Betreff
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses bezüglich der Beauftragung eines Dritten zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2010
Vorlage
RPA/0199/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss  genehmigt gemäß  § 60 Absatz 2 Satz 2 der  Gemeindeordnung NRW die dringliche Entscheidung vom 23. Februar 2015 bezüglich der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Meerbusch durch einen Dritten.

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtkämmerer der Stadt Meerbusch hat gem. § 116 Absatz 5 i.V.m. § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Entwurf des Gesamtabschlusses am 12. Mai 2014 aufgestellt. Der Bürgermeister der Stadt Meerbusch hat diesen mit gleichem Datum bestätigt und dem Rat zugeleitet. Es handelt sich dabei um den ersten Gesamtabschluss der Stadt Meerbusch. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 den Gesamtabschluss 2010 zur Kenntnis genommen und gemäß § 59 Absatz 3 Satz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Absatz 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser. Die örtliche Rechnungsprüfung wiederum kann sich gem. §§ 116 Absatz 6 Satz 4 i.V.m. 101 Absatz 8 und 103 Absatz 5 GO NRW mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen.

Diese Zustimmung und damit die Vergabe der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 an Dritte war  vordringlich, da die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erst am heutigem Tag stattfindet und schnellstens eine sichere und geprüfte Basis für die folgenden Gesamtabschlüsse geschaffen werden muss. Die örtliche Rechnungsprüfung kann diese Aufgabe nicht wahrnehmen, da sie aufgrund anderer Prüfungstätigkeiten gänzlich ausgelastet ist. Darüber hinaus müsste eine kurzfristige Prüfungsunterweisung in der Erstellungssoftware des Gesamtabschlusses 2010 „al dente“ erfolgen. Dies wäre gegenwärtig zu zeitintensiv und mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

 

Aufgrund des durchgeführten Vergabeverfahrens ist die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM Verhülsdonk aus Krefeld beauftragt worden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt 2015:

 

Die Deckung erfolgt aus den Finanzmitteln des Sachkontos 54290000; sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechte und Diensten, im Produkt 010.111.060 – Prüfung und Beratung. Der dortige Ansatz beträgt 10.000 €.

 


Alternativen: