Betreff
Integrationskonzept für Meerbusch
Vorlage
FB2/0357/2016
Art
Informationsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 


Integrationsarbeit in Meerbusch wird durch öffentliche Träger und private Personen und Initiativen betrieben.

 

Seit 2010 ist das AWO Mütterzentrum in Büderich der wesentliche Leistungsträger hinsichtlich der Integration von Migranten in Meerbusch und in folgenden Handlungsfeldern aktiv:

 

  • Beratungsangebot für Migranten in mehreren Sprachen
  • Sozialpädagogische Arbeit mit Müttern / Gruppenarbeit
  • Bildungsangebote für Kinder und Erwachsene
  • Mutter-Kind-Angebote
  • Netzwerkarbeit
  • Angebote für Senioren mit Migrationshintergrund
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

 

Das Angebotsspektrum des Mütterzentrums wird kontinuierlich weiterentwickelt und den gegebenen Bedarfen angepasst. Aktuelle Projekte hinsichtlich der Arbeit mit Müttern sind das Mütter- und das Sprachcafé. Hinsichtlich der Förderung von Kindern und Jugendlichen standen in den vergangenen Monaten die Projekte „Spaß an Kultur“, „Denkspielplatz“ und „Leseatelier“ im Vordergrund. Unterstützt wird die Arbeit des Mütterzentrums insbesondere durch den Soroptimist International Club Meerbusch und den Rotary Club Meerbusch. Die städtische Förderung erfolgt über den Kinder- und Jugendförderplan in Höhe von 30.000 € jährlich.

 

Auch die ursprünglich dem AVP e.V. (Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive) aus Düsseldorf übertragene aufsuchende Sozialarbeit mit russischen Spätaussiedlern in Meerbusch wurde sukzessive durch das Mütterzentrum übernommen und an die mittlerweile veränderten Erfordernisse angepasst.

 

Neben vorgenannten Aktivitäten gehören hinsichtlich des Aufgabenfeldes Integration auch die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen, die Durchführung des muttersprachlichen Unterrichtes, die Etablierung von Seiteneinsteigerklassen, die sozialpädagogische Betreuung von Flüchtlingen sowie die Integration im Alltag im Rahmen der Jugendarbeit und die Integration durch Sport zu den seit Jahren etablierten Angeboten in Meerbusch.

 

Vor dem Hintergrund des noch andauernden Flüchtlingszustroms haben sich Bedeutung und Schwerpunkte der ehrenamtlichen Integrationsarbeit allerdings gravierend verändert. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen, Pfarreien und verschiedenen Initiativen engagieren sich für die Flüchtlinge in Meerbusch. Die Vermittlung der deutschen Sprache, Übernahme von Patenschaften und die Koordination der Kleider- und Sachspenden stehen aktuell im Vordergrund der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, die durch eine hauptamtliche wie auch verschiedene ehrenamtliche Ansprechpartner koordiniert und  organisiert wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Gründung des Vereins „Meerbusch hilft“ zu sehen, der sich eine koordinierte und nachhaltige Willkommens- und Betreuungskultur für die große Anzahl der dauerhaft in Meerbusch untergebrachten Flüchtlinge zum Ziel gesetzt hat.

 

Auf der politischen Ebene wird das Handlungsfeld Integration seit 2010 durch den Integrationsrat begleitet.

 

Bereits im Jahr 2011 hat sich der Integrationsrat wie auch der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Meerbusch mit der Erstellung eines Integrationskonzeptes für Meerbusch befasst. Seinerzeit war geplant, das Förderkonzept „KOMM-IN NRW - Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen" für die Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzeptes in Anspruch zu nehmen. Erste dahingehende Gespräche wurden seinerzeit verwaltungsseitig geführt.

 

Nachdem das Land NRW am 08.02.2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration beschlossen hat, wurden die Mittel für die Förderung der Kommunalen Integrationszentren eingesetzt und standen für die unmittelbare Förderung der Kommunen nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Handlungsfelder der Kommunalen Integrationszentren in NRW orientieren sich entlang der biografiebegleitenden Bildungskette und verstehen dabei Integration als Querschnittsaufgabe.

 

In Einzelnen sind die Handlungsfelder:

 

 

Welches Handlungsfeld in einem Rhythmus von zwei Jahren von dem Kommunalen Integrationszentrum als Schwerpunkt bearbeitet werden soll, wird von der kreisfreien Stadt bzw. dem Kreis auf der Grundlage des Integrationskonzeptes und in Abstimmung mit den relevanten Akteuren festgelegt.

 

Nach Zustimmung der Städte und Kommunen hat der Kreistag am 06.03.2013 das Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Der Rhein-Kreis Neuss hat am 01.08.2013 ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet, welches auf Kreisebene die Aufgaben der bisherigen Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und die auf Kreisebene entwickelten Aufgaben zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zusammenfasst.  

 

Migrationsarbeit wird allerdings in erster Linie in den acht kreisangehörigen Kommunen „vor Ort“ geleistet. Das multikulturelle und multiprofessionelle Team des KI arbeitet in Ergänzung und Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den sonstigen in der Migrationsarbeit tätigen Netzwerkpartnern zusammen und ist beratend tätig. Durch gezielte Maßnahmen will das KI dazu beitragen, dass Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen leichter Kontakt zueinanderfinden und Integration gelingt.

 

Unabhängig von den konkreten Aktivitäten des Kommunalen Integrationszentrums und der verschiedenen Akteure vor Ort ist es notwendig, auf kommunaler Ebene Angebote, Strukturen und Prozesse zur Aufnahme von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse anzupassen.

 

Um die Integrationsarbeit zukünftig strategisch an den wachsenden Herausforderungen auszurichten und konzeptionell zu bündeln, ist es sinnvoll, ein Integrationskonzept für die Stadt Meerbusch unter Einbeziehung der relevanten Akteure zu erstellen. Das städtische Integrationskonzept soll dazu beitragen, für alle Betroffenen das Angebot und die Nachfrage von Integrationshilfen transparent zu machen. Ferner sollte Zielsetzung sein, die unterschiedlichen Angebote und Anbieter von Integrationshilfen besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.

 

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein solches Integrationskonzept sich nicht ausschließlich auf die Integration von Flüchtlingen, sondern vielmehr auf alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beziehen muss.

 

Für eine umfassende Erarbeitung und effiziente Realisierung eines Integrationskonzeptes sind aus Sicht der Verwaltung folgende Strukturen nötig.

 

  • Durchführung von Integrationskonferenzen zur Erarbeitung von Handlungsfeldern und Handlungsempfehlungen mit allen Akteuren vor Ort

 

  • Steuerungsgruppe (Verwaltung, Politik und Wohlfahrtsverbände)

 

  • Themenbezogene Arbeitskreise

 

  • Projektleitung

Für die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes ist zudem zu berücksichtigen, dass neben der am Anfang stehenden Bedarfserhebung und der notwendigen Partizipation der verschiedenen Akteure vor Ort, die Erst- und Folgedokumentation und schließlich die Umsetzung der getroffenen Handlungsempfehlungen erfolgen muss. Personalressourcen sind derzeit im Stellenplan 2016 nicht enthalten.

 

In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: