Betreff
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2010
Vorlage
RPA/0245/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.            Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1         Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.

 

!.2       Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und der Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der Entwurf des Gesamtabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zugtreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtabwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden.

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 96 Abs. 1. Satz 2 GO NRW zu bestätigen.

 

Der Gesamtabschuss weist folgende Werte aus:

 

Gesamtbilanzsumme

 

Aktiva

Passiva

643.545.873,34 €

643.545.873,34 €

 


 

Gesamtergebnisrechnung

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Gesamtfehlbetrag

Anderen Gesellschaften zuzurechnendes Ergebnis

Gesamtbilanzverlust

150.963.124,43 €

156.952.736,93 €

-5.989.612,50 €

-1.288.218.78 €

-7.277.831,28 €

 

3.            Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen. 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 GO NRW hat die Stadt Meerbusch neben dem Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss zu erstellen, in den der eigene Abschluss sowie die Abschlüsse der verbundenen Unternehmen – hier die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH- einfließen. Nach § 116 Abs. 6 GO NRW ist dieser Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung abgibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Gesamtlage der Gemeinde erwecken. Für die Durchführung der Prüfung gilt § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW entsprechend.

 

Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2010 hat das Rechnungsprüfungsamt mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat die Prüfung in den Monaten April und Mai 2015 durchgeführt.

 

Im Laufe der Prüfung wurde festgestellt, dass in folgenden Bilanzpositionen die ausgewiesenen Werte geändert werden mussten:

 

Bilanzposition

alt

neu

AKTIVA

 

 

 

 

 

Anteile an assoziierten Unternehmen

75.000,00 €

0,00 €

Übrige Beteiligungen

474.800,00 €

549.800,00 €

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

25.695.074,80

5.319.700,72 €

Privatrechtliche Forderungen

659.224,33 €

20.967.434,64 €

Sonstige Vermögensgegenstände

2.227.389,83 €

2.294.553,60 €

 

 

 

 

Auf der Passiv-Seite ist die Bilanzposition „Passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nicht dem Eigenkapital zuzurechnen, sondern zwischen dem Eigenkapital und den Sonderposten zu positionieren. Die bei der „Allgemeinen Rücklage“ und dem „Eigenkapital“ ausgewiesenen Werte verringerten sich um jeweils 1.051.535,12 €. Die Gesamtbilanzsumme änderte sich nicht.

 

In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Posten geändert.

 

Ertrags-/Aufwandsposition

alt

neu

Erträge

 

 

 

 

 

Zuwendungen und allgemein Umlagen

11.660.984,25 €

11.661.146,10 €

Ordentliche Gesamterträge

149.397.785,18 €

149.397.947.03 €

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen

15.316.603,58 €

15.316.765,43 €

Ordentliche Gesamtaufwendungen

151.432.051,96 €

151.432.213,81 €

 

Auf das Gesamtergebnis wirkten sich diese Änderungen nicht aus.

 

Darüber hinaus wurde der Lagebericht in einigen Teilen neu gefasst.

 

Diese Veränderungen hatten zur Folge, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 und des Gesamtlageberichts 2010 der Stadt Meerbusch am 26. 06. 2015 vom Stadtkämmerer neu aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden ist.

 

Dieser Entwurf ist dem beiliegenden Bericht, der das Prüfungsresultat zusammengefasst, als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechendes Bild wiedergibt. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund der während der Prüfung durchgeführten Berichtigungen ist von dem Wirtschaftsprüfer ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt worden.

 


 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine  Auswirkungen auf den Haushalt: