Stadt Meerbusch, lfd. Bu. C
Umwandlung von GIB in GE
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die ASB-GE-Darstellung im Bereich der vorhandenen Altlast zurückzunehmen.
Sachverhalt:
Die Umwandlung von GIB und Darstellung von ASB-GE wurde gemäß des Beschlusses des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012 im Regionalplanentwurf übernommen.
Der Anregung einer Herausnahme der Altlastflächen wurde nicht gefolgt.
Bei den dargestellten ASB-GE Reserveflächen in der Mitte des Gewerbegebietes Mollsfeld-Nord handelt es sich um eine Altlastenfläche.
Die vorhandene Altlast wurde im Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 231) bewusst ausgegrenzt (siehe auch Flächennutzungsplan / Altlastmarkierung), da eine Dekontaminierung technisch höchst problematisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Entsprechend ist die Fläche nicht als gewerbliche Baufläche zu nutzen und demnach nicht ASB-GE darzustellen.
Somit wird erneut angeregt die Fläche nicht als ASB-GE darzustellen, um eine Anrechnung als verfügbare Reservefläche (GE) zu vermeiden (Löschung von „Planungsleichen“). Dargestellt werden soll hier die vorhandene Wasserfläche. (siehe hierzu Beschlussvorschlag: Wasserflächen)
Bebauungsplan Nr. 231,
Meerbusch-Osterath, Mollsfeld
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine