Betreff
Bebauungsplan Nr. 266 und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60,
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag (öffentlicher Teil)
Vorlage
FB6/239/2012
Aktenzeichen
06.23.23.10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfs des städtebaulichen Vertrages Stadt ./. Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (gesamter Vertrag mit Ausnahme Teil III - Grundstückskauf- und Übertragungsvertrag - sowie der Anlagen 2a, 2b und 5 und Teil V - Folgekosten - ) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg in der vorliegenden Vertragsfassung zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Allen Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürgern im APL wurde der Entwurf des städtebaulichen Vertrages (gedruckt) zugesendet. Die Anlagen zum städtebaulichen Vertrag wurden den Fraktionen zugestellt.

 

Der vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg ist mit der Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG verhandelt und abgestimmt worden.

 

Nach Offenlage der Bebauungspläne und des Vertragsentwurfes wurden die Anlagen 3a und 4 zum städtebaulichen Vertragsentwurf geringfügig überarbeitet und die Anlage 8g (Änderung der Straßenausbauplanung im Bereich der Meerbuscher Straße/Winklerweg) neu hinzugefügt. Die Anlagen 17a und 17b (Kooperationsverträge) wurden jeweils mit einer Anlage (Leitungsnetz zur geplanten Energieversorgung) ergänzt. Alle Änderungen und Ergänzungen im Vertragstext, die sich nach dem Stand der Offenlage ergeben haben, sind  gekennzeichnet.

 

Für die Wärmeversorgung des Vertragsgebietes wird die Stadt parallel zu den Regelungen im städtebaulichen Vertrag durch kommunale Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang  begründen.

 

Die noch fehlenden Anlagen zum städtebaulichen Vertrag

- Anlage 16a: Verwaltungsvereinbarung Straßen NRW – Stadt zum Umbau Kreuzung Strümper Straße/Winklerweg und

- Anlage 16b: Verwaltungsvereinbarung Straßen NRW – Stadt zum Umbau Kreuzung Meerbuscher Straße

- die bislang nur im Entwurf vorliegen - sind der Stadt erneut zur Prüfung vorzulegen, nach Abstimmung zu unterzeichnen und dem Vertrag entsprechend für die Beurkundung beizufügen.

 

Der dann vollständig vorliegende Vertragsentwurf ist in dieser Fassung vor Satzungsbeschluss zu beurkunden.    

 

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 266 und das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 – nicht identisch mit dem Vertragsgebiet – sind nachstehend zur Information abgebildet.

 

 

 


Alternativen:

keine