Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen und die Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 in den Jahren 2017/2018 auszugleichen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2016 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die
Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der
Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des
laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu
kalkulieren.
Die Abfallentsorgungsgebühren müssen
für das Jahr 2016 erhöht werden.
Nach
der Gebührenkalkulation ergeben sich
für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:
·
80-Liter-Restabfallbehälter:
Erhöhung um 2 € auf 106 €
pro Jahr,
·
120-Liter-Restabfallbehälter: Erhöhung um 4 € auf 154 € pro
Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: Erhöhung um 8 € auf 298 € pro
Jahr,
·
1.100-Liter-Restabfallbehälter: Erhöhung um 35 € auf 1.387 € pro
Jahr,
·
mit
wöchentlicher Leerung: Erhöhung
um 71 € auf 2.759 € pro Jahr,
·
mit
2x wöchentl. Leerung: Erhöhung
um 143 € auf 5.503 € pro Jahr.
In
der Gebührenkalkulation 2016 sind Gesamtkosten von 4.785.840,56 €
berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und
Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 66,6 %, die
Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 19,3 % und die Internen
Leistungsbeziehungen (städtische Kosten) mit 8,1 %.
Der
Vergleich der Gebührenkalkulation 2016 (Anlage B) mit 2015 zeigt folgende
wesentliche Veränderungen:
·
Auflösung von Sonderposten aus
Gebührenausgleich:
In
2015 wurde eine Rücklage von 325.796,94 € zur Beibehaltung der Gebührensätze
verwendet. Für das Jahr 2016 steht nur noch eine Rücklage von 185.776,50 € zur
Verfügung.
·
Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:
Der
Rhein-Kreis Neuss hat mitgeteilt, dass die Abfallentsorgungsgebühren
unverändert bleiben. Durch wahrscheinlich steigende Bio- und Grünabfallmengen
ergibt sich eine Kostenerhöhung von +29.183,00 €.
Die
vorgenannten Punkte tragen wesentlich dazu bei, dass sich die auf das
Behältervolumen umzulegenden Kosten um +165.657,82 € erhöhen und die
Gebührensätze entsprechend angehoben werden müssen. Aufgrund der gestiegenen
Kosten wurde auch die Gebühr für einen Restabfallsack neu kalkuliert und soll
von 2,50 €/Stck. (seit 2002 unverändert) auf 3,50 €/Stck. angehoben werden.
Die
Betriebskostenabrechnung 2014 (Anlage C) ergab ein negatives Betriebsergebnis
von
-196.246,68 €. Wesentliche Faktoren waren:
·
höhere
tatsächlich angefallene Abfallmengen (an den Rhein-Kreis Neuss gezahlte
Abfallentsorgungsgebühren: + 50.763,79 €),
·
höhere,
der Abfallentsorgung in Rechnung gestellte Kosten des Servicebereichs 11
Baubetriebshof (+ 102.087,30 €, aufgrund zu niedriger Planzahlen in der
Kalkulation),
·
gefallene
Altpapierpreise (die Erträge aus der Altpapierverwertung sanken gegenüber der
Kalkulation um - 45.421,10 €).
Durch
die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine
Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2018,
ausgeglichen werden. Um die Gebührenzahler in 2016 nicht noch stärker zu
belasten, soll der Ausgleich der Unterdeckung 2014 erst 2017 und/oder 2018
erfolgen.
Die
Betriebskostenabrechnung 2014 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.
In
der Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2015 von vergleichbaren
Kommunen (120 L Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 L
Bioabfallbehälter und Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW
belegt Meerbusch den 6. Platz:
·
Steinfurt 123,00
€ (134,00 € mit 240 L Bioabfallbehälter)
·
Wesseling 142,80
€ (wahlweise 80-,120-, 240 L Bioabfallbehälter)
·
Dahlem 146,21
€ (173,78 € mit 240 L Bioabfallbehälter)
·
Mechernich 146,39 €
(182,70 € mit 240 L Bioabfallbehälter)
·
Ratingen 149,40
€ (162,60 € mit 240 L Bioabfallbehälter)
·
Meerbusch 150,00
€ (wahlweise 120- oder 240 L Bioabfallbehälter)
Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene
Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und
Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von
Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Gesamtkosten
in Höhe von 4.785.840,56 €
Gebühreneinnahmen
und Erträge in Höhe von 4.600.064,06 €
Zuführung
der Kostenüberdeckung 2013 in Höhe von 185.776,50 €