Betreff
Aufbau einer Taschengeldbörse im Rahmen des Projektes "Servicebrücken Jugend und Alter"
Vorlage
FB2/0242/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt den Aufbau einer Taschengeldbörse in Meerbusch. Er beauftragt die Verwaltung, einen geeigneten Träger für die Taschengeldbörse zu suchen und die Antragstellung bezüglich der EU-Fördermittel im Rahmen des Projektes „Servicebrücken Jugend und Alter“ über den Rhein-Kreis Neuss sicherzustellen.

 


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt die altersgerechte Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen weiterhin an Bedeutung. Ein wesentlicher Baustein dieser Quartiersentwicklung ist auch die Pflege und der Ausbau von nachbarschaftlichen Hilfen.

 

In diesem Zusammenhang wurde in verschiedenen Kommunen bereits eine sogenannte Taschengeldbörse installiert. Taschengeldbörsen werden im Sinne eines Projektes auf Landesebene als Servicebrücken zwischen Jugend und Alter verstanden. Sie dienen dem Kontakt zwischen älteren und/ oder mobilitätseingeschränkten Menschen und Jugendlichen, die für die nachfragenden Haushalte gelegentlich einfache Unterstützungsleistungen gegen ein kleines Taschengeld erbringen. Durch diese nachbarschaftlichen Hilfsangebote von Jugendlichen im Alter von ca. 14 bis 20 Jahren wird der generationenübergreifende Dialog gefördert und Jugendlichen die Möglichkeit beruflicher Vorerfahrung geboten.

 

Explizit ausgeschlossen sind originär pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche Haushaltsarbeiten, die zum Aufgabenspektrum von professionellen Dienstleistern oder Pflegepersonal gehören.

 

Landesweit gibt es mindestens 15 Taschengeldbörsen, weitere befinden sich aktuell im Aufbau. Über bisherige Erfahrungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Für den Aufbau einer Taschengeldbörse im Haushaltsjahr 2015 (bis zum 15.12.2015) ist eine einmalige Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von max. 15.000,00 Euro als Anschubfinanzierung möglich. Es können allerdings nur die Mittel in Anspruch genommen werden, die im laufenden Haushaltsjahr auch tatsächlich anfallen. Insofern kommt für Meerbusch die Inanspruchnahme des Gesamtbetrages voraussichtlich nicht mehr in Betracht. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über eine Projekt-Koordinierungsstelle, die Weiterleitung der Mittel an die teilnehmenden Kommunen erfolgt durch das Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster. Als Vertragspartner und Zuwendungsempfänger können die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Trägerschaft eine Taschengeldbörse aufbauen oder einen Dritten, z.B. eine kreisangehörige Gemeinde oder einen freien Träger, mit dem Aufbau einer Taschengeldbörse beauftragen.

 

Weiterführende Informationen hinsichtlich der Förderung enthält der als Anlage beigefügte Flyer.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt. Eine Bezuschussung von Folgekosten müsste ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2016 erörtert werden.