Betreff
Grundsanierung der Straße "An der Bundesbahn"
Vorlage
FB5/0023/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der von ihm beschlossenen Ausbau- und Sanierungsplanung (Anlage 1) eine Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer durchzuführen und deren Ergebnisse im Bau- und Umweltausschuss zur Fassung eines Ausbaubeschlusses wieder vorzulegen.

 

 

Alternativen:

Aufgrund des Straßenzustandes und der örtlichen Gegebenheiten ist keine sachlich und planerisch sinnvolle Alternative erkennbar. Ggf. könnte auf die vier geplanten Baumstandorte verzichtet werden.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Straße „An der Bundesbahn“ wurde Mitte der fünfziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts hergestellt und seitdem verkehrssicher unterhalten. Die Fahrbahn weist aufgrund der mangelnden Stärke des Aufbaues und der daraus resultierenden mangelhaften Tragfähigkeit mittlerweile starke Schäden auf. Immer wieder muss der städtische Bauhof Schlaglöcher ausbessern und Absenkungen beseitigen.

 

Die erstmalige Herstellung der Straße „An der Bundesbahn“ wurde in den fünfziger Jahren abgerechnet, so dass keine Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) mehr zu zahlen sind.

Alle weiteren Baumaßnahmen sind demnach nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) abzurechnen.

Die anliegenden Grundstücke stehen fast ausschließlich im Eigentum eines einzelnen Eigentümers, lediglich der Garagenhof im Bereich der Einmündung zur Strümper Straße gehört mehreren Eigentümern. Aufgrund der geringen Betroffenheit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, auf eine reguläre Bürgeranhörung zu verzichten und stattdessen die Beteiligten in einem persönlichen Gespräch zur Stellungnahme hinsichtlich deren Anregungen und Bedenken zu bitten.

 

Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12) sehen für eine solche Quartiers- bzw. Sammelstraße die Belastungsklasse Bk 1,8 mit einem frostfreien Aufbau von zwischen 50 und 60 cm vor. Vor diesem Hintergrund wurde zur Bauvorbereitung ein Baugrundgutachten beauftragt. Der vorhandene Aufbau weist in weiten Teilen eine Asphalt(deck)schicht mit einer Stärke von ca. 4 – 6 cm und eine bis zu einem Meter, mindestens jedoch 50 cm mächtige Schotter- / Schlacketragschicht auf. Diesem Umstand geschuldet, ist für einen nachhaltig funktionsfähigen Straßenaufbau nur ein Austausch der Oberbauschichten bis ca. 14 cm unter derzeitigem Deckenniveau erforderlich. Da die Asphaltdeckschicht teerbelastet ist und deren Schadstoffe über Jahrzehnte in die darunterliegenden Schichten transportiert wurden, muss das betroffene Tragschichtmaterial als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Der neue Straßenaufbau baut auf der vorhandenen, neu zu profilierenden und nachzuverdichtenden Schottertragschicht gemäß RStO 2012, 4.6.2, Tafel 5 auf und beträgt 4 cm Asphaltdeckschicht auf 10 cm Asphalttragschicht. In Teilbereichen muss die Schottertragschicht hinsichtlich deren Mächtigkeit ergänzt werden, wo diese im Bestand nicht ausreichend stark genug ist.

 

1. Erneuerung des Straßenaufbaues

 

Aufgrund der vorhandenen massiven Schadensbilder der Fahrbahn ergibt sich die grundlegende Notwendigkeit, diesen Bereich zu erneuern. Die vorhandenen Gehwege wurden auf der Seite der Bebauung bereits im Jahr 1988 erneuert. Vor diesem Hintergrund können diese aufgrund ihres relativ guten Erhaltungszustandes einschließlich der Bordsteine und Rinnen beibehalten werden. Im Rahmen der Erneuerung des Straßenaufbaus kann der Rinnenstein bei den nachfolgenden Maßnahmen erhalten werden.

 

2. Pflanzung neuer Straßenbäume

 

Es ist vorgesehen, in Anlehnung an den weiteren Verlauf der Straße (Hoterheideweg) den Straßenraum mit vier neuen Straßenbäumen zu gliedern und die neuen Bäume in nachhaltig hergestellten Baumscheiben nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) e. V. neu zu pflanzen.

 

3. Markierung der Parkstände

 

Die vom Platzangebot und den Schleppkurven möglichen Stellplätze auf der Fahrbahn sollen markiert werden, um so ein geordnetes Parken und eine bestmögliche Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Parkraumes zu fördern.

 

4. Gehweg im Bereich der heutigen DB-Fußgängerunterführung „Strümper Straße“

Als Schnittstelle zur Planung der Bahnübergangsbeseitigung Meerbuscher / Strümper Straße verbleibt entlang der Treppenanlage zur bestehenden, in diesem Bereich zukünftig abzubrechenden Unterführung der Gehweg im Bestand und wird nach Abschluss der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme und Erstellung einer Zuwegung in diesem Bereich an die veränderte Unterführung angeschlossen.

 

Die Straßenbeleuchtung wurde bereits in vergangenen Jahren auf vorhandenen Masten erneuert.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wird der Hauptkanal DN 1400 mittels dem sogenannten „Wickelrohrrelining“ instandgesetzt und die Hausanschlüsse dort, wo dies aufgrund von Schäden erforderlich war, erneuert.

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Bau- und Umweltausschuss erläutert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Straßenfläche einschließlich der Straßenbäume: ca. 120.000 €

Die veränderten Kosten gegenüber dem Haushaltsansatz von 250.000 € ergeben sich durch den vorgefundenen frostsicheren Unterbau. Die ursprüngliche Kostenschätzung auf Basis der Baumaßnahme „Schulstraße“ ging hier von einem höheren Erneuerungsaufwand aus.

Einnahmen: Voraussichtlich 70 %  der abrechenbaren Kosten sind nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand beitragsfähig nach § 8 KAG NRW.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2016 unter der Haushaltsstelle 7.120 0112 22.710.001 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.

 

Die im Vorfeld der Maßnahme zu erfolgende Erneuerung des Kanales beläuft sich auf rund 200.000 € für das Wickelrohrrelining einschließlich der Erneuerung von 10 Hausanschlüssen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2016 unter der Haushaltsstelle im städtischen Haushalt beim Produkt „Entwässerung“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Gestaltungsplan

Anlage 2: derzeitiger und zukünftiger Straßenaufbau

 


Gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage