Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
FB2/0106/2016
Art
Informationsvorlage

I.      Fallzahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.    Entwicklung der Personen- und Fallzahlen nach AsylbLG / Dezemberstände und Jahresdurchschnitt

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

 

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

Dez.

Ø

31.01.2016

Ø

Bedarfsgemeinschaften

59

54

63

51

73

67

111

93

186

127

277

252

313

 

313

Leistungsempfänger in Personen

105

95

107

100

124

111

175

147

281

185

365

333

389

389

davon Rückkehrer

 

 

 

 

18

 

25

 

27

 

20

 

16

 

 

 

Asylbewerber nach Verfahrensstand

 

Stand

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren (Aufenthalt BRD < 15 Monate)

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren (Aufenthalt BRD > 15 Monate)

Personen mit Duldung

Insgesamt

31.01.2016

225

51

113

389

 

 

III.      Unterbringung

Die Stadt Meerbusch verfügt über zwei Übergangswohnheime in Festbauweise zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; eines in Meerbusch-Büderich, Cranachstraße und eines in Meerbusch-Lank, Am Heidbergdamm. Auch die Wohneinheiten zur Unterbringung von wohnungslosen Personen an der Strümper Straße werden aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Infolge der steigenden Zuweisungen wurden zusätzlich zu den vorhandenen Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung der Flüchtlinge zwischenzeitlich in der alten Schule in Ossum-Bösinghoven, Bösinghovener Straße sowie in Meerbusch-Osterath am Neusser Feldweg ehemalige Kindergartengebäude umgebaut und hergerichtet. Des Weiteren sind zwischenzeitlich auch in die ehemalige Geschäftsstelle der Malteser an der Uerdinger Straße in Lank Flüchtlinge eingezogen. Weiterhin sind einige Familien in städtischen Hausmeisterwohnungen und im Sozialraum des Technischen Dezernates in Lank-Latum untergebracht. Seit  November steht auch das Katholische Pfarrzentrum in Strümp als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung. Ende Januar wird voraussichtlich auch der Umbau der ehemaligen Barbara-Gerretz-Schule zu einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge beendet sein. Auf dem Gelände können dann ca. 150 Personen untergebracht werden.

 

Insgesamt sind die Unterkünfte derzeit mit 406 Personen belegt, ca. 30 Asylbewerber leben zudem in Privatwohnungen. Nach Fertigstellung der neuen Unterkunft an der Fröbelstraße stehen insgesamt noch ca. 200 Plätze für weitere Zuweisungen zur Verfügung.

 

Im Februar erreichen die Stadt Meerbusch voraussichtlich keine neu zugewiesenen Flüchtlinge, da aktuell Zuweisungen nur in einige kreisfreie Städte erfolgen, die ihre Zuweisungsquote bislang mit großem Abstand nicht erfüllt haben.
Herkunftsländer der Bewohner der Unterkünfte und Privatwohnungen

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

29

Guinea

21

Pakistan

16

 

 

 

 

 

    

    439

Ägypten

3

Indien

6

Russland

1

Albanien

27

Irak

14

Serbien

37

Algerien

27

Iran

11

Somalia

7

Bangladesch

13

Kongo

1

Sri Lanka

8

Bosnien

1

Kosovo

23

Syrien

89

China

6

Libanon

2

Tadschikistan

5

Eritrea

14

Marokko

14

Tschad

2

Georgien

12

Mazedonien

22

Türkei

5

Ghana

7

Mongolei

3

Ukraine

3

 

 

Nigeria

5

staatenlos

5

 

 

I.      Notunterkünfte in Amtshilfe für das Land NRW

Nachdem am 04. August 2015 in Amtshilfe für das Land NRW in der Dreifachturnhalle des Mataré-Gymnasiums bereits eine Notunterkunft (NUK) zur Erstunterbringung von ca. 200 Flüchtlingen in Betrieb genommen wurde, eröffnete infolge des anhaltenden Flüchtlingszustroms nach NRW am 19. Oktober 2015 eine zweite Notunterkunft in den Turnhallen des Städtischen Meerbusch-Gymnasiums mit weiteren ca. 400 Plätzen. In diesen Unterkünften sind Flüchtlinge untergebracht, die bei ihrer Ankunft noch keine Schritte des Asylverfahrens in NRW durchlaufen haben. Diese werden nach Durchführung der Erstuntersuchung und Organisation der notwendigen Maßnahmen zum TBC-Ausschluss in einer Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss in Grevenbroich von dort unmittelbar zugewiesen. Sämtliche Kosten, die der Stadt durch den Betrieb der Notunterkünfte entstehen, erstattet das Land. Die Kapazitäten der Notunterkünfte wurde auf den laufenden städt. Zuweisungsschlüssel angerechnet, sodass nach Schließung dieser Einrichtungen innerhalb von jeweils fünf Monaten ein entsprechender Ausgleich durch Schaffung von Plätzen in städtischen Unterkünften sicherzustellen ist. Für die NUK I in der Turnhalle am Mataré-Gymnasium müssten somit monatlich 40 Personen neben den regulären Zuweisungen aufgenommen werden, für die NUK II in Strümp wären es nochmals 80 weitere Personen je Monat. Seitens der Bezirksregierung wurde eine zeitnahe Aufgabe der Notunterkünfte, vorrangig solcher in Turnhallen, angekündigt. Die Kündigung der Vereinbarung über den Betrieb für die NUK I kann frühestens zum 31.03.2016 und für die NUK II zum 30.04.2016 erfolgen.

 

 

In den beiden Notunterkünften halten sich derzeit Flüchtlinge aus folgenden Herkunftsländern auf:

 

NUK Meerbusch Gymnasium

NUK Mataré Gymnasium

Syrien

12

Syrien

70

Eritrea

3

Afghanistan

59

Guinea

1

Irak

19

Pakistan

2

Iran

8

 

 

Libanon

7

 

Mazedonien

6

gesamt

18

 

169

 

 

II.    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Laut aktueller Aufnahmequote muss die Stadt mit der Zuweisung von 39 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) rechnen.

 

Aktuell werden vom Jugendamt der Stadt Meerbusch 33 UMA betreut.

 

26 UMA befinden sich noch im Rahmen der Inobhutnahme in unterschiedlichen Einrichtungen, 15 davon leben aktuell in den Mobilheimen an der Notunterkunft am Mataré-Gymnasium in Büderich. Im Rahmen der Inobhutnahme erhalten alle UMA pädagogische Betreuung und ein sog. Clearing zur Feststellung eines ggfs. vorhandenen weiteren Hilfebedarfs. Künftig sollen ca. 8 UMA auch in der ehemaligen Radiowerkstatt (Fröbel Str.) untergebracht werden.

 

3 UMA befinden sich bereits in stationärer Heimpflege, 2 UMA in Familienpflege bzw. Gastfamilien und 2 UMA im Rahmen von Hilfen für junge Volljährige in Heim/Familienpflege.

 

Für 5 UMA sind Maßnahmen in Gastfamilien und stationärer  Hilfe zur Erziehung in konkreter Vorbereitung, für die Übrigen werden in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe Anschlussmaßnahmen gesucht.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter