Betreff
Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
Vorlage
FB2/0347/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt  dem Rat der Stadt Meerbusch folgende Vertreter und Stellvertreter in den Seniorenbeirat zu berufen:

 

Verband / Gruppierung

Vertreter/in

Stellvertreter/in

ZWAR Netzwerk

Elisabeth Schwarz

Hilde Schmitt

ZWAR Netzwerk

N.N.

N.N.

Diakonie Meerbusch

Margret Ruth

N.N.

DPWV

Klaus Mock

N.N.

Meerbuscher Seniorenheime

Ulrich Eichhorst

Jürgen Brake

Arbeiterwohlfahrt

Oswald Hepner

Hanns Bock

Caritas Neuss und Krefeld

Elisabeth Rhode

 

Arbeitskreis 55+

Albert Güllmann

Hubert Kräling

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 wurde zum 01.01.2012 in Meerbusch erstmalig ein Seniorenbeirat eingerichtet, der die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren in Meerbusch zur Aufgabe hat. Der Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus je einem Vertreter/Stellvertreter der Meerbuscher Seniorenheime, der Caritas Neuss und Krefeld, der Diakonie Meerbusch, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Arbeitskreis 55+ und 2 Vertretern der ZWAR Netzwerke. Die Entscheidung über die Berufung der Mitglieder trifft der Rat.

 

Die vom Rat in seiner Sitzung am 24.02.2011 beschlossene Satzung des Gremiums sieht in § 3 die Dauer einer Berufung der Mitglieder von 4 Jahren vor. Die aktuelle Zeit der Berufung endete somit zum 31.12.2015. Entsprechend den Regelungen der Satzung üben die Mitglieder ihre Aufgaben bis zur Bildung des neuen Seniorenbeirates jedoch weiter aus.


Zur Neubildung des Seniorenbeirates wurden die genannten Einrichtungen, Verbände und Gruppierungen mit der Bitte angeschrieben, ihre Vertreter für die nächste Berufungszeit vorzuschlagen. Benannt wurden bislang die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen, deren Kurzlebensläufe den Ausschussmitgliedern als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings sind mit einer Ausnahme alle vorgeschlagenen Personen bereits im bisherigen Seniorenbeirat aktiv gewesen und somit schon bekannt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass ein weiterer Vorschlag der Caritasverbände derzeit noch keine Berücksichtigung finden konnte, da die vorgeschlagene Vertreterin noch nicht das laut Satzung vorgesehene Mindestalter (Vollendung des 50. Lebensjahres) erreicht hat. Der Verband bittet darum, die Berufung zu gegebener Zeit nachzuholen.