im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand 01.03.2016) zur
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD,
Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den
Steinen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1772, für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer
Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße
„In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152 („Auf den
Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147 („In der
Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist der im Plan (siehe Anlage 1 zur
vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß
§ 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 6. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen aufzustellen, der
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von
Baugrenzen und Stellplätzen für den Neubau eines Autohauses
- Sicherung der
vorhandenen Wohnbebauung
Der Rat der Stadt
beschließt die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Nr. 51 BD im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Umweltbericht durchzuführen.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
hat bereits am 13.03.2013 dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD vom 17.01.2013 grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wurde aufgefordert, ein
Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom
Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald
bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand
dies erlaubt.
Zwischenzeitlich fand ein Wechsel des
Architekten statt und es wurde nun in Abstimmung mit der Verwaltung ein neuer
Vorentwurf erarbeitet. Durch den Abriss eines Gebäudes, der Geschossreduzierung
sowie der Umplanung von Zufahrt und Stellplätzen, wurde eine Lösung gefunden
die sich besser in die Umgebungsbebauung einfügt und auf nachbarliche Belange
Rücksicht nimmt.
Die Pläne und ein Modell werden in der Sitzung vorgestellt. Auf der Grundlage des Vorentwurfes kann eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.