Betreff
Neuer Regionalplan
Stadt Meerbusch, lfd. Bu. C
Umwandlung von GIB in GE
Vorlage
FB4/0130/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die ASB-GE-Darstellung im Bereich der vorhandenen Altlast zurückzunehmen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Umwandlung von GIB und Darstellung von ASB-GE wurde gemäß des Beschlusses des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012 im Regionalplanentwurf übernommen.

Der Anregung einer Herausnahme der Altlastflächen wurde nicht gefolgt.

 

Bei den dargestellten ASB-GE Reserveflächen in der Mitte des Gewerbegebietes Mollsfeld-Nord handelt es sich um eine Altlastenfläche.

Die vorhandene Altlast wurde im Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 231) bewusst ausgegrenzt (siehe auch Flächennutzungsplan / Altlastmarkierung), da eine Dekontaminierung technisch höchst problematisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

 

Entsprechend ist die Fläche nicht als gewerbliche Baufläche zu nutzen und demnach nicht ASB-GE darzustellen.

Somit wird erneut angeregt die Fläche nicht als ASB-GE darzustellen, um eine Anrechnung als verfügbare Reservefläche (GE) zu vermeiden (Löschung von „Planungsleichen“). Dargestellt werden soll hier die vorhandene Wasserfläche. (siehe hierzu Beschlussvorschlag: Wasserflächen)

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 231, Meerbusch-Osterath, Mollsfeld

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine