Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Vorlage
SB11/233/2012
Aktenzeichen
06.67.20.17.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk zum Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040 zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für die Straßenreinigung in Meerbusch aufzuheben.

 


Sachverhalt:

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird beim Servicebereich Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen eine Kleinkehrmaschine der Firma Hako, Modell Citymaster, eingesetzt. Die Kehrmaschine wurde im Jahr 2006 angeschafft und hat zur Zeit ca. 5.500 Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einer Motorlaufleistung von ca. 380.000 km. Zum geplanten Austauschzeitpunkt Mitte 2012 wird die Kehrmaschine ca. 6.200 Betriebsstunden geleistet haben, was einer ungefähren Motorlaufleistung von 428.000 km entspricht.

 

Die Kleinkehrmaschine wird zur Zeit entsprechend der Abschreibungsrahmentabelle mit 8 Jahren abgeschrieben und hat zum Austauschzeitpunkt Mitte 2012 noch einen buchhalterischen Restwert von etwa 24.000 €. Aufgrund der gemachten Erfahrungen wurde die Abschreibungszeit für Kleinkehrmaschinen in der Abschreibungsrahmentabelle für das Jahr 2012 auf 5 Jahre reduziert.

 

Der tatsächliche Verkaufserlös, entsprechend des technischen Zustandes, wird lt. Herstellerangaben ca. 8.000  bis 10.000 € betragen.

 

Der technische Zustand der Kehrmaschine stellt sich wie folgt dar:

 

Im Jahr 2012 müssen der Klimakompressor, alle Hydraulikleitungen und das Kupplungszwischenlager ausgetauscht werden. Des Weiteren müssen die Saugturbine generalüberholt und die Prallbleche des Kehrgutbehälters ausgetauscht werden. Der allgemeine technische Zustand und der auftretende Verschleiß der Kehrmaschine entsprechen den geleisteten Betriebsstunden und sind typisch für diese Arbeitsmaschinen.

Der starke Verschleiß der Kehrmaschine führte im Jahr 2011 zu einer deutlichen Erhöhung der Wartungs- und Instandhaltungskosten um ca. 5.400 € auf ca. 24.900 €.

 

 

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Straßenreinigung in Meerbusch ist der Einsatz einer  Kleinkehrmaschine zwingend erforderlich. Falls es nicht zu einer Ersatzbeschaffung im Haushaltsjahr 2012 kommt, ist es unbedingt erforderlich, die vorhandenen Mängel an der Kleinkehrmaschine zu reparieren. Dafür liegt dem Servicebereich 11 ein Kostenvoranschlag vor. Danach belaufen sich die Kosten auf ca. 16.000 € für das Jahr 2012, wobei in den Folgejahren mit weiter auftretenden Verschleißmängeln zu rechnen ist. Dieses würde auch zu einem verstärkten Auftreten von Ausfallzeiten führen. Eine Reparatur der vorhandenen Mängel und des in den Folgejahren zu erwartenden übermäßigen Verschleißes ist somit nicht wirtschaftlich.

Des Weiteren sind die Kosten für den Reparaturaufwand im Jahr 2012 im Haushaltsansatz für die Unterhaltung der Fahrzeuge nicht enthalten (Produkt 010.050.010 / Sachkonto 5251000) und müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Anschaffungskosten für die Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine in Höhe von 120.000 € im Haushalt 2012 bei dem Finanzkonto 783100 / Auftrag U 01005040

 


Alternativen:

 

./.