Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:
1.1
Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt
beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.
!.2 Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs.
7 i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des
Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 – bestehend aus Gesamtbilanz,
Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht geprüft.
Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung der
Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der
Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss
und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Die Prüfung
ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch einschließlich der
verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die
Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der
Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses
und der Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung,
dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die abschließende
Beurteilung bildet.
Die Prüfung
hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der
Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der
Entwurf des Gesamtabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der
verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit
dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zugtreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Gesamtabwicklung zutreffend dar.
Aufgrund des
Prüfungsergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen
erteilt werden.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer
aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses
zum 31. 12. 2010 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 96 Abs. 1. Satz 2 GO NRW zu
bestätigen.
Der Gesamtabschuss weist folgende Werte aus:
Gesamtbilanzsumme
Aktiva |
Passiva |
643.545.873,34 € |
643.545.873,34 € |
Gesamtergebnisrechnung
Gesamterträge |
Gesamtaufwendungen |
Gesamtfehlbetrag |
Anderen Gesellschaften zuzurechnendes Ergebnis |
Gesamtbilanzverlust |
150.963.124,43 € |
156.952.736,93 € |
-5.989.612,50 € |
-1.288.218.78 € |
-7.277.831,28 € |
3. Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Stadt Meerbusch neben dem Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss zu erstellen, in den der eigene Abschluss sowie die Abschlüsse der verbundenen Unternehmen – hier die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH- einfließen. Nach § 116 Abs. 6 GO NRW ist dieser Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung abgibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Gesamtlage der Gemeinde erwecken. Für die Durchführung der Prüfung gilt § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW entsprechend.
Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2010 hat das Rechnungsprüfungsamt mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat die Prüfung in den Monaten April und Mai 2015 durchgeführt.
Im Laufe der Prüfung wurde festgestellt, dass in folgenden Bilanzpositionen die ausgewiesenen Werte geändert werden mussten:
Bilanzposition |
alt |
neu |
AKTIVA |
|
|
|
|
|
Anteile an assoziierten Unternehmen |
75.000,00 € |
0,00 € |
Übrige Beteiligungen |
474.800,00 € |
549.800,00 € |
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen |
25.695.074,80 |
5.319.700,72 € |
Privatrechtliche Forderungen |
659.224,33 € |
20.967.434,64 € |
Sonstige Vermögensgegenstände |
2.227.389,83 € |
2.294.553,60 € |
|
|
|
Auf der Passiv-Seite ist die Bilanzposition „Passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nicht dem Eigenkapital zuzurechnen, sondern zwischen dem Eigenkapital und den Sonderposten zu positionieren. Die bei der „Allgemeinen Rücklage“ und dem „Eigenkapital“ ausgewiesenen Werte verringerten sich um jeweils 1.051.535,12 €. Die Gesamtbilanzsumme änderte sich nicht.
In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Posten geändert.
Ertrags-/Aufwandsposition |
alt |
neu |
Erträge |
|
|
|
|
|
Zuwendungen und allgemein Umlagen |
11.660.984,25 € |
11.661.146,10 € |
Ordentliche Gesamterträge |
149.397.785,18 € |
149.397.947.03 € |
|
|
|
Aufwendungen |
|
|
|
|
|
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen |
15.316.603,58 € |
15.316.765,43 € |
Ordentliche Gesamtaufwendungen |
151.432.051,96 € |
151.432.213,81 € |
Auf das Gesamtergebnis wirkten sich diese Änderungen nicht aus.
Darüber hinaus wurde der Lagebericht in einigen Teilen neu gefasst.
Diese Veränderungen hatten zur Folge, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 und des Gesamtlageberichts 2010 der Stadt Meerbusch am 26. 06. 2015 vom Stadtkämmerer neu aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden ist.
Dieser Entwurf ist dem beiliegenden Bericht, der das Prüfungsresultat zusammengefasst, als Anlage beigefügt.
Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechendes Bild wiedergibt. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Aufgrund der während der Prüfung durchgeführten Berichtigungen ist von dem Wirtschaftsprüfer ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt worden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt: