Betreff
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB4/0383/2016
Aktenzeichen
4.61-26-03/51BD-6.Ae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand 01.03.2016) zur 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772, für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152 („Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147 („In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist der im Plan (siehe Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Ausweisung von Baugrenzen und Stellplätzen für den Neubau eines Autohauses

- Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

2.      Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat bereits am 13.03.2013 dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD vom 17.01.2013 grundsätzlich zugestimmt.

Die Verwaltung wurde aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt.

Zwischenzeitlich fand ein Wechsel des Architekten statt und es wurde nun in Abstimmung mit der Verwaltung ein neuer Vorentwurf erarbeitet. Durch den Abriss eines Gebäudes, der Geschossreduzierung sowie der Umplanung von Zufahrt und Stellplätzen, wurde eine Lösung gefunden die sich besser in die Umgebungsbebauung einfügt und auf nachbarliche Belange Rücksicht nimmt.

Die Pläne und ein Modell werden in der Sitzung vorgestellt. Auf der Grundlage des Vorentwurfes kann eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.