Betreff
Sommerferienspielaktion des Jugendamtes / Impressionen Stadtranderholung
Vorlage
FB2/0312/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Sommerferienspielaktion des Jugendamtes nach dem vorliegenden Rahmenkonzept durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Die jährliche „Stadtranderholung“ in den Sommerferien ist in Meerbusch seit mehr als 30 Jahren eine Institution.

 

Gleichwohl hat sich die Lebenswelt, gerade der Zielgruppe der 6 bis 12-jährigen, insbesondere durch den Ausbau des verlässlichen offenen Ganztagsangebotes, einschließlich der Ferienzeit, verändert. Das städt. Ferienangebot wurde dahingehend überprüft, ob aufgrund der inzwischen anderen Betreuungsmöglichkeiten der Bedarf für eine 2 x 14-tägige Ferienmaßnahme für insgesamt 260 Kinder noch gegeben ist. Ebenso wurden mögliche Synergien mit dem offenen Ganztag oder die Möglichkeit einer vergleichbaren Aktion in freier Trägerschaft geprüft.

 

So wurde schon im Jahr 2013 gemeinsam mit dem OBV als Träger der OGATA festgestellt, dass inhaltliche oder finanzielle Vorteile für die Stadt bei Übernahme des Angebots durch den OBV nicht zu erwarten sind. Weiterhin wurden im Frühjahr 2015 die im Stadtgebiet aktiven Freien Träger der Jugendhilfe angeschrieben, um die dortige Bereitschaft zur Durchführung einer eigenen Ferienspielaktion in den Sommerferien zu klären. Auf dieses Schreiben gab es nur wenige Rückmeldungen. Ein Träger sah sich nicht in der Lage, eine Ferienspielaktion durchzuführen, da er bereits selbst ein Angebot vorhält. Ein anderer Träger signalisierte durchaus Interesse, könnte dabei aber nur eine sehr viel geringere Teilnehmerzahl von max. 40 Kindern betreuen. Ein dritter Trägervertreter hat mündlich mitgeteilt, dass er derzeit bei sich keine Möglichkeiten einer Übernahme der Ferienmaßnahme sieht.

 

Im Zuge der verwaltungsseitigen Prüfung wurde im Rahmen der Stadtranderholung 2014 eine Befragung unter den Teilnehmern durchgeführt, deren Ergebnis in der folgenden Tabelle zusammengefasst ist.

 

 

 

Die hiesige Prüfung und zwischenzeitlich in Erwägung gezogenen Veränderungen im Konzept sind von den Kindern und deren Eltern, aber auch von den vielen Betreuern, mit Bedauern aufgenommen worden. Das Angebot schien immer noch nicht in die Jahre gekommen zu sein und behauptet sich zumindest in dieser Sommerzeit gegen die neuen Medien und lockt Kinder und Betreuer „nach draußen“.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bis auf Weiteres eine Sommerferienspielaktion in eigener Regie durchzuführen. Dabei soll jedoch ein neues Rahmenkonzept zum Tragen kommen, das die Durchführung der Aktion mit reduziertem städt. Personal, aber unter Einbeziehung von Honorarkräften, ermöglicht.

 

 

Rahmenkonzept:

 

I.        Grundlagen der Sommerferienspielaktion

Die Sommerferienspielaktion basiert auf dem Grundgedanken, einen organisierten Tagesablauf, verbunden mit Phasen des freien Spiels, für alle Meerbuscher Schulkinder bis 12 Jahren anzubieten. Praktisch bedeutet dies, den Kindern eine Verbindung von Spiel-, Bewegungs- und Bastelangeboten, Erlebnisse fernab vom Alltag, draußen in der Natur auf dem Sportplatz Pappelallee in Meerbusch-Lank zu ermöglichen.

 

Im Vordergrund stehen Neues kennenlernen, sich in der Gemeinschaft zu erfahren, soziale Kompetenz zu erlernen und mit netten Leuten / seinen Freunden viel Spaß zu haben.

 

Die Sommerferienspielaktion stellt eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit Erholungscharakter dar. Dieses Ziel wird durch spielerische, erlebnis- und sportpädagogische sowie kulturelle Angebote erreicht. Zusätzlich sollen im Rahmen dieses Angebotes ausreichende Möglichkeiten für die Kinder geschaffen werden, zur Ruhe zu kommen und Entspannung zu finden. Die Kinder sollen sich zurückziehen können. Durch die Sommerferienspielaktion wird das soziale Lernen gefördert und es werden, je nach Schwerpunkt, unterschiedliche Bildungskompetenzen vermittelt.

 

Die Sommerferienspielaktion steht unter einem thematischen Schwerpunkt oder Motto. Das genaue Angebot ist dennoch breit gefächert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der teilnehmenden Kinder gerecht zu werden. Zudem entscheiden die Kinder selbst darüber, wie sie den Tag verbringen möchten. Durch die Sommerferienspielaktion werden dazu die Rahmenbedingungen geschaffen.

 

Den Kindern wird „Raum“ gegeben, ihre Erlebniswelt selbst zu bestimmen und aktiv zu gestalten. Ziel der Sommerferienspielaktion ist es, die Selbstständigkeit und Selbsteinschätzung sowie die Partizipation und den sozialen Kontakt der Kinder untereinander zu fördern.

 

Etwa die Hälfte der Eltern meldet ihr Kind bei der Sommerferienspielaktion „Stadtranderholung“ an, obwohl auch ein Angebot in der Schulbetreuung möglich wäre. Die Sommerferienspielaktion „Stadtranderholung“ ist ein Angebot fernab vom schulischen Alltag, der die Kinder zeitlich immer mehr bindet. Sie soll für die Kinder, aber auch für die vielen jugendlichen Betreuer, auch weiterhin ein Highlight sein, bei dem neue Erfahrungsräume eröffnet werden, neue Freundschaften geknüpft und viele soziale Kompetenzen wachsen können. Die „Stadtranderholung“ ist aufregend anders und gerade dies macht den Reiz aus – die Sommerferienspielaktion ist Abenteuer und Erlebnis mit Betreuern die „cool“ sind.

 

Das Besondere dieses Ferienspielangebotes wird natürlich auch wesentlich durch den Veranstaltungsplatz beeinflusst. Nachdem das bisherige Angebot in Büderich auf dem Gelände der Grundschule seit Jahren rückläufig ist, mit zuletzt ca. 60 Teilnehmern in den Jahren 2014 und 2015, und nur noch eingeschränkt nachgefragt wird, erfreut sich das Angebot in Lank größter Beliebtheit, auch unter Büdericher Kindern. Dabei macht auch das weitläufige Gelände in Lank am Waldrand mit seinen vielfältigen Spielmöglichkeiten den gewissen Unterschied.

 

Kinder und Eltern kennen die „Stadtranderholung“ und haben ein besonderes Vertrauen in eine Ferienmaßnahme des Jugendamtes. Seit vielen Jahren werden nach Einzelabsprache auch Kinder mit familiären oder individuellen Schwierigkeiten und mit unterschiedlichsten Handicaps wie z.B. Behinderungen oder Nahrungsunverträglichkeiten in die Ferienaktion integriert. Die hohe fachliche Kompetenz des Jugendamtes wird im Einzelfall und in der Öffentlichkeit sehr positiv erlebt.

 

Bei der Frage eines „Mehrwertes“ oder eines „Output´s“ lässt sich besonders gut bei der Betrachtung der jungen Betreuer (Alter von 15 ½ bis ca. 25 Jahren) nachvollziehen. Sie beteiligen sich bereits im Vorfeld aktiv an der Auswahl und der möglichen Umsetzung des Schwerpunktthemas, ältere „erfahrene“ Betreuer übernehmen Teile der Schulung der „Neuen“ und leiten diese auch während der Maßnahme in den jeweiligen Gruppen an. Diese Partizipation trägt dazu bei, dass Betreuer oftmals über Jahre dabei bleiben und so wiederum zur Stabilität der Maßnahme beitragen. Dieses Entwicklungsfeld für ehrenamtlich tätige junge Leute hat vielfach auch zur späteren Berufswahl und zur Prägung des Lebensweges geführt.

 

Die Eltern der teilnehmenden (minderjährigen) Betreuer wissen diese gut aufgehoben, wenn sie in den Ferien einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Viele Eltern berichten, wie sehr ihr Kind durch die Betreuertätigkeit Verantwortungsgefühl und Zuverlässigkeit erlernt hat.

 

Der Betreuerpool, der ganzjährig auch für andere Aktionen des Jugendamtes zur Verfügung steht, wird regelmäßig „gepflegt“. Die Arbeit mit den jungen Leuten bedeutet Beziehungsarbeit und muss kontinuierlich erfolgen. Nur so stehen sie über Jahre zur Verfügung.

