Betreff
XXXI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
FB1/0304/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen und die Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 in den Jahren 2017/2018 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2016 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen für das Jahr 2016 erhöht werden.

Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

·         80-Liter-Restabfallbehälter:                Erhöhung um 2 € auf 106 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:              Erhöhung um 4 € auf 154 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:              Erhöhung um 8 € auf 298 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:           Erhöhung um 35 € auf 1.387 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:               Erhöhung um 71 € auf 2.759 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                 Erhöhung um 143 € auf 5.503 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2016 sind Gesamtkosten von 4.785.840,56 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 66,6 %, die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 19,3 % und die Internen Leistungsbeziehungen (städtische Kosten) mit 8,1 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2016 (Anlage B) mit 2015 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Auflösung von Sonderposten aus Gebührenausgleich:

In 2015 wurde eine Rücklage von 325.796,94 € zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Für das Jahr 2016 steht nur noch eine Rücklage von 185.776,50 € zur Verfügung.

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss hat mitgeteilt, dass die Abfallentsorgungsgebühren unverändert bleiben. Durch wahrscheinlich steigende Bio- und Grünabfallmengen ergibt sich eine Kostenerhöhung von +29.183,00 €.

Die vorgenannten Punkte tragen wesentlich dazu bei, dass sich die auf das Behältervolumen umzulegenden Kosten um +165.657,82 € erhöhen und die Gebührensätze entsprechend angehoben werden müssen. Aufgrund der gestiegenen Kosten wurde auch die Gebühr für einen Restabfallsack neu kalkuliert und soll von 2,50 €/Stck. (seit 2002 unverändert) auf 3,50 €/Stck. angehoben werden.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2014 (Anlage C) ergab ein negatives Betriebsergebnis von
-196.246,68 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         höhere tatsächlich angefallene Abfallmengen (an den Rhein-Kreis Neuss gezahlte Abfallentsorgungsgebühren: + 50.763,79 €),

·         höhere, der Abfallentsorgung in Rechnung gestellte Kosten des Servicebereichs 11 Baubetriebshof (+ 102.087,30 €, aufgrund zu niedriger Planzahlen in der Kalkulation),

·         gefallene Altpapierpreise (die Erträge aus der Altpapierverwertung sanken gegenüber der Kalkulation um - 45.421,10 €).

Durch die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2018, ausgeglichen werden. Um die Gebührenzahler in 2016 nicht noch stärker zu belasten, soll der Ausgleich der Unterdeckung 2014 erst 2017 und/oder 2018 erfolgen.

Die Betriebskostenabrechnung 2014 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

In der Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2015 von vergleichbaren Kommunen (120 L Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 L Bioabfallbehälter und Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW belegt Meerbusch den 6. Platz:

·         Steinfurt                                             123,00 € (134,00 € mit 240 L Bioabfallbehälter)

·         Wesseling                                           142,80 € (wahlweise 80-,120-, 240 L Bioabfallbehälter)

·         Dahlem                                               146,21 € (173,78 € mit 240 L Bioabfallbehälter)      

·         Mechernich                                        146,39 € (182,70 € mit 240 L Bioabfallbehälter)

·         Ratingen                                             149,40 € (162,60 € mit 240 L Bioabfallbehälter)

·         Meerbusch                                         150,00 € (wahlweise 120- oder 240 L Bioabfallbehälter)

 

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Gesamtkosten in Höhe von 4.785.840,56 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 4.600.064,06 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2013 in Höhe von 185.776,50 €