Beschlussvorschlag:
Integrationsarbeit in Meerbusch wird durch öffentliche Träger und
private Personen und Initiativen betrieben.
Seit 2010 ist das AWO Mütterzentrum in
Büderich der wesentliche Leistungsträger hinsichtlich der Integration von
Migranten in Meerbusch und in folgenden Handlungsfeldern aktiv:
- Beratungsangebot
für Migranten in mehreren Sprachen
- Sozialpädagogische
Arbeit mit Müttern / Gruppenarbeit
- Bildungsangebote
für Kinder und Erwachsene
- Mutter-Kind-Angebote
- Netzwerkarbeit
- Angebote für
Senioren mit Migrationshintergrund
- Unterstützung
des bürgerschaftlichen Engagements
Das Angebotsspektrum des Mütterzentrums wird
kontinuierlich weiterentwickelt und den gegebenen Bedarfen angepasst. Aktuelle
Projekte hinsichtlich der Arbeit mit Müttern sind das Mütter- und das
Sprachcafé. Hinsichtlich der Förderung von Kindern und Jugendlichen standen in
den vergangenen Monaten die Projekte „Spaß an Kultur“, „Denkspielplatz“ und
„Leseatelier“ im Vordergrund. Unterstützt wird die Arbeit des Mütterzentrums
insbesondere durch den Soroptimist International Club Meerbusch und den Rotary
Club Meerbusch. Die städtische Förderung erfolgt über den Kinder- und
Jugendförderplan in Höhe von 30.000 € jährlich.
Auch die ursprünglich dem AVP e.V. (Akzeptanz,
Vertrauen, Perspektive) aus Düsseldorf übertragene aufsuchende Sozialarbeit mit
russischen Spätaussiedlern in Meerbusch wurde sukzessive durch das Mütterzentrum
übernommen und an die mittlerweile veränderten Erfordernisse angepasst.
Neben vorgenannten Aktivitäten gehören
hinsichtlich des Aufgabenfeldes Integration auch die Durchführung von Sprach-
und Integrationskursen, die Durchführung des muttersprachlichen Unterrichtes,
die Etablierung von Seiteneinsteigerklassen, die sozialpädagogische Betreuung
von Flüchtlingen sowie die Integration im Alltag im Rahmen der Jugendarbeit und
die Integration durch Sport zu den seit Jahren etablierten Angeboten in
Meerbusch.
Vor dem Hintergrund des noch andauernden
Flüchtlingszustroms haben sich Bedeutung und Schwerpunkte der ehrenamtlichen
Integrationsarbeit allerdings gravierend verändert. Zahlreiche ehrenamtliche
Mitarbeiter in Vereinen, Pfarreien und verschiedenen Initiativen engagieren
sich für die Flüchtlinge in Meerbusch. Die Vermittlung der deutschen Sprache,
Übernahme von Patenschaften und die Koordination der Kleider- und Sachspenden
stehen aktuell im Vordergrund der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, die durch
eine hauptamtliche wie auch verschiedene ehrenamtliche Ansprechpartner
koordiniert und organisiert wird. In
diesem Zusammenhang ist auch die Gründung des Vereins „Meerbusch hilft“ zu
sehen, der sich eine koordinierte und nachhaltige Willkommens- und Betreuungskultur
für die große Anzahl der dauerhaft in Meerbusch untergebrachten Flüchtlinge zum
Ziel gesetzt hat.
Auf der politischen Ebene wird das
Handlungsfeld Integration seit 2010 durch den Integrationsrat begleitet.
Bereits im Jahr 2011 hat sich der Integrationsrat
wie auch der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Meerbusch mit der Erstellung
eines Integrationskonzeptes für Meerbusch befasst. Seinerzeit war geplant, das Förderkonzept „KOMM-IN NRW - Innovation
in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung durch das Land
Nordrhein-Westfalen" für die Erstellung und Umsetzung eines solchen
Konzeptes in Anspruch zu nehmen. Erste dahingehende Gespräche wurden seinerzeit
verwaltungsseitig geführt.