 

 

II.      Rahmenbedingungen

Die Stadtranderholung nach neuem Konzept 2016 findet an insgesamt 16 Veranstaltungstagen für insgesamt 240 Kinder auf dem Sportplatz Pappelallee in Meerbusch-Lank, unter der Leitung von Fr. Enzel (Leiterin des städt. Abenteuerspielplatzes), statt.

 

In der ersten Ferienwoche beginnt die Stadtranderholung nach neuem Konzept am Mittwoch, dem 13.07.2016 und endet am Freitag, dem 22.07.2016 (8 Veranstaltungstage) für 120 Kinder aus Lank und den Rheingemeinden. Für die Kinder aus Lank und den Rheingemeinden wird kein Zubringerbus angeboten.

 

Die zweite Staffel findet von Montag, dem 25.07.2016, bis Mittwoch, dem 03.08.2016, (8 Veranstaltungstage) für 120 Kinder aus Osterath und Büderich (Restplätze für Lanker Kinder) statt.

 

Für die Kinder aus Büderich und Osterath wird ein Zubringerbus mit 3 Haltestellen (Büderich - Deutsches Eck, Büderich - Dorfstraße und Osterath - Hochstraße) zum Veranstaltungsort eingesetzt.

 

Pro 7 Kinder wird ein Betreuer eingesetzt (= 120 Kinder durch 7 = 18 Betreuer plus 1 „Springer“ mal 16 Tage).

 

Alle Kinder und Betreuer erhalten täglich ein warmes Mittagessen und ganztägig Mineralwasser.

 

Die Betreuer werden an 2 Schulungstagen in Pädagogik, Recht und Erster Hilfe geschult.

 

Zur Entlastung von Fr. Enzel, die sich weiterhin auch um den Abenteuerspielplatz kümmert, wird eine zusätzliche Leitungskraft (16 Veranstaltungstage, 2 Tage Schulung plus 2 Tage. Auf- und Abbau = 20 Tage) eingesetzt.

 

 

III.    Kosten der Stadtranderholung nach neuem Konzept 2016

 

Honorarkosten:

Fr. Enzel wird von März bis April 2016 regelmäßig 1 ganzen Tag pro Woche vom Abenteuerspielplatz freigestellt und bereitet die neue Stadtranderholung vor. Für diesen Tag wird über Honorarkräfte „Ersatz“ auf dem Abenteuerspielplatz geschaffen (= ca. 10 Wochen x 1 Tag x 8 Stunden x 14 € = 1.120 €).

 

Ab Mai beginnt die „heiße Phase“ und es werden 2 Tage / Woche zusätzliche Honorarstunden erforderlich (= ca. 10 Wochen x 2 Tage x 8 Std. x 14 € = 2.240 €).

 

Für die Durchführung der Stadtranderholung nach neuem Konzept wird eine zusätzliche Leitungskraft auf Honorarbasis eingesetzt, sodass sich der städtische Personalaufwand reduzieren lässt. Die zusätzliche Leitungskraft auf Honorarbasis wird für 16 Veranstaltungstage, 2 Tage Auf- und Abbau plus 2 Tage Schulung, benötigt (= 20 Tage x ca.10 Stunden x 14 € = 2.800 €).

 

Um den Abbau der anfallenden Überstunden von Fr. Enzel gewährleisten zu können, wäre der Einsatz einer Honorarkraft auf dem Abenteuerspielplatz erforderlich (= ca. 50 Std. x 14 € = 700 €). Es werden Honorarkosten von ca. 6.860 € eingeplant.

 

Gesamtkosten:

Insgesamt ergibt sich der folgende Kostenrahmen:

 

 

Einnahmen:

Bisherige TN-Beiträge:

130 € regulär für 10 Veranstaltungstage / 70 € ermäßigt = 13 € und 7 € pro Tag

 

 

Neue TN-Beiträge:

110 € regulär für 8 Veranstaltungstage / 60 € ermäßigt = 13,75 € und 7,50 € pro Tag

 

 

 

 

Im Einzelfall kann auch der ermäßigte Beitrag weiter reduziert werden, damit aus pädagogischen Gründen Kinder an der Stadtranderholung teilnehmen können.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Den Ausgaben von 36.500 € im Produktsachkonto 060 362 010 / 52910010 stehen Einnahmen von 22.400 € bei Produktsachkonto 060 362 010 / 43210010 gegenüber. Die Beträge sind in der Änderungsliste aufgeführt.