Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss genehmigt gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW die dringliche Entscheidung vom 23. Februar 2015 bezüglich der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Meerbusch durch einen Dritten.
Sachverhalt:
Der Stadtkämmerer der Stadt Meerbusch hat gem. § 116 Absatz 5
i.V.m. § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) einen Entwurf des Gesamtabschlusses am 12. Mai 2014 aufgestellt. Der Bürgermeister
der Stadt Meerbusch hat diesen mit gleichem Datum bestätigt und dem Rat
zugeleitet. Es handelt sich dabei um den ersten Gesamtabschluss der
Stadt Meerbusch. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 den
Gesamtabschluss 2010 zur Kenntnis genommen und gemäß § 59 Absatz 3 Satz 1 GO
NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht,
bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Absatz 3 Satz 2 GO NRW
zur Durchführung der Prüfung dieser. Die örtliche Rechnungsprüfung wiederum
kann sich gem. §§ 116 Absatz 6 Satz 4 i.V.m. 101 Absatz 8 und 103 Absatz 5 GO
NRW mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen.
Diese Zustimmung und damit die Vergabe der Prüfung des
Gesamtabschlusses 2010 an Dritte war
vordringlich, da die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
erst am heutigem Tag stattfindet und schnellstens eine sichere und geprüfte
Basis für die folgenden Gesamtabschlüsse geschaffen werden muss. Die örtliche
Rechnungsprüfung kann diese Aufgabe nicht wahrnehmen, da sie aufgrund anderer
Prüfungstätigkeiten gänzlich ausgelastet ist. Darüber hinaus müsste eine
kurzfristige Prüfungsunterweisung in der Erstellungssoftware des
Gesamtabschlusses 2010 „al dente“ erfolgen. Dies wäre gegenwärtig zu
zeitintensiv und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Aufgrund des durchgeführten Vergabeverfahrens ist die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM Verhülsdonk aus
Krefeld beauftragt worden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt 2015:
Die
Deckung erfolgt aus den Finanzmitteln des Sachkontos 54290000; sonstige
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechte und Diensten, im Produkt
010.111.060 – Prüfung und Beratung. Der dortige Ansatz beträgt 10.000 €.
Alternativen: