusätzlichen Aufwendungen auf 1,2 Mio. € zu begrenzen. 

 

 

Nachrichtlich: Finanzrechnung

 

Im Haushaltsrecht ist die Finanzrechnung, ebenso wie der Finanzplan, ohne rechtliche Relevanz. Er ist aber ein wichtiges Indiz für die geldmäßige Lage der Stadt Meerbusch.

 

Verabschiedet wurde der Finanzplan des Haushaltsjahrs 2014 mit einem Defizit in Höhe von 224.879 €. Dieser in Zeile 17 des Finanzplans ausgewiesene Betrag entspricht im Wesentlichen dem bis 2006 entscheidenden Wert des kameralen Verwaltungshaushalts.

 

In der Finanzrechnung werden nunmehr an dieser Stelle 6,369 Mio. € Überschuss ausgewiesen.

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden vom Stichtag 31.12.2013 zum Stichtag 31.12.2014 von 17,453 Mio. € auf 9,050 Mio. € zurückgeführt.

 

Die langfristigen Investitionskredite stiegen im gleichen Zeitraum von 99,080 Mio. € auf 104,177 Mio. € an.

 

Insgesamt wurden die Verbindlichkeiten bei den Banken um 3,306 Mio. € reduziert.

 


gez.

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin