Betreff
Grundstücksangelegenheiten, Immobilienverkauf der Stadt Meerbusch in Meerbusch-Büderich, Anton-Holtz-Str. 32, erneuter Verkaufsbeschluss
Vorlage
FB6/0172/2015
Aktenzeichen
06.23.21.13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Anton-Holtz-Str. 32, Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück-Nr. 982, groß 529 m², mit allen aufstehenden Gebäuden und Anpflanzungen zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 330.000,00 € erneut zum Verkauf auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2014, TOP 4, beschlossen, die v.g. Immobilie zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 380.000,00 € zum Verkauf auszuschreiben.

Die Bewerbungsfrist wurde auf den 18. Februar 2015 festgesetzt. Lediglich 13 Exposés wurden von Interessierten angefordert. In Gesprächen wurde die Höhe des Mindestkaufpreises im Hinblick auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen allseits als zu hoch eingestuft. Es wurde lediglich ein konkretes Gebot mit einem geringeren Kaufpreis abgegeben, dass nicht zu berücksichtigen war.

Die geringe Nachfrage zeigt, dass der geforderte Mindestkaufpreis nicht dem Marktwert entspricht.

Die erneute Ausschreibung auf der Basis eines reduzierten Mindestkaufpreises in Höhe von 330.000,00 € trägt dem Rechnung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:


 

Sollte ein Verkauf zustande kommen, ist mit einer Mindesteinnahme in Höhe von 330.000,00 € bei Produktsachkonto 7.01014002.775.001 im Jahr 2015 zu rechnen.