Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern
Vorlage
FB2/0243/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Sozialausschuss beauftragt – vorbehaltlich der Genehmigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Kämmerer - die Verwaltung, die Voraussetzungen für die zeitnahe Nutzung des Gebäudes am Neusser Feldweg 51, Meerbusch-Osterath, zum Zwecke der Unterbringung von asylsuchenden Flüchtlingen zu schaffen. Die Anmietung soll so lange erfolgen, bis durch die Schaffung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in Festbauten) adäquater Ersatz gefunden ist, kein Bedarf mehr zur Anmietung besteht oder der Mietvertrag beendet wird.

2.       Der Sozialausschuss beauftragt – vorbehaltlich der Genehmigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Kämmerer - die Verwaltung, im Bedarfsfall die Anmietung und die notwendige Herrichtung des Gebäudes an der Uerdinger Straße 85, Meerbusch-Lank, zum Zwecke der Unterbringung von asylsuchenden Flüchtlingen sicherzustellen. Die Anmietung soll so lange erfolgen, bis durch die Schaffung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in Festbauten) adäquater Ersatz gefunden ist, kein Bedarf mehr zur Anmietung besteht oder der Mietvertrag beendet wird.

 

 


Sachverhalt:

a)    Anmietung Neusser Feldweg 51

 

Gemäß §1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der entsprechenden Personen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund eines Zuweisungsschlüssels der sich zu 90% aus dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung und zu 10% aus dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes ergibt. Die Zuweisungsquote wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gesamtzugänge auf Bundesebene kontinuierlich aktualisiert. In Meerbusch sind seit Januar diesen Jahres insgesamt 117 Zugänge (Stand 26.05.2015) zu verzeichnen. Damit waren bereits in den ersten fünf Monaten 2015 mehr Menschen aufzunehmen, als im gesamten Jahr 2013 (99 Zugänge). Monatlich kommen aktuell durchschnittlich 23 Menschen dazu, dem stehen seit Januar ca. 20 Auszüge aus den Unterkünften gegenüber.

 

Eine Entspannung hinsichtlich der aktuellen Zuweisungssituation ist vor dem Hintergrund der bundesweiten Prognosen nicht zu erwarten, vielmehr ist von einem weiteren Anstieg der Zuwanderung von Flüchtlingen auszugehen. Auswirkungen hinsichtlich der Benennung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer sind bislang auf städtischer Ebene nicht spürbar.

 

Infolge des rasanten Anstiegs der Zuweisungen sind die Raumkapazitäten in den städtischen Asylbewerberunterkünften sowie in den sonstigen für die Unterbringung geeigneten städtischen Immobilien ausgelastet. Lediglich ca. 5 Plätze stehen noch zur Verfügung. Die für Osterath bereits in Auftrag gegebene Raumzellenanlage zur Unterbringung von ca. 50 zusätzlichen Personen an der Kranenburger Straße wird nach aktuellem Kenntnisstand erst Ende September/Anfang Oktober zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung und Unterbringung der in den kommenden Wochen zureisenden Flüchtlinge sind daher unbedingt und kurzfristig weitere Unterkünfte zu schaffen.

 

Nach dem Abschluss der notwendigen Vorabstimmung mit dem Eigentümer besteht nunmehr die Möglichkeit, die ehemalige Kindertageseinrichtung am Neusser Feldweg mit einer Gebäudefläche von ca. 500 qm kurzfristig anzumieten und für die Unterbringung von ca. 40 Menschen herzurichten. Der Vertrag wird zunächst bis zum 30.06.2017 befristet und soll unmittelbar nach erfolgter Beschlussfassung abgeschlossen werden. Mit Abschluss des Vertrages wird die Stadt gemeinsam mit dem Eigentümer im Rahmen eines Bauantrages die Nutzungsänderung beantragen.

 

2b) Anmietung Uerdinger Straße 85

 

Neben der Anmietung der ehemaligen Kindertageseinrichtung werden bis zur Inbetriebnahme der vorgenannten Raumzellenanlage noch weitere Raumkapazitäten benötigt. Daher soll im Bedarfsfall auch mit dem Eigentümer des Gebäudes  an der Uerdinger Straße 85 in Lank ein Mietvertrag geschlossen werden. Dort könnten auf ca. 240 qm Wohnfläche nochmals ca. 25 Personen untergebracht werden. Sollte es zu einer Anmietung kommen, ist auch hier ein bauaufsichtliches Nutzungsänderungsverfahren durchzuführen.

 

Eine Information der Anwohner soll unmittelbar nach Beschlussfassung bzw. im Falle der Uerdinger Straße zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages erfolgen. 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung der  vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen die in der nichtöffentlichen Anlage zu dieser Vorlage bezifferten Mietkosten.

 

Ferner entstehen der Stadt folgende Instandsetzungs- und Betriebskosten für die Unterkünfte:

 

a)      Neusser Feldweg 51

Betriebs- u. Nebenkosten (geschätzt): 25.000 €/a

Investitionen für Herrichtung des Gebäudes (Duschen, Waschbecken, WC´s, Trennwände, Elektro, Brandschutzmaßnahmen etc.)  ca. 30.000 €

 

b)      Uerdinger Straße 85

Betriebs- u. Nebenkosten (geschätzt): 19.000  €/a

Investitionen für Herrichtung des Gebäudes (Bäder instand setzen, Elektro, Brandschutzmaßnahmen etc.) ca. 28.000 €

 

Die Finanzierung der Mietkosten für das Jahr 2015 erfolgt durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Produkt 050 315 010, Sachkonto 54220000 „Mieten und Pachten“. Die Deckung dafür ist durch Mehreinnahmen bei Produkt 050 313 010, Sachkonto 41410000 „ Landeszuweisung für asylbegehrende Ausländer“ gegeben. Mittel für die laufenden Betriebskosten stehen bei Produkt 010 111 150, Sachkonto 52410000 „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ zur Verfügung. Ggfls. müssen im weiteren Jahresverlauf die unter diesem Titel bereitgestellten Haushaltsmittel aufgestockt werden.  Die Herrichtungskosten werden aus allgemeinen Bauunterhaltsmitteln finanziert, notwendige Kleinreparaturen müssen hier ggfl. zurückgestellt werden.

 

Die notwendigen Mittel für 2016 müssen im Rahmen der Haushaltberatungen zur Verfügung gestellt werden.

 


Alternativen:

 

-       keine