Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag (öffentlicher Teil)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfs des städtebaulichen Vertrages Stadt ./. Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (gesamter Vertrag mit Ausnahme Teil III - Grundstückskauf- und Übertragungsvertrag - sowie der Anlagen 2a, 2b und 5 und Teil V - Folgekosten - ) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg in der vorliegenden Vertragsfassung zu.
Sachverhalt:
Allen Ratsmitgliedern sowie sachkundigen
Bürgerinnen und sachkundigen Bürgern im APL wurde der Entwurf des städtebaulichen
Vertrages (gedruckt) zugesendet. Die
Anlagen zum städtebaulichen Vertrag wurden den Fraktionen zugestellt.
Der vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg ist mit der Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG verhandelt und abgestimmt worden.
Nach Offenlage der Bebauungspläne und des
Vertragsentwurfes wurden die Anlagen 3a und 4 zum städtebaulichen
Vertragsentwurf geringfügig überarbeitet und die Anlage 8g (Änderung der
Straßenausbauplanung im Bereich der Meerbuscher Straße/Winklerweg) neu
hinzugefügt. Die Anlagen 17a und 17b (Kooperationsverträge) wurden jeweils mit
einer Anlage (Leitungsnetz zur geplanten Energieversorgung) ergänzt. Alle
Änderungen und Ergänzungen im Vertragstext, die sich nach dem Stand der
Offenlage ergeben haben, sind
gekennzeichnet.
Für die
Wärmeversorgung des Vertragsgebietes wird die Stadt parallel zu den Regelungen
im städtebaulichen Vertrag durch kommunale Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang begründen.
Die noch fehlenden Anlagen zum städtebaulichen Vertrag
- Anlage 16a: Verwaltungsvereinbarung Straßen NRW – Stadt zum Umbau Kreuzung Strümper Straße/Winklerweg und
- Anlage 16b: Verwaltungsvereinbarung Straßen NRW – Stadt zum Umbau Kreuzung Meerbuscher Straße
- die bislang nur im Entwurf vorliegen - sind der Stadt erneut zur Prüfung vorzulegen, nach Abstimmung zu unterzeichnen und dem Vertrag entsprechend für die Beurkundung beizufügen.
Der dann vollständig vorliegende Vertragsentwurf ist in dieser Fassung vor Satzungsbeschluss zu beurkunden.
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 266 und das
Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 – nicht identisch mit dem
Vertragsgebiet – sind nachstehend zur Information abgebildet.
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Alternativen:
keine