Nachdem das Land NRW am 08.02.2012 das Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration beschlossen hat, wurden die Mittel
für die Förderung der Kommunalen Integrationszentren eingesetzt und standen für
die unmittelbare Förderung der Kommunen nicht mehr zur Verfügung.
Die Handlungsfelder der Kommunalen Integrationszentren in NRW
orientieren sich entlang der biografiebegleitenden Bildungskette und verstehen
dabei Integration als Querschnittsaufgabe.
In Einzelnen sind die Handlungsfelder:
Welches Handlungsfeld in einem Rhythmus von zwei Jahren von dem
Kommunalen Integrationszentrum als Schwerpunkt bearbeitet werden soll, wird von
der kreisfreien Stadt bzw. dem Kreis auf der Grundlage des
Integrationskonzeptes und in Abstimmung mit den relevanten Akteuren festgelegt.
Nach Zustimmung der Städte und Kommunen hat der Kreistag am 06.03.2013
das Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Der Rhein-Kreis
Neuss hat am 01.08.2013 ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet,
welches auf Kreisebene die Aufgaben der bisherigen Regionalen Arbeitsstelle zur
Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und die auf
Kreisebene entwickelten Aufgaben zur Integration von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte zusammenfasst.
Migrationsarbeit wird allerdings in erster Linie in den acht
kreisangehörigen Kommunen „vor Ort“ geleistet. Das multikulturelle und
multiprofessionelle Team des KI arbeitet in Ergänzung und Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den sonstigen in der Migrationsarbeit
tätigen Netzwerkpartnern zusammen und ist beratend tätig. Durch gezielte
Maßnahmen will das KI dazu beitragen, dass Menschen unterschiedlicher Kulturen
und Religionen leichter Kontakt zueinanderfinden und Integration gelingt.
Unabhängig von den konkreten Aktivitäten des Kommunalen
Integrationszentrums und der verschiedenen Akteure vor Ort ist es notwendig,
auf kommunaler Ebene Angebote, Strukturen und Prozesse zur Aufnahme von
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse anzupassen.
Um die Integrationsarbeit zukünftig strategisch an den wachsenden
Herausforderungen auszurichten und konzeptionell zu bündeln, ist es sinnvoll,
ein Integrationskonzept für die Stadt Meerbusch unter Einbeziehung der
relevanten Akteure zu erstellen. Das städtische Integrationskonzept soll dazu
beitragen, für alle Betroffenen das Angebot und die Nachfrage von
Integrationshilfen transparent zu machen. Ferner sollte Zielsetzung sein, die
unterschiedlichen Angebote und Anbieter von Integrationshilfen besser zu
vernetzen und aufeinander abzustimmen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein solches Integrationskonzept sich
nicht ausschließlich auf die Integration von Flüchtlingen, sondern vielmehr auf
alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beziehen muss.
Für eine umfassende Erarbeitung und effiziente Realisierung eines
Integrationskonzeptes sind aus Sicht der Verwaltung folgende Strukturen nötig.
- Durchführung
von Integrationskonferenzen zur Erarbeitung von Handlungsfeldern und
Handlungsempfehlungen mit allen Akteuren vor Ort
- Steuerungsgruppe
(Verwaltung, Politik und Wohlfahrtsverbände)
- Themenbezogene
Arbeitskreise
- Projektleitung
Für die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes ist zudem zu berücksichtigen,
dass neben der am Anfang stehenden Bedarfserhebung und der notwendigen
Partizipation der verschiedenen Akteure vor Ort, die Erst- und
Folgedokumentation und schließlich die Umsetzung der getroffenen
Handlungsempfehlungen erfolgen muss. Personalressourcen sind derzeit im
Stellenplan 2016 nicht enthalten.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: