Betreff
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Büderich
Vorlage
SIM/0297/2015
Aktenzeichen
SIM - 1.100
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch stimmt der vorgestellten Planung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Meerbusch-Büderich, Auf den Steinen, grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu detaillieren und die abschließende Entwurfsplanung erneut zur Entscheidung vorzulegen.
  2. Der im Haushalt 2015 beschlossene Sperrvermerk für das Projekt „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Büderich“, Produkt 010 111 140; PSP-Element 7.0112002.710.001, wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat im Zuge des Beschlusses des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Meerbusch-Büderich, Auf den Steinen, vorgesehen. Die Erweiterung wird notwendig, da in den kommenden Jahren die Fahrzeugflotte im Gerätehaus umgestellt wird und insbesondere die Umkleidesituation der Einsatzkräfte in der bestehenden Form nicht mehr zulässig ist.

 

Hieraus resultiert auch das Raumprogramm für die bestehende Entwurfsaufgabe. Neben der neuen und zusätzlich zu errichtenden Fahrzeuggarage sind aus Unfallverhütungsgründen ausreichende Umkleide- und Sanitäranlagen für die Einsatzkräfte zu errichten und vorzuhalten. Die Umkleideanlagen sind nach Geschlechtern zu trennen; außerdem sollte ein Bereich für die Jugendfeuerwehr des Löschzuges vorgesehen werden.

 

Planerisch wurde zunächst die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche hinsichtlich einer Erweiterungsfähigkeit untersucht. Die bestehende Ausfahrt vom Feuerwehrgrundstück konnte für eine zusätzliche Bebauung nicht herangezogen werden, ebenso die bestehende Freifläche vor den heutigen Feuerwehrgaragen. Diese wird als Rangierfläche für die Feuerwehrfahrzeuge benötigt. Insofern besteht auf dem Grundstück als einzige Erweiterungsmöglichkeit der Bereich der heutigen bestehenden Werkstatt und Lagerfläche einschl. derjenigen Garage, in der das historische Feuerwehrfahrzeug des Löschzuges untergebracht ist. Daher greift die Neuplanung an verschiedenen Stellen des Gebäudebestandes ein.

 

Die am südlichen Ende des Bestandes vorhandenen Lager- und Werkstatträume einschl. der Garage für den Oldtimer werden abgebrochen und dort eine Erweiterungsbaufläche geschaffen. An dieser Stelle sieht die Planung die geforderte zusätzliche neue Fahrzeughalle und einen 2-geschossigen Sozialbautrakt vor, in dem im Erdgeschoss die Umkleideräume für Männer und Frauen des Löschzuges einschl. Toiletten und Duschräumen und im Obergeschoss das Büro des Löschzugsführers, die Umkleidebereiche der Jugendfeuerwehr und ein Aufenthaltsraum vorgesehen sind.

 

Das historische Löschfahrzeug soll durch einen weiteren Anbau zwischen bestehendem Wohnhaus und Fahrzeuggarage neu angeordnet werden. An dieser Stelle entsteht auch die für den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses notwendige Werkstatt.

 

Die im Bestand vorhandenen abgängigen Duschanlagen werden entfernt und innerhalb der dort vorhandenen Räumlichkeiten Lagermöglichkeiten für Löschmaterialien und Feuerwehrausrüstung geschaffen. Der gesamte feuerwehrtechnische Anbau ist im Zuge der Baumaßnahme an die aktuellen Brandschutzbestimmungen anzupassen.

 

Gestalterisch passt sich die Planung an die vorhandene, verklinkerte Gebäudesubstanz an. Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind in der Anlage zur Information beigefügt.

 

Sofern der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss dieser Planung zustimmt, ist anschließend die detaillierte Entwurfsplanung zu bearbeiten und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Zuge ist auch die Beteiligung des Bau- und Umweltausschusses vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat im Zuge seines Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 die Finanzierung des Projektes in Höhe von 820.000€ mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk ist vor Aufnahme weiterer Planungen aufzuheben. Unter Berücksichtigung der notwendigen Abbruchmaßnahmen und erforderlicher Anpassungen im Bestand ist derzeitig für das Projekt von einem Kostenrahmen in Höhe von 830.000€ auszugehen. Der bisher in der Finanzplanung vorgesehene Kostenansatz ist im Zuge der Haushaltsberatung 2016 entsprechend anzupassen.

 


Alternativen:

 

Der bestehende Sperrvermerk wird nicht aufgehoben und das Projekt wird nicht weiterverfolgt.