Betreff
Künftige Nutzung des ehemaligen Jugendzentrums "Pappkarton"
Vorlage
FB3/0206/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt gem. §9 (2) f der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, die Nutzung der Räume im ostwärtigen Teil des Gebäudes Fouesnantplatz 2 (sog. „Pappkarton“) für kulturelle Zwecke aufzugeben.

 


Sachverhalt:

Die Räume im ehemaligen Jugendzentrum am Fouesnantplatz werden derzeit von drei Künstlern als Atelierräume genutzt. Sie haben insgesamt 72 m² der zur Verfügung stehenden Fläche angemietet. Die Gesamtfläche beträgt 113 m².

 

Mit den Künstlern bestanden Gebrauchsüberlassungsverträge. Für die Nutzung zahlten sie entsprechend dem Beschluss des Kulturausschusses vom 28.05.2015 eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 5,50 €/m².

 

Durch die Zuweisung von Asylbewerbern (seit Oktober 2014 = 129 Menschen) besteht ein dringender Bedarf für eine Kleiderkammer, eine Fahrradwerkstatt und einen zentralen Treffpunkt. In der Kleiderkammer sollen die gesammelten Kleidungsstücke aufbewahrt und an die Asylbewerber verteilt werden. Nach der Initiierung eines gesamtstädtischen Runden Tisches Asyl im Dezember 2014 haben sich in den vergangenen Wochen auch auf Ortsteilebene Ehrenamtliche zur Unterstützung der hier lebenden Flüchtlinge auf den Weg gemacht. Zahlreiche Aktivitäten für und mit den Flüchtlingen wurden neu ins Leben gerufen oder intensiviert. Hierzu gehört auch die Erweiterung der Kleiderkammer und die Einrichtung einer Fahrradwerkstatt, für die die Nutzung des „Pappkartons“ vorgesehen ist. Auch weitere Aktivitäten der Ehrenamtler wie beispielsweise eine Begegnungsstätte für Flüchtlinge und Helfer sind dort denkbar.

 

Es werden für dieses Jahr durchschnittlich 25 Asylbewerber pro Monat erwartet. Aus diesen Gründen besteht dringender Handlungsbedarf. Die Räumlichkeiten in dem ehemaligen Jugendzentrum sind hierfür wegen ihrer Ausstattung, ihrer zentralen Lage im Stadtgebiet und ihrer guten Erreichbarkeit insbesondere mit dem ÖPNV (Haltestelle der Linie 832) besonders geeignet. Andere gleichermaßen geeignete Liegenschaften im städtischen Eigentum stehen nicht zur Verfügung.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Einnahmen durch die von den Künstlern geleisteten Nutzungsentschädigungen betrugen insgesamt rund 4.800 € p. A.