Betreff
Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern
- Aufhebung des Sperrvermerks
- Standortfrage
Vorlage
SIM/0158/2015
Aktenzeichen
SIM - 2564
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss den Sperrvermerk zur Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern (Produkt 10.111.140 – Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 78510000 – 7.010.12096.710.001 Flüchtlingsunterkunft) aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zu planen, auszuschreiben und umzusetzen.

  2. Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme zeitnah zu planen, auszuschreiben und umzusetzen. Die neue Unterkunft soll in Raumzellenbauweise auf dem Gelände am Parkplatz Kranenburger Strasse, Osterath, errichtet werden.

  3. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hebt den Sperrvermerk zur Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern (Produkt 10.111.140 – Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 78510000 – 7.010.12096.710.001 Flüchtlingsunterkunft) auf.

 


Sachverhalt:

 

Am 31.12.2014 standen in Meerbusch insgesamt 282 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allein im vergangenen Jahr sind 160 Flüchtlinge aus 21 Nationen zugewandert. Zum Jahresende waren 252 Asylbewerber in den städtischen Asylbewerberunterkünften, den Obdachlosenunterkünften und sonstigen städtischen Immobilien untergebracht. 30 Leistungsempfänger leben derzeit in Privatwohnungen.

 

Die städtischen Asylbewerberunterkünfte in Büderich und in Lank sind aktuell bereits überbelegt und müssen durch die Inbetriebnahme der Übergangseinrichtung in Bösinghoven entsprechend entlastet werden. In den sonstigen städtischen Immobilien könnten aktuell noch drei Familienverbände untergebracht werden

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der insgesamt unterzubringenden Menschen in Meerbusch um 107 Personen (ca. 61%) gestiegen. Bundesweit war für das Jahr 2014 ein Anstieg der Antragszahlen um 59,7 % zu verzeichnen. Ferner rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung der aktuellen Verfolgungssituationen in den Herkunftsländern für 2015 mit einem weiteren Anstieg.

 

Bei einem gleichbleibenden Zuwanderungssaldo (Zugänge abzgl. Abgänge) wie in 2014 wären in Meerbusch unter Einbeziehung aller derzeit genutzten Raumkapazitäten im laufenden Jahr nochmals über 100 Personen zusätzlich unterzubringen. Da aktuell die Zugänge deutlich schneller erfolgen, als Abgänge realisierbar sind, ist eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen räumlichen Ressourcen unabdingbar.

 

Die Verwaltung hat in den vergangenen Wochen verschiedene Lösungen zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern geprüft. Dabei spielten neben der Eignung möglicher Standorte insbesondere wirtschaftliche Überlegungen eine wesentliche Rolle. Es wurde deutlich, dass aufgrund der besonderen Dringlichkeit (hoher Zeitdruck zur Lieferung und Fertigstellung der Unterkünfte) nur eine vorgefertigte Bauweise in Form modularer Raumzellen in Betracht kommen kann. Ein Massivbau würde aufgrund seiner langen Planungs- und Genehmigungszeit und insbesondere wegen der damit verbundenen langen Bauzeit dazu führen, dass die Stadt Meerbusch ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufnahme und zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge nicht erfüllen könnte. Bei der Raumzellenbauweise werden dagegen im Werk vorgefertigte Raumzellen per LKW zur Baustelle transportiert und dort zusammengesetzt. Diese Bauweise wird zur Zeit bundesweit von den meisten Städten als zeitnahe Lösung für das aktuelle Unterbringungsproblem gesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die benötigte Raumzellenanlage schnellstmöglich zu beschaffen; in einem ersten Schritt sollen so ca. 50 Wohnplätze geschaffen werden. Normalerweise ist für die Vergabe eines derartigen Auftrages eine öffentliche Ausschreibung nach VOB vorzunehmen. Dies bedeutet jedoch einen zeitlichen Vorlauf von rund drei Monaten zwischen Fertigstellung der Ausschreibung und Auftragserteilung. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit soll daher in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt eine beschränkte Ausschreibung in Anlehnung an die landesrechtlichen Regelungen durchgeführt werden. Hierdurch kann das Vergabeverfahren deutlich beschleunigt werden. Nach  Auswertung der eingegangenen Angebote und Auftragsvergabe wird der Ausschuss unterrichtet.

 

Aufgrund der Erfahrungen anderer Städte bei der Beschaffung von Raumzellenanlagen zur Unterbringung von Asylbewerbern muss bei einer Größenordnung von ca. 50 Personen mit Kosten von ca. 700.000 € gerechnet werden. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Raumzellenanlage einschl. Lieferung und betriebsfertiger Montage und infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgungsanschlüsse, Zuwegung, Müllplatz etc) zusammen. Der Markt zur Beschaffung von Raumzellenanlagen ist derzeitig sehr angespannt, aus einigen Städten wurde bereits über Lieferprobleme seitens der Hersteller berichtet. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die angespannte Marktlage auf die Preisgestaltung der Angebote auswirken wird.

 

Standortauswahl:

 

In Büderich und in Lank sind bereits zwei Festbaubauten seit Jahren im Bestand und mittlerweile vollständig belegt. Der Rat der Stadt hatte seinerzeit festgelegt, dass als Standort für eine weitere Unterkunft der Ortsteil Osterath vorgesehen ist. Sowohl an der Insterburger Straße als auch an der Kranenburger Straße war in der Vergangenheit ein Standort für Asylbewerberunterkünfte. Lediglich an der Kranenburger Straße wäre die erwartete Ergänzung der Kapazitäten mit weiteren Raumzellen auf bis zu 100 Plätze möglich.

 

 

Finanzierung

 

Im Zuge des Haushaltsbeschlusses für das Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Meerbusch für dieses Projekt beim Produkt 10.111.140 – Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 78510000 – 7.010.12096.710.001 Flüchtlingsunterkunft entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser ist formell vor Durchführung des Vergabeverfahrens noch durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss aufzuheben